Bürgschaftsfortbestand bei Hauptschuldnerwechsel?

Hallo Zielgruppe!

Ich habe für die Erfüllung eines Leasingvertrags über ein Kfz zwischen der Leasinggesellschaft und dem Leasingnehmer selbstschuldnerisch gebürgt. Als der Leasingnehmer den Vertrag etwa bei 2/3 Drittel der Laufzeit nicht mehr weiterführen wollte, hat er dies der Leasinggesellschaft mitgeteilt und einen neuen Vertragspartnern angeboten. Die Leasinggesellschaft hat dem zugestimmt und hat den Vertrag auf diesen neuen Leasingnehmer überschrieben. Dem alten Leasingnehmer wurde seine Entlassung aus dem Vertrag und das Erlöschen seiner Verpflichtung bestätigt.

Bei einer routinemäßigen Kontrolle meiner Schufa-Daten stellte ich erstaunt fest, dass meine Eventualverbindlichkeit dort immer noch aufgeführt ist. Eine Rückfrage bei der Leasinggesellschaft brachte die Antwort, daß meine selbstschuldnerische Bürgschaft weiterhin gelte.

Dieser Meinung bin ich jedoch nicht. Schließlich galt meine Bürgschaft nur für den Ausfall des Risikos des Hauptschuldners. Da dieser aus seinem Risiko entlassen worden ist, sehe ich auch meine Bürgschaft als erloschen an. Eine vertragliche Regelung hierzu ist nämlich nicht getroffen worden. Es existiert nur die ursprüngliche Bürgschaftserklärung, die in ihren Bedingungen vorsieht, dass meine Bürgschaft auch bei einem Inhaberwechsel oder ein Umfirmierung des Hauptschuldners fortbesteht. Von einem Fortbestand der Bürgschaft bei einem Wechsel des Hauptschuldners ist keine Rede. Ich habe den Eindruck, als hätte die Leasinggesellschaft versäumt, einen neuen Bürgen zu fordern.

Habt Ihr Erfahrung mit so einer Konstellation? Mein Anliegen ist natürlich der Wegfall meiner Bürgschaft, damit diese Mittel frei werden und ich nicht für einen mir fremden Vertragspartner bürgen muss.

Jens

Hallo Jens,
auch wenn es im Interesse der Leasinggesellschaft ist, bist Du aus dem Bürgschaftvertrag entlassen.

Die Natur eines Bürgschaftvertrages ist es, dass der Bürge für die Verbindlichkeit eines Dritten gegenüber dem Glübiger eintritt. Hierbei ist der Dritte, also der Schuldner Teil der essentialia negotii, also der Vertragsbestandteile, die innerhalb des Vertrages definiert sein müssen, damit der Vertrag Gültigkeit hat. Da der Gläubiger in Deinem Fall den Schuldner freiwillig entlassen hat, Du jedoch nur für dessen Verbindlichkeit eintritts, bist Du dadurch frei geworden. Es liegt ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor, die in diesem Fall der Gläubiger sogar selbst zu verantworten hat. Er alleine trägt das Risiko.

Also keine Sorge und schönen Tag,
Frederik

Doppelposting, siehe auch Finanzen
Und ich unterstelle zu Deinen Gunsten, daß der Artikel von Florian noch nicht fertig gewesen ist, als ich meinen begonnen habe.

C.

Hoppala

Florian noch nicht fertig gewesen ist, als ich meinen begonnen
habe.

C.

Meinte Frederik.
C.

Wenn Du mich meintest ist es nur interessant, dass Du vor mir gepostet hast. Präkognition oder was?

Frederik

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn Du mich meintest ist es nur interessant, dass Du vor mir
gepostet hast. Präkognition oder was?

Wenn bei Dir 19:54 vor 19:49 kommt, solltest Du irgendwas mal überprüfen lassen. Uhr, Zeitgefühl, Gehirn, irgendwas halt.

Gruß,
Christian

„Doppelposting, siehe auch Finanzen (exc, 22.9.2003 20:26)“

„Re^2: Bürgschaftsfortbestand bei Schuldnerwechsel? (Frederik, 22.9.2003 20:56)“

QED

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„Doppelposting, siehe auch Finanzen (exc, 22.9.2003 20:26)“

„Re^2: Bürgschaftsfortbestand bei Schuldnerwechsel? (Frederik,
22.9.2003 20:56)“

Im Finanzbrett:
Re: Bürgschaftsfortbestand bei Schuldnerwechsel? (exc, 22.9.2003 19:54 )

Und im Rechtbrett:
Re: Bürgschaftsfortbestand bei Hauptschuldnerwechs (Frederik, 22.9.2003 19:49 )

Daher mein Hinweis auf das Doppelposting.

„Doppelposting, siehe auch Finanzen (exc, 22.9.2003 20:26)“

„Re^2: Bürgschaftsfortbestand bei Schuldnerwechsel? (Frederik,
22.9.2003 20:56)“

Im Finanzbrett:
Re: Bürgschaftsfortbestand bei Schuldnerwechsel? (