Haftpflichtversicherung

Hallo Rechtsexperten!

Seit ca. 3 Jahren habe ich eine Haftpflichtversicherung, die ich auch pünktlich zahle.

In der Zwischenzeit bin ich Mutter geworden. Das Kind wird nächsten Monat 2 Jahre alt (geb. 18. Oktober 2001)

Jetzt angenommen wir sind zu Besuch bei Freunde und er macht etwas kaputt (zB bricht eine sehr teuere Vase).

Zahlt die Versicherung diesen Schaden? Und wenn ja, wie wird der Wert der Vase ermittelt?

Ich habe darüber überhaupt keine Ahnung…!
Sollten aber für eine Antwort mehr Angaben notwendig sein, bitte nur fragen!!!

Für Eure fachkündige Antwort bin ich schon sehr dankbar!

Schöne Grüße,
Helena

Hallo Rechtsexperten!

Hallo Helena,

Jetzt angenommen wir sind zu Besuch bei Freunde und er macht
etwas kaputt (zB bricht eine sehr teuere Vase).
Zahlt die Versicherung diesen Schaden? Und wenn ja, wie wird
der Wert der Vase ermittelt?

Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter sieben Jahren für den von Ihnen verursachten Schaden nicht verantwortlich sind.
Niemand braucht diesen Schaden zu bezahlen - du nicht also auch nicht die Versicherung.

In dem Fall wäre jedoch zu prüfen, ob bei dir ein Verschulden vorliegt und zwar in Form der „Verletzung der Aufsichtspflicht“.
Hier kommt es immer auf die Umstände an. So muss ein zweijähriges Kind stärker beaufsichtigt werden, als ein 6 Jahre altes.
In der Meldung an die Versicherung macht sich ein „ich konnte es nicht verhindern“ schlecht (keine Verletzung der A), ein „der Schaden geschah in einem unbaufsichtigten Moment“ deutet darauf hin, dass die A. verletzt wurde.
Dann zahlt die Versicherung.

Gruß
HaWeThie

Ergänzend zu meinem Vorredner:

Du solltest Dir Deinen Haftpflichtvertrag etwas genauer ansehen. Wir haben (3 Kinder) extra eine Verishcerungsgesellschaft gewählt,die bei Schäden, die durch Kinder unter 7 verursacht werden, auf Wunsch des Versicherengsnehmers auf eine Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet (entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen).

Gruß abi

Hallo Helena,

Jetzt angenommen wir sind zu Besuch bei Freunde und er macht
etwas kaputt (zB bricht eine sehr teuere Vase).
Zahlt die Versicherung diesen Schaden? Und wenn ja, wie wird
der Wert der Vase ermittelt?

Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter sieben Jahren für den
von Ihnen verursachten Schaden nicht verantwortlich sind.
Niemand braucht diesen Schaden zu bezahlen - du nicht also
auch nicht die Versicherung.

In dem Fall wäre jedoch zu prüfen, ob bei dir ein Verschulden
vorliegt und zwar in Form der „Verletzung der
Aufsichtspflicht“.
Hier kommt es immer auf die Umstände an. So muss ein
zweijähriges Kind stärker beaufsichtigt werden, als ein 6
Jahre altes.
In der Meldung an die Versicherung macht sich ein „ich konnte
es nicht verhindern“ schlecht (keine Verletzung der A), ein
„der Schaden geschah in einem unbaufsichtigten Moment“ deutet
darauf hin, dass die A. verletzt wurde.
Dann zahlt die Versicherung.

Gruß
HaWeThie

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Hallo Hawethie!
Hallo Abi!

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten! Beide waren mir sehr hilfsreich, deshalb jeweils einen * von mir!

Nun die Frage: Lohnt es sich der Versicherung dieser Schade zu melden, oder lasse ich es lieber sein und rede mit den Besitzern der Vase?

Auf eure Antworten bin ich sehr gespannt!

Nochmals vielen Dank!
Schönen Gruß
Helena

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Falsch angeklickt!!!
Hallo!

Ich wollte Euch nur darauf aufmerksam machen, daß ich Euch beantwortet habe und leider mich verklickt habe.

Bitte um Nachsicht!

Schöne, dankbare Grüße
Helena

Hallo,

Nun die Frage: Lohnt es sich der Versicherung dieser Schade zu
melden, oder lasse ich es lieber sein und rede mit den
Besitzern der Vase?

wie hier schon angemerkt: es kommt auf die Schadensmeldung an. Wichtig ist durchklingen zu lassen, daß das Kind leichtsinniger Weise in diesem Moment unbeaufsichtigt war (obwohl Du eigentlich wußtest, daß Du das Kind in dieser Wohnung immer im Blick haben mußt). In dem Moment ist nicht mehr das Kind sondern die Aufsichtsperson (also Du) in der Haftung und dann dürfte es auch keine Probleme mit der Versicherung geben.

Gruß Stefan

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Hi Goosi!
Dir auch, dankeschön und ein Sternchen!
Du hast mir weiter geholfen weil ich es nicht richtig verstanden ob nun ja, oder lieber nicht.
Schönen Gruß
Helena

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