GEZ-Mahnung für ein ganzes Jahr (HELP!!!)
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Mär 2000
Tach auch.
Folgendes hat sich zugetragen:
Bin im letzten Jahr zweimal umgezogen, zunächst einmal im Juli und dann noch mal im Dezember. Dieser letzte Umzug fand in eine Wohnung statt (Zweitwohnung), in der zwar ein Antennenkabel aus der Wand kommt (ohne Steckdose) aber das Kabel ist nachweislich nicht freigeschaltet (Kabelgesellschaft).
Für beide Umzüge habe ich Nachsendeanträge gestellt und so sind alle meine Rechnungen auch an die neue Adresse weitergeleitet worden, mit einer Ausnahme: GEZ Gebührenbescheide. Folge: Ich habe die Typen einfach vergessen (wenn keine Rechnung, dann auch keine Zahlung) und habe jetzt eine horrende Nachforderung mit Mahngebühren und allem Schicki-Micki.
Der Versuch, telefonisch Einspruch gegen die Mahngebühren und gegen die Fernsehgebühren seit Dezember ergaben die lapidare Antwort, dass die GEZ die Adressweitergabe der Deutschen Post AG nicht nutzen würde. Ausserdem sei man ja gesetzlich verpflichtet, Gebühren zu zahlen, egal, ob man einen Bescheid bekommen würde oder nicht. Das Versenden eines Bescheides wäre sozusagen eine freiwillige Dienstleistung der GEZ.
Was für eine gequirlte Sch...!
Hat jemand eine Ahnung, wie ich da weiter vorgehen soll? Im Moment habe ich den ganzen Vorgang mit Bitte um Kulanz als Fax geschickt und warte auf eine Entscheidung der GEZ-ler. Was mache ich, wenn diese gegen mich gefällt wird?
Für eine Hilfe wäre ich dankbar...
Gruß Nio
