Wer hat recht? Platter Fahrradreifen

Hallo,

ich bin Schüler und wollte fragen wer recht hat in diesem fall :

nach einem Fußballspiel hab ich mir ein fahrad von einem kumpel geschnappt und bin damit ein paar meter voraus gefahren und habe es da dann stehen lassen und auf mein kumpel gewartet ich hab noch gehrt wie er gerufen hat " wenn du einen platten rein fährst zahlst du " was natürlich komisch ist das sagt so einfach sonst keiner.

Und nun zwei tage später komm ich zu ihm und er sagt ich darf ein schlauch zahlen weil der platt sei und er hat behauptet das ich das gewesen war und ich auch ja gerufen hätte auf das argument das ich den platten zahl fals es einen gibt was ich aber nicht gemacht habe. ich aber darauf gesagt er ist damit ja auch zum fußballspielen gefahren und auch den restlichen weg nachhause und er habe sich sicher da den platten gehohlt.
Und ich habe dann behauptet er hat sicher schon einige platten gehabt oder der reifen hatte schon eine beschädingung.
Ervhatte auch behaupet noch nichts am fahrad gemacht zu haben aber da stand ein eimer mit wasser daneben und flickzeug lag am boden .
Nun meinte ich er soll den schlauch mal raushohlen aus dem reifen daS tat er auch dann und ich konnte sehen das der reigenm schon 3 mal geflickt wurde was auf seine fahrweise hindeutete und während des streitgespräches gab er zu das der vorderreifen erst letztes wochenede einen platten hatte was wiederum seine fahrweise spiegelt.

ich sprach ihn auch darauf an warum er denn nicht noch einmal den schlauch flicken will daruf meinte er nur er will einen neuen . Und er sagte wenn flicken dann muss ich das machen, daruf ich ok und er wieder ne jetzt nicht obwohl alles bereit stand er bestand weiter auf den neuen schlauch.

jetzt meine frage muss ich zahlen oder stimmt da was nicht ?
was meint Ihr dazu ?

Danke im Voraus
MFG GURU

Hi Guru,

im Endeffekt läuft alles auf die Beweisbarkeit hinaus. Wenn er von Dir einen neuen Schlauch haben will dann muss er beweisen dass Deine Fahrt mit seinem Fahrrad auch wirklich den Platten zur Folge hatte.

Da er mit dem Rad ja noch heimgefahren ist kann das ja eigentlich nicht sein oder? Ausserdem hat er sich nicht automatisch bei Dir gemeldet sondern gewartet bis Du, zwei Tage später, bei ihm aufgeschlagen bist.

Hast Du zufällig einen Zeugen der mit dem Burschen am gleichen oder nächsten Tag noch mit dem Rad unterwegs war? Dann wäre das ja recht einfach zu klären.

Ansonsten bietest Du ihm an, den Reifen zu flicken. Wenn er darauf nicht eingeht dann machst Du folgende Rechnung auf: Der Schlauch kostet neu ca. € 4,–. Da er schon ein paarmal geflickt war und Du nur den Zeitwert ersetzen wirst ziehst Du für die drei Löcher jeweils einen Euro ab. Das ist nur recht und billig - eine Reparatur im Fachhandel würde mehr kosten. Dann drückst Du ihm einen Euro in die Hand und sagst ihm dazu dass Du auf eine weitere Bekanntschaft keinen Wert mehr legst.

Diese Auskunft hat leider mit Rechtsgrundlagen nicht viel zu tun. Sie basiert eher auf meiner persönlichen Rechtsauffassung.

Bye
Rolf

Hallo!

Also unjuristisch gesehen, würde ich versuchen mich zu einigen.

Rechtlich würde ich nicht sagen, dass du zahlen musst, denn es fehlen die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch. Wenn du normal gefahren bist, dann fehlt es jedenfalls an deinem Verschulden am Schaden. Dass man einen Schaden verursacht reicht für einen Anspruch keinesfalls aus, denn Schadenersatz muss nur derjenige zahlen, der einen Schaden auch rechtswidrig und schuldhaft verursacht.

Gruß
Tom

Hallo,

Wenn du normal gefahren bist, dann fehlt es jedenfalls an
deinem Verschulden am Schaden.

und wie ist dann bitte das hier zu werten:
„nach einem Fußballspiel hab ich mir ein fahrad von einem kumpel geschnappt und bin damit ein paar meter voraus gefahren und habe es da dann stehen lassen und auf mein kumpel gewartet …“

Ciao Rossi

Hallo!

Damit trägst man ja noch kein Verschulden am kaputten Fahrradschlauch…

Außerdem sprechen mE noch andere Argumente gegen einen Schadenersatzanspruch: Rechtmäßiges Alternativverhalten, zB der Schaden wäre genauso eingetreten, wenn er sich das Fahrrad mit dem Einverständnis des Eigentümers ausgebort hätte. Es gibt also keine Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativverhalten, es fehlt der Rechtswidrigkeitszusammenhang der Tat.

Der Fahrradeigentümer hat allenfalls einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf das entsprechende Nutzungsentgelt.

Aber selbst wenn man von einem Schadenersatzanspruch ausgehen würde, muss man niemals einen alten Fahrradschlauch durch einen neuen ersetzen, dies wäre ein Verstoß gegen das Bereicherungsverbot im Schadenersatzrecht.

Gruß
Tom

Hi,

das Verhalten des Kerls ist derart lächerlich, darauf würde ich gar nicht eingehen. Wenn er Dir sogar die Reperatur versagt obwohl schon vorbereitet und statt dessen einen neuen Schlauch verlangt…

Lach’ ihn aus und laß ihn notfalls klagen. Wird er eh’ nicht machen. Und falls doch lacht der Richter bei dieser Geschichte bestimmt auch sehr gerne…

Gruß Stefan

P.S.: Sollte die Frage mehr theoretischen Charakter haben, frage noch mal nach