Urheberrecht / GEMA

Für mich ist die ganze Sache mit dem Urheberrecht und den GEMA-Gebühren sehr undurchsichtig. Selbst die GEMA Homepage ist so unübersichtlich das sich Informationen nur schwer finden lassen.
Ich erstelle gelegentlich eigene Filme und zeichne auch Veranstaltungn auf(Bild und Ton).Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

1.Wenn ich einen eigenen Film mit nicht GEMA-Freier Musik untermale, wie berechnen sich die Gebühren, hängt das von der Länge ab, von der Art der späteren Veröffentlichung oder wird sowas pauschal berechnet.
Was ist wenn ich nicht die original Musik von einem bekannten Musiker nehme, ich lasse das Stück von einer mir bekannten Band nachspielen.

2.Was ist mit Aufzeichnungen von Theaterstücken oder Musicals. Fallen hier auch Gebühren an. Muss der Autor vorher gefragt werden. Was ist wenn es sich um Klassiker handelt, der Autor also nicht mehr lebt.

3.Auf einem Stadtfest spielt eine Band ein bekanntes Stück. Fallen auch hier Gebühren an wenn ich aufzeichne ?

Günter

Hallo Günter,

ich versuchs mal halb-fachmännisch:smile:

1.Wenn ich einen eigenen Film mit nicht GEMA-Freier Musik
untermale, wie berechnen sich die Gebühren, hängt das von der
Länge ab, von der Art der späteren Veröffentlichung oder wird
sowas pauschal berechnet.
Was ist wenn ich nicht die original Musik von einem bekannten
Musiker nehme, ich lasse das Stück von einer mir bekannten
Band nachspielen.

Ich geh mal davon aus, dass Du diesen Film veröffentlichen möchtest.
Es kommt imho schon auf die Länge, des von Dir genutzten Liedguts an.
Wenn es nur ein kleines Bruchstück ist, dann kostet das weniger.
Die Art der Veröffentlichung ist, soweit ich weiß, egal ( also Film, Band, etc.).
Auch wenn Du das Stück nachspielen lässt, fallen Gebühren an.

2.Was ist mit Aufzeichnungen von Theaterstücken oder Musicals.
Fallen hier auch Gebühren an. Muss der Autor vorher gefragt
werden. Was ist wenn es sich um Klassiker handelt, der Autor
also nicht mehr lebt.

Wenn ein Stück bei der GEMA angemeldet ist, dann fallen Gebühren an und Du kannst davon ausgehen, dass auch Komponisten/Texter von Musicals ihre Lieder haben urheberrechtlich schützen lassen.
Je nach dem, wie lange er schon tot ist, sind auch Stücke von bereits verstorbenen Künstlern kostenpflichtig ( GEMA Erträge sind vererbbar ).

3.Auf einem Stadtfest spielt eine Band ein bekanntes Stück.
Fallen auch hier Gebühren an wenn ich aufzeichne ?

Wie oben beschrieben, fallen IMMER Gebühren an, sobald Du ein Lied veröffentlichst, dass bei der GEMA registriert ist. Die jeweiligen Sänger erhalten ja nicht die Provisionen, sondern die Autoren. Es ist also vollkommen egal, wer es singt, selbst wenn Du es selbst trällern würdest, müsstest Du bezahlen:smile:

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen.
Liebe Grüsse
Tanja