Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich meinem Kind einen Vornamen geben will, der in keinem Vornamenbuch enthalten ist? Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen diese gar keine Genehmigung?
Hallo Frank,
Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich
meinem Kind einen Vornamen geben will,
der in keinem Vornamenbuch enthalten ist?
Standesamt
Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen
diese gar keine Genehmigung?
Grundsätzlich brauchen Namen keine Genehmigung. Das ganze Verfahren richtet sich nach dem Personenstandsgesetz: Die Eltern bestimmen den Geburtsnamen und zeigen diesen persönlich beim Standesbeamten an. Weigert sich der Standesbeamte, den Namen einzutragen, weil das „kein richtiger Name“ sei, steht den Eltern der Gang zum Amtsgericht offen.
Soweit so gut. Alles andere versinkt in einem Wust juristelnden Geschwätzes. Sicher ist nur, daß man einem Kind nicht einen Vornamen geben darf, der dem anderen Geschlecht zugeordnet ist (mit Ausnahmen, z.B. Maria als zweitem Namen). Man darf einem Kind auch keinen Namen geben, der dessen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, z.B. indem man es mit „Pumukl“ der Lächerlichkeit preisgibt.
Mach doch mal hier eine Umfrage. Wie lautet denn der Name?
mfg
ralph
Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich
meinem Kind einen Vornamen geben will,
der in keinem Vornamenbuch enthalten ist?
Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen
diese gar keine Genehmigung?
Hallo Frank!
Die Namensvergabe wird immer mehr liberalisiert. Noch gibt es gewisse Einschränkungen, aber irgendwo in Deutschland hat eine Mutter schon durchgesetzt, ihre Tochter Prestige nennen zu dürfen… (Das nur als Beispiel!)
Gruß
am
Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich
meinem Kind einen Vornamen geben will,
der in keinem Vornamenbuch enthalten ist?
Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen
diese gar keine Genehmigung?
Hi !
Vielleicht, nur so als kleine Anmerkung, solltest Du Dir weniger Gedanken darüber machen, wie Du irgendeinen eigenartigen Vornamen für Deinen Nachwuchs einklagen könntest, sondern eher darüber, daß das Kind sein ganzes Leben mit dem von Dir gegebenen Namen leben muß !
Scheiße wenn die Kinder unter dem Egoismus und der Geltungssucht der Eltern zu leiden haben !!
Gruß,
Mathias
Grundsätzlich ist das richtig, was Ralph gepostet hat. Soweit ich weiß, ist „Pumuckl“ allerdings als zweiter Vorname bereits bei einem Verwaltungsgericht (meine in NRW) durchgegangen. Stand damals in der Tagespresse.
robbel
Hi Robbel!
Ertappt. Ich hätte schwören können, daß „Pumuckl“ in Hamburg für unzulässig erklärt worden ist. Ich finde aber das Urteil nicht wieder. Eigenartig ist, daß Du das Verwaltungsgericht als Urheber des Urteils ansiehst. Nach dem Personenstandsgesetz ist die Namenseintragung des Kindes den ordentlichen Gerichten übertragen (also Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und eventuell Bundesgerichtshof).
Du hast recht, daß bei mehreren Vornamen ein großzügigerer Maßstab angewandt wird, da das Kind später seinen Rufnamen aus mehreren Vornamen frei wählen kan.
Zum Ausgleich eine abstruse Geschichte, auf die ich bei meiner Recherche gestoßen bin (NJW-RR 1998, 1462):
Da wollte jemand sein Kind „Chenekwahow Migiskau Nikapi-Hun-Nizeo Alessandro Majim Chayara Inti, Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko“ nennen. Der Standesbeamte war so verunsichert, daß er die Sache gleich dem Amtsgericht vorgelegt hat. Dies hat die Namen Ernesto, Henriko und Allessandro für zulässig erachtet und im übrigen die Eintragung abgelehnt. Beschwerde. Das Landgericht hat nur die vier Namen Chenekwahow, Tecumseh (?), Migiskau und Ernesto für zulässig erachtet. Weitere Beschwerde. Das OLG Düsseldorf hat dazuhin noch den Namen Kioma erlaubt. Das Kind heißt jetzt „Chenekwahow Tecumseh Migiskau Ernesto Kioma“. Das Landgericht hatte zur Begründung unter anderem ausgeführt, daß diese Namensgebung für das Kind einen erheblich belästigenden Charakter habe, weil das Kind gezwungen sei, sich in seinem späteren Leben sämtliche zwölf Vornamen in der richtigen Reihenfolge und der richtigen Schreibweise zu merken. Dem hat das OLG Düsseldorf zugestimmt.
