erlaubte Vornamen?

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Sep 1999

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich meinem Kind einen Vornamen geben will, der in keinem Vornamenbuch enthalten ist? Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen diese gar keine Genehmigung?

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: erlaubte Vornamen?

    Hallo Frank, Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich
    meinem Kind einen Vornamen geben will,
    der in keinem Vornamenbuch enthalten ist?
    Standesamt Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen
    diese gar keine Genehmigung?
    Grundsätzlich brauchen Namen keine Genehmigung. Das ganze Verfahren richtet sich nach dem Personenstandsgesetz: Die Eltern bestimmen den Geburtsnamen und zeigen diesen persönlich beim Standesbeamten an. Weigert sich der Standesbeamte, den Namen einzutragen, weil das "kein richtiger Name" sei, steht den Eltern der Gang zum Amtsgericht offen.

    Soweit so gut. Alles andere versinkt in einem Wust juristelnden Geschwätzes. Sicher ist nur, daß man einem Kind nicht einen Vornamen geben darf, der dem anderen Geschlecht zugeordnet ist (mit Ausnahmen, z.B. Maria als zweitem Namen). Man darf einem Kind auch keinen Namen geben, der dessen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, z.B. indem man es mit "Pumukl" der Lächerlichkeit preisgibt.

    Mach doch mal hier eine Umfrage. Wie lautet denn der Name?

    mfg
    ralph

    • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
      Re^2: erlaubte Vornamen?

      Grundsätzlich ist das richtig, was Ralph gepostet hat. Soweit ich weiß, ist "Pumuckl" allerdings als zweiter Vorname bereits bei einem Verwaltungsgericht (meine in NRW) durchgegangen. Stand damals in der Tagespresse.
      robbel

      • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
        Re^3: erlaubte Vornamen?

        Hi Robbel!

        Ertappt. Ich hätte schwören können, daß "Pumuckl" in Hamburg für unzulässig erklärt worden ist. Ich finde aber das Urteil nicht wieder. Eigenartig ist, daß Du das Verwaltungsgericht als Urheber des Urteils ansiehst. Nach dem Personenstandsgesetz ist die Namenseintragung des Kindes den ordentlichen Gerichten übertragen (also Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und eventuell Bundesgerichtshof).

        Du hast recht, daß bei mehreren Vornamen ein großzügigerer Maßstab angewandt wird, da das Kind später seinen Rufnamen aus mehreren Vornamen frei wählen kan.

        Zum Ausgleich eine abstruse Geschichte, auf die ich bei meiner Recherche gestoßen bin (NJW-RR 1998, 1462):

        Da wollte jemand sein Kind "Chenekwahow Migiskau Nikapi-Hun-Nizeo Alessandro Majim Chayara Inti, Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko" nennen. Der Standesbeamte war so verunsichert, daß er die Sache gleich dem Amtsgericht vorgelegt hat. Dies hat die Namen Ernesto, Henriko und Allessandro für zulässig erachtet und im übrigen die Eintragung abgelehnt. Beschwerde. Das Landgericht hat nur die vier Namen Chenekwahow, Tecumseh (?), Migiskau und Ernesto für zulässig erachtet. Weitere Beschwerde. Das OLG Düsseldorf hat dazuhin noch den Namen Kioma erlaubt. Das Kind heißt jetzt "Chenekwahow Tecumseh Migiskau Ernesto Kioma". Das Landgericht hatte zur Begründung unter anderem ausgeführt, daß diese Namensgebung für das Kind einen erheblich belästigenden Charakter habe, weil das Kind gezwungen sei, sich in seinem späteren Leben sämtliche zwölf Vornamen in der richtigen Reihenfolge und der richtigen Schreibweise zu merken. Dem hat das OLG Düsseldorf zugestimmt.

        Wie war das noch mit "Kara Ben Nemsi ..."? -)
        ralph

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Kara Ben Nemsi Pumuckl

          Hi Ralph,
          Ich hätte schwören können, daß
          "Pumuckl" in Hamburg für unzulässig
          erklärt worden ist.
          Mag ja sein, aber woanders (NRW?) als zulässig. Siehe auch
          http://www.wuerzburg.de/rathaus/standesamt/hitparade...
          wo Pumuckl ausdrücklich als Beispiel genannt ist. Hier ist "Rechtliches" im übrigen in aller Kürze und mit Beispielen beschrieben. Ich finde aber das
          Urteil nicht wieder.
          Ich auch nicht! Eigenartig ist, daß
          Du das Verwaltungsgericht als Urheber des
          Urteils ansiehst. Nach dem
          Personenstandsgesetz ist die
          Namenseintragung des Kindes den
          ordentlichen Gerichten übertragen (also
          Amtsgericht, Landgericht,
          Oberlandesgericht und eventuell
          Bundesgerichtshof).
          Damit hast Du natürlich recht!

          robbel

          P.S. Was soll eigentlich, das "Ertappt!"?
          Wer-weiss-was ist doch als gegenseitiges Hilfe-Forum gedacht und nicht als juristisches Repetitorium. Dem Fragesteller ist es sicher sch...egal, welches Gericht seine Namenswünsche ablehnt. Nix für ungut! :-)))

        • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
          Ha Ha Ha, Hadschi Halef Omar...

          Hallo Ralph, Wie war das noch mit "Kara Ben Nemsi
          ..."?
          War das eine rein rhetorische Frage? ;-)

          Ich glaube, Du meinst seinen guten Freund Hadschi Halef Omar Ibn Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Davud Al Gossarah (oder so ähnlich)
          Da sind das aber nicht zahlreiche Vornamen, sondern "Hadschi" ist ein Titel und ansonsten ist es die Aufzählung der Namen des Vaters und des Großvaters.

          Wozu sollen auch zehn Vornamen gut sein??? Unverwechselbar wird man doch durch seine Taten, nicht durch seine Namen ;-)

          Cora

          *heutewiederphilosophisch*

  2. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    Re: erlaubte Vornamen?

    Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich
    meinem Kind einen Vornamen geben will,
    der in keinem Vornamenbuch enthalten ist?
    Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen
    diese gar keine Genehmigung?
    Hallo Frank!

    Die Namensvergabe wird immer mehr liberalisiert. Noch gibt es gewisse Einschränkungen, aber irgendwo in Deutschland hat eine Mutter schon durchgesetzt, ihre Tochter Prestige nennen zu dürfen... (Das nur als Beispiel!)

    Gruß
    am

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: erlaubte Vornamen?

      irgendwo in
      Deutschland hat eine Mutter schon
      durchgesetzt, ihre Tochter Prestige
      nennen zu dürfen...
      da wird die tochter aber glücklich sein... ein leben lang verarscht und gehänselt, aber hauptsache die mutter hat ihren willen bekommen... :-(((

  3. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: erlaubte Vornamen?

    Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich
    meinem Kind einen Vornamen geben will,
    der in keinem Vornamenbuch enthalten ist?
    Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen
    diese gar keine Genehmigung?
    Hi !

    Vielleicht, nur so als kleine Anmerkung, solltest Du Dir weniger Gedanken darüber machen, wie Du irgendeinen eigenartigen Vornamen für Deinen Nachwuchs einklagen könntest, sondern eher darüber, daß das Kind sein ganzes Leben mit dem von Dir gegebenen Namen leben muß !

    Scheiße wenn die Kinder unter dem Egoismus und der Geltungssucht der Eltern zu leiden haben !!

    Gruß,

    Mathias

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: erlaubte Vornamen?

      Scheiße wenn die Kinder unter dem
      Egoismus und der Geltungssucht der Eltern
      zu leiden haben !!
      meine volle zustimmung! sollen diese deppen doch ihren hunden und katzen ausgefallene namen geben, aber bitteschön nicht die kinder mit sowas belasten...



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