Hallo erstmal,
habe eine Frage zum Thema Wohnrecht:
Wenn jemand ein lebenslanges Wohnrecht an einer Wohnung besitzt und verstirbt, ist dann die Endrenovierung der Wohnung (Schönheitsreperaturen wie Tapete, Bodenbelag, etc.) noch von dem Verstorbenen bzw. aus dessen Nachlass zu tragen oder müssen die Eigentümer der Wohnung (ggfs. Verwandte)die Kosten tragen ?
Im voraus vielen dank