Hallo,
ich benötige ein dringende Auskunft.
Ich beschäftige mich neben meiner Arbeit mit Esoterik und Malerei. Inzwischen besitze ich eine eigene Domain und habe mir diesen Namen in einigen Warenklassen schützen lassen. Die Urkunde der Eintragung vom Deutschen Patentamt liegt mir auch schon lange vor.
Die Fa. hat in der Warengruppe 16 diverse Papierartikel sich unter dem Namen schützen lassen.
Mein Schutz bezieht sich auf andere Warenklassen, wo noch kein Eintrag vorlag.
Die Rechtsanwälte dieser Firma bitten mich nun freundlicherweise, daß ich mir einen anderen Markennamen aussuche oder Sie gehen vor Gericht. Angeblich sei meine Marke nur vorläufig eingetragen und sie könnten noch Widerspruch einlegen.
Mich irritiert der freundliche Brief. Wenn die Firma im Recht ist, dann brauchte Sie mich doch nicht zu bitten.
Wenn ich die Urkunde habe, so kann ich doch davon ausgehen, daß der Eintrag beim Patentamt ok ist oder? Gibt es überhaupt einen vorläufigen Eintrag?
Außerdem setzen die Rechtsanwälte mich zeitlich unter Druck, daß ich Ihnen innerhalb von 2 Tagen antworten soll.
Irgendetwas kann da doch nicht stimmen. Angeblich läuft am 23.03.00 die Einsruchsfrist ab.
Für eine schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Sabine