Mahnungen

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Mär 2000

Hallo!

In welchem zeitlichen Abstand kann man Mahnungen schreiben und welche Zahlungsfristen muss ich dem Schuldner zugestehen?

In meinem Fall schuldet mir ein größerer Verein mehrere Tausend Mark für Arbeiten, die Mitte Januar abgeschlossen waren (ein Projekt über 3 Monate). Am 2. Februar schickte ich meine erste Rechnung mit einer Zahlungsfrist (20.2.). Am 27. rief mich der Kassenwart an und bat mich, zwei getrennte Rechnungen zu schicken (aufgeteilt nach Material- und Arbeitskosten), die ich am selben Tag noch losschickte (er bat mich darum, sie an seine Privatadresse zu schicken, "damit es schneller geht"...) mit einer Zahlungsfrist von einer Woche. 1 1/2 Wochen später hatte sich noch nichts auf meinem Konto getan, so dass ich den Kassenwart anrief, der mir sagte, er hätte am nächsten Tag einen Termin mit dem Chef von der ganzen Sache, und müsste mit diesem nochmal absprechen, ob die Rechnung so in Ordnung sei, und sagte mir auf meine Nachfrage zu, dass das Geld dann an dem Tag 'rausgehen würde.
Jetzt sind schon wieder 2 Wochen vergangen und ich habe noch immer nix erhalten (was ziemlich übel für mich ist, da ich auf das Geld angewiesen bin!!!).
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich am schnellsten an das Geld rankomme?
Mahnungen im Wochen-abstand?
Mit Anrufen nerven?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Heike

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 59 Minuten hilfreich
    Re: Mahnungen

    Nicht mehr Zucken!
    -Letzte Zahlungsfrist einraemen(Verien addressieren)
    -Mahnkosten raufaddieren
    -Mit rueckschein oder per Fax (rueckmeldung behalten) schicken
    -freundlich bleiben, aber keine Kompromisbereitschaft zeigen. Wenn der kassenwart was bemaengelt, selber irgendwas ruegen.

    wenn sich nichts tut,
    siehe
    http://selbsthilfe.solution.de/harddrug/schulden/sch...

    (da lernt man gleich die andere sichtweise kennen).

    gruss
    wl [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Re^2: Mahnungen

      Vollkommen richtig!
      Du kannst schon nach der ersten Rechnung mahnen, da du eine Zahlungsfrist bzw. einen Termin eingeräumt/genannt hast.
      Nicht lange Fackeln - wird Widerspruch eingelegt, geht die Sache automatisch vor Gericht. Da muß der Verein erst mal nachweisen, das mit deiner Arbeit etwas nicht gestimmt hat.
      Grüße UM

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