Tach auch.
Folgendes hat sich zugetragen:
Bin im letzten Jahr zweimal umgezogen, zunächst einmal im Juli und dann noch mal im Dezember. Dieser letzte Umzug fand in eine Wohnung statt (Zweitwohnung), in der zwar ein Antennenkabel aus der Wand kommt (ohne Steckdose) aber das Kabel ist nachweislich nicht freigeschaltet (Kabelgesellschaft).
Für beide Umzüge habe ich Nachsendeanträge gestellt und so sind alle meine Rechnungen auch an die neue Adresse weitergeleitet worden, mit einer Ausnahme: GEZ Gebührenbescheide. Folge: Ich habe die Typen einfach vergessen (wenn keine Rechnung, dann auch keine Zahlung) und habe jetzt eine horrende Nachforderung mit Mahngebühren und allem Schicki-Micki.
Der Versuch, telefonisch Einspruch gegen die Mahngebühren und gegen die Fernsehgebühren seit Dezember ergaben die lapidare Antwort, dass die GEZ die Adressweitergabe der Deutschen Post AG nicht nutzen würde. Ausserdem sei man ja gesetzlich verpflichtet, Gebühren zu zahlen, egal, ob man einen Bescheid bekommen würde oder nicht. Das Versenden eines Bescheides wäre sozusagen eine freiwillige Dienstleistung der GEZ.
Was für eine gequirlte Sch…!
Hat jemand eine Ahnung, wie ich da weiter vorgehen soll? Im Moment habe ich den ganzen Vorgang mit Bitte um Kulanz als Fax geschickt und warte auf eine Entscheidung der GEZ-ler. Was mache ich, wenn diese gegen mich gefällt wird?
Ratenzahlung beantragen!
Nicht dass ich eine Freundin der GEZ bin, ich halte die auch für Halsabschneider, aber es gibt ja schließlich diese Vordrucke, mit denen man der GEZ seine neue Adresse mitteilen kann (bei allen Banken und Sparkassen
Da wirst du wohl zahlen müssen!
Nicht dass ich eine Freundin der GEZ bin,
ich halte die auch für Halsabschneider,
aber es gibt ja schließlich diese
Vordrucke, mit denen man der GEZ seine
neue Adresse mitteilen kann (bei allen
Hallo, Delia.
Mir geht es gar nicht so um den Betrag, es geht mir hier eher ums Prinzip, dass sich eine einzige Institution hinstellen kann, Datenweitergabe aufgr. Nachsendeantrag ignoriert und einen dann mit den Mahngebühren in die Pfanne haut. Das will ich mir nicht gefallen lassen. Die glauben doch, dass sie sich alles erlauben können, das ist doch die eigentliche Message dieser Verfahrensweise: Du, dummer, kleiner Bürger kannst gegen uns doch sowieso nichts ausrichten. Das ist für mich der weitaus schlimmere Punkt…
Bei allen anderen Firmen und Institutionen klappt das mit nem Nachsendeantrag…
…und außerdem…
… solange mir nicht in der Schule der Rundfunkstaatsvertrag gelehrt wird, woher soll ich bitte wissen, das die Herrschaften die Adressweitergabe nicht nutzen?
*schnaub*
-)
Viele Grüße
Nio
PS: Das mit der Bank kann ich auch nicht wissen, weil ich bei ner Direktbank bin. So!
an meine ehemalige Adresse, wo nun noch meine Frau und Tochter leben, von denen ich getrennt lebe, schickt die GEZ immer penetrantere Briefe, ich sollte mich ummelden. Dabei ist ein irre langer Fragebogen und frankieren soll ich (oder sie) den Brief auch noch selbst!
Dabei bin ich an der neuen Addresse schon von Anfang an neu gemeldet. Ich habe den Brief schon unfrankiert an die GEZ geschickt, vielleicht haben die den nicht angenommen? Jedenfalls gehen die Drohbriefe weiter. Was also tun?
Alleine für Porta haben die mittlerweile wohl schon fast 20 DM ausgegeben, den Arbeitsaufwand mal gar nicht eingerechnet.
Man stelle sich vor, das passiert einem getrennten Ehepaar, wo die beiden nicht mehr friendlich miteinander umgehen.
Die Geschichte ging weiter:
Gestern habe ich die Bescheinigung nach dem BundesdatenschutzG von der GEZ erhalten. Auf der Rückseite des Briefes steht ein Vordruck: „Verzogen nach:______“, den der Briefträger bei einem Nachsendeantrag ausfüllt, um dem Absender die neue Adresse mitzuteilen.
