Arbeitszeugnis für Aushilfstätigkeit

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich arbeite seit 1999 regelmäßig in den Semesterferien als studentische Aushilfe in einem Warenverteilzentrum eines Kaufhauses.
Da ich beabsichtige in den kommenden Semesterferien ein Praktikum zu machen, habe ich mich nach einem Arbeitszeugnis bzw. einer Beurteilung erkundigt, die mir vom Abteilungsleiter allerdings verweigert wurde.
Ist das rechtens bzw. falls nicht, mit welchen Paragraphen und Gesetzestexten kann ich argumentieren?

Vielen Dank für Eure Hilfe…

Jasmin

Hallo,

der Zeugnisanspruch gem. § 630 BGB erstreckt sich nur auf „dauernde Dienstverhältnisse“. Eine gelegentliche wenn auch regelmäßige Aushilfstätigkeit entspricht m.E. nicht dieser Voraussetzung.

Gruß,
Christian

Hallo

Mir stelt sich hier die Frage, weshalb der Abteilungsleiter Dir ein Arbeitszeugnis verweigert. Ich weiss zwar nicht wie das rechtens ist, aber ich habe lange als Aushilfe in einem Alten - und Pflegeheim gearbeitet wann immer ich ein Wochenende frei hatte. Von dort bekam ich ohne zu fragen ein Zeugnis.
Hat der Abteilungsleiter Dir irgendwelche Gruende genannt?
Meines Erachtens wirft das kein gutes Bild auf den Herren.

Steffi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Ich weiss zwar nicht wie
das rechtens ist, aber ich habe lange als Aushilfe in einem
Alten - und Pflegeheim gearbeitet wann immer ich ein
Wochenende frei hatte. Von dort bekam ich ohne zu fragen ein
Zeugnis.

wenn jemand freiwillig ein Zeugnis ausstellt, ist das eine Sache. Eine Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses sehe ich in dem geschilderten Fall aber nicht.

Gruß,
Christian

Hallo
LAG Düsseldorf hat Anspruch auf Zeugnis bejaht bei 2tägiger Aushilfstätigkeit (2TAge überhaupt, nivht 2Tage die Woche)
Urteil vom 14,05,1963- 8 Sa 177/63

DA du im LAger warst evtl. auch noch Gewerbeordnung, HGB für Kaufmännische Tätigkeiten o. BGB§630 (der mit dem dauernden Arbeitsverhältnis, aber bei regelmässiger Aushilfstätigkeit kann das durchaus gegeben sein.)
Viel Glück Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Da ich beabsichtige in den kommenden Semesterferien ein
Praktikum zu machen, habe ich mich nach einem Arbeitszeugnis
bzw. einer Beurteilung erkundigt, die mir vom Abteilungsleiter
allerdings verweigert wurde.
Ist das rechtens bzw. falls nicht, mit welchen Paragraphen und
Gesetzestexten kann ich argumentieren?

Du hast natürlich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wie jeder andere AN auch.

Gruß,
LeoLo

Allgemeines Arbeitszeugnis!

Du hast natürlich Anspruch auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis, wie jeder andere AN auch.

Hallo,

ich denke, es sollte nicht vergessen werden, qualifiziertes und allgemeines Arbeitszeugnis zu unterscheiden.

Das allgemeine ist eigentlich nur eine Art Arbeitsbestätigung, da in ihm nur vermerkt ist, daß der AN von … bis … in der Fa. … als … tätig war und ein solches ist auf jeden Fall auch bei derart kurzen Beschäftigungsverhältnissen auszustellen. Den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis versuche ich noch in der Literatur herauszufinden.

Grüße
R o b.

Hör auf zu suchen!
Hi!

auszustellen. Den Anspruch auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis versuche ich noch in der Literatur
herauszufinden.

Das geht doch ganz eindeutig aus §630 BGB (Satz 2) hervor!

Gruß
Guido

Ach so - was vergessen!
Hi!

Dass auch bei „derart kurzen Beschäftigungen“ ein Anspruch besteht, kannst Du wohl aus §4 TzBfG überleiten!

Grüße
Guido

Dankeschön für die vielen Antworten
Hallo alle zusammen,

vielen Dank für die eure umfangreiche Hilfe.
Ich habe mich dazu entschlossen den Betriebsrat darüber zu informieren und jetzt bekomme ich ein Zeugnis!
Was mit dem Abteilungsleiter passiert weiß ich zwar nicht, interessiert mich auch nicht wirklich.

Grossen Dank auch nochmal für die Verweise auf die unterschiedlichen Paragraphen.

Liebe Grüße

Jasmin