Wie war das noch mit „Kara Ben Nemsi …“?
-)
ralph
irgendwo in
Deutschland hat eine Mutter schon
durchgesetzt, ihre Tochter Prestige
nennen zu dürfen…
da wird die tochter aber glücklich sein… ein leben lang verarscht und gehänselt, aber hauptsache die mutter hat ihren willen bekommen…
((
Scheiße wenn die Kinder unter dem
Egoismus und der Geltungssucht der Eltern
zu leiden haben !!
meine volle zustimmung! sollen diese deppen doch ihren hunden und katzen ausgefallene namen geben, aber bitteschön nicht die kinder mit sowas belasten…
Hi,
ebenfalls Zustimmung von meiner Seite. Die Leute, deren Kinder Chlodwig oder Atomfried heißen, nennen ihre Hunde wahrscheinlich Thorsten und Uwe! 
Gruß
Ted
Ich hab mal gehört, dass in Deutschland alle Namen zugelassen werden müssen, die in anderen Ländern als Namen anerkannt sind. Sollte dies der Fall sein, müsstest Du dem Standesamt das nachweisen. Ich weiss ja nicht, welchen Namen Du Deinem Kind geben willst, aber ich hoffe, es ist kein Name, wo das Kind später drunter leidet, weil es immer deswegen gehänselt wird. Gib ihm auf jeden Fall noch einen oder 2 „normale“ Namen dazu, damit es sich später evtl. einen davon aussuchen kann.
Gruß,
Delia (die ihren Namen schön findet, aber oft buchstabieren muss)
Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich
meinem Kind einen Vornamen geben will,
der in keinem Vornamenbuch enthalten ist?
Wer genehmigt solche Namen, oder brauchen
diese gar keine Genehmigung?
Kara Ben Nemsi Pumuckl
Hi Ralph,
Ich hätte schwören können, daß
„Pumuckl“ in Hamburg für unzulässig
erklärt worden ist.
Mag ja sein, aber woanders (NRW?) als zulässig. Siehe auch
http://www.wuerzburg.de/rathaus/standesamt/hitparade…
wo Pumuckl ausdrücklich als Beispiel genannt ist. Hier ist „Rechtliches“ im übrigen in aller Kürze und mit Beispielen beschrieben.
Ich finde aber das
Urteil nicht wieder.
Ich auch nicht!
Eigenartig ist, daß
Du das Verwaltungsgericht als Urheber des
Urteils ansiehst. Nach dem
Personenstandsgesetz ist die
Namenseintragung des Kindes den
ordentlichen Gerichten übertragen (also
Amtsgericht, Landgericht,
Oberlandesgericht und eventuell
Bundesgerichtshof).
Damit hast Du natürlich recht!
robbel
P.S. Was soll eigentlich, das „Ertappt!“?
Wer-weiss-was ist doch als gegenseitiges Hilfe-Forum gedacht und nicht als juristisches Repetitorium. Dem Fragesteller ist es sicher sch…egal, welches Gericht seine Namenswünsche ablehnt. Nix für ungut!
))
Ha Ha Ha, Hadschi Halef Omar…
Hallo Ralph,
Wie war das noch mit „Kara Ben Nemsi
…“?
War das eine rein rhetorische Frage? 
Ich glaube, Du meinst seinen guten Freund Hadschi Halef Omar Ibn Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Davud Al Gossarah (oder so ähnlich)
Da sind das aber nicht zahlreiche Vornamen, sondern „Hadschi“ ist ein Titel und ansonsten ist es die Aufzählung der Namen des Vaters und des Großvaters.
Wozu sollen auch zehn Vornamen gut sein??? Unverwechselbar wird man doch durch seine Taten, nicht durch seine Namen 
Cora
*heutewiederphilosophisch*