Die Aussage eines GEZ-Mitarbeiters, sie würden die Adressweitergabe nicht nutzen, ist doch dann definitiv falsch!! Der GEZ muss also meine neue Adresse vorgelegen haben, sie haben trotzdem keine Bescheide geschickt und mahnen mich jetz mit saftigen Gebühren an.
Dagegen muss ich mich doch irgendwie wehren können, oder?
Hallo Nio,
ich hatte Deine Anfrage unter Ämter & Behörden gefunden und zum Teil beantwortet. Bitte schau einmal nach und antworte HIER, unter RECHT.
Gruß
Rainer H. Engelhardt
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Hallo Nio,
ich weiss nicht, ob Du Dich erfolgreich wehren kannst. Wie schon in der Rubrik „Behörden und Ämter“ gesagt, beteiligen sich mittlerweile die meisten Bundesländer an der Übersendung der EMA-Daten (Einwohnermeldedaten). Diese werden an die GEZ „verkauft“ (gegen Gebühr abgegeben) und in der Regel drei Mal im Monat per Datenleitung überspielt.
In diesem Fall kennt die GEZ selbstverständlich Deine Daten und auch die neue Adresse.
Dennoch - so meine ich - ist die GEZ weder verpflichtet „sofort“ zu mahnen, noch sich um Deine neue Anschrift zu kümmern.
Zudem kann die GEZ davon ausgehen, dass Du einen Postnachsendeantrag stellst.
Gruß
Rainer H. Engelhardt
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Hallo Delia,
gezahlt werden muss sowieso. Die Geräte wurden ja nicht abgemeldet. Ratenzahlung ist - auf freundliche, begründete Bitte - bei der GEZ kein Problem. Zahlt man nicht, wurde man in der Vergangenheit in aller Regel einige Male gemahnt und letztendlich „zwangsabgemeldet“. Die Konsequenz war, dass man „nie wieder von der GEZ kontaktiert wurde“. Die sogenannten Rundfunkbeauftragten, die die Daten des zwangsabgemeldeten Rundfunkteilnehmers im Sammelpack mit allen anderen ANGEMELDETEN Rundfunkteilnehmern ausgehändigt bekamen, besuchten den Zwangsabgemeldeten nicht mehr – sie ersahen dieses aus eine speziellen Codierung auf der Datenkarte des Betroffenen.
Für weitere Frage bin ich offen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer H. Engelhardt
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Bitte Nio: Es geht nicht um Adressenänderung oder nicht. Es geht nur darum, ob unter Deinem Namen Rundfunkgeräte angemeldet sind oder nicht. Auch wenn Du nach Kanada verzogen wärest, würde die Gebührenpflicht bis zu einer Abmeldung oder „Zwangsabmeldung“ weiterlaufen.
Gruß
Rainer H. Engelhardt
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Hallo Michael, über Deinen „Fall“ könnte man Romane schreiben.
Wenn Du seinerzeit in der alten Wohnung die Geräte auf Deinen Namen angemeldet hast und die Gebühr von Deinem Konto überweisen lassen hast, dann wurde Dir eine Rundfunkteilnehmernummer zugeteilt, die Du auch auf jeder Abbuchung (Kontoauszug) vermerkt findest.
Wenn unter dieser Teilnehmernummer weiter Gebühren abgebucht werden und Du Dich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hast, muss Deine Ehefrau ihre Geräte neu anmelden und alles müsste normal laufen.
Wenn Du Dich nicht polizeilich umgemeldet hast und in der neuen Wohnung Geräte hast und die Gebühren weiter von Deinem Konto abgebucht werden, so gelten diese Zahlungen für die alte Wohnung (wo Du noch polizeilich angemeldet bist). Somit musst Du die Geräte in der neuen Wohnung (für die GEZ = Zweitwohnung) noch einmal anmelden, bekommst eine zweite Teilnehmernummer und zahlst zweimal.
Hole Dir in diesem Fall von der Bank/Sparkasse ein Änderungsformular und trage Deine Rundfunkteilnehmernummer ein, teile Deine neue Anschrift mit (egal ob polizeilich gemeldet oder nicht) und für Dich dürfte alles geregelt sein. Deine Frau (in der alten Wohnung) muss nun ihre Geräte neu anmelden.
jetzt wird es verrückt: Wenn die Erstanmeldung in der alten Wohnung auf Deinem Namen lief, die Gebühr jedoch vom Konto Deiner Frau abgebucht wurde, bazhlt jetzt Deine Frau für Dich (weil Du der Rundfunkteilnehmer bist). Die GEZ nennt das „Für-Zahler“. Wenn Du der GEZ jetzt nur Deine neue Anschrift mitteilst und keine neue Kontonimmer angibst, bist Du nach wie vor angemeldet, zahlen wird dann jedoch Deine Frau für Dich und ist selbst nicht angemeldet.
Lief die erste Anmeldung in der alten Wohnung jedoch auf den Namen Deiner Frau und wurde von Deinem Konto abgebucht, so zahlst Du nach wie vor - egal wo Du wohnst - für Deine Frau und bist in der neuen Wohnung nicht GEZ-angemeldet.
Da Du in diesem Fall „Deine Frau nicht bei der GEZ abmelden kannst“ - das kann der Rundfunkteilnehmer nur selbst, müsstest Du der GEZ Dich ganz neu bei der GEZ anmelden und bekommst eine eigene Rundfunkteilnehmernummer.
Gleichzeitig musst Du die Einzugsermächtigung der Rundfunkanmeldung, die auf dem Namen Deiner Frau läuft bei der Bank stornieren.
Dann bekommst Deine Frau eine Mahnung entweder an die alte Adresse, wo sie noch wohnt und kann machen, was sie möchte.
Du siehst, die Sache ist komplexer, als man auf dem ersten Blick meint. Da ich nicht weiss, was auf Dich zutrifft, teile mir die Fakten mit, vielleicht kann ich Dir raten (nicht rechtsberaten).
Mein Spezialgebiet ist ansonsten das rechtswidrige Aufsuchen von vermuteten, nichtangemeldeten Rundfunkteilnehmern durch gewerblich tätige Unternehmer (Rundfunkbeauftragte.
Gruß
Rainer H. Engelhardt
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Die Sache mit der Adresse lief ja folgendermaßen: Seit einiger Zeit untersage ich den Einwohnermeldeämtern schriftlich durch gesonderte Erklärung, meine Adresse an 3te weiterzugeben (gem. dem BundesdatenSchutzG). Die haben mich ja nur „aufgespürt“, da irgendwann so ein Freak an meiner Tür war, dem ich verklickert habe, dass ich bereits angemeldet bin. Daraufhin das ganze Theater.
Zum Thema Zwangsabmeldung: Nichts besseres könnte mir ja passieren. Meine Sorge ist nur, dass ich bald einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen habe… DAS will ich verhindern.
Wenn ich Chancen habe, einfach nicht zu zahlen und dann zwangsabgemeldet zu werden, wärs ja toll…
Wenn die GEZ nicht verpflichtet ist, gleich zu mahnen oder in Verzug zu setzen, dann dürfen sie doch auch keine Mahngebühren erheben, oder? Nach meinem Wissen (kleiner BGB und HGB-Schein) muss man seinen Schuldner doch erst in Verzug setzen, bevor man Mahngebühren kassieren kann.
Außerdem muss ich noch folgendes hinzufügen: Das Fernsehgerät wurde von mir schriftlich aber formlos durch einen Brief an die GEZ abgemeldet und zwar vor meinem ersten Umzug. Die GEZ behauptet aber, dass sie diesen Brief nicht bekommen haben und ich habe das Ding leider nicht als Einschreiben geschickt und kann es dadurch nicht beweisen. Da keine Rechnungen mehr kamen (nach dem ersten Umzug), dachte ich, es ist alles soweit OK… Ziemlich dämlich von mir, kann ja sein, aber…
Grüße
Nio, der nach wie vor nicht weiß, was er tun soll…
Wenn man umzieht oder in getrennte Wohnungen zieht… oder … oder …:
Am Besten, Geräte KOMPLETT abmelden! Dann, nachdem man umgezogen ist etc. wieder KOMPLETT mit den neuen Daten anmelden. Ist zwar zusätzliche Arbeit, ist aber am saubersten.
Hallo Werner,
irgendwann meldet man 'mal an. Man zahlt immer im voraus. Entweder 1 1/2 Monate oder 3 Monate oder länger.
Meldet man ab und "am nächsten Tag in der neuen Wohnung wieder an, erhält man für die neue Anmeldung recht schnell die Rechnung (oder Abbuchung). Da bleibt in den meisten Fällen jedoch noch ein Teil der Vorauszahlung zurückzuvergüten. Ehe man das Geld bekommt und kontrolliert… ist sehr umständlich:
Ist man einmal angemeldet und wechselt die Wohnung, teilt das Einwohnermeldeamt in den meisten Bundesländern den Rundfunkanstalten (GEZ) alle persönlichen Daten mit und die Ummeldung geschieht automatisch bei der GEZ.
Gruß
Rainer H. Engelhardt
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