bauliche Veränderung Eigentumswohnung

Von: , Frage gestellt am Sa, 20. Sep 2003

Wir sins 8 Parteien und wollen eine neue Haustür mit Gegensprechanlage. Die tür ist von 1964. eine gefähliche Eisentür.
die für Kinder und Behinterte eine Gefahr sind.
Frage. muss die Abtimmung allstimmig sein oder fällt das unter notwendige Instandsetzung??

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: bauliche Veränderung Eigentumswohnung

    Hallo,
    Ersatz der Tür (Austausch): Mehrheitsbeschluss
    Einbau Gegensprechanlage: m.E. keine bauliche Veränderung, da ja wahrscheinlich eine Klingelanlage existiert. Und die wird nun auf den neuesten Standard gebracht....
    Ingeborg [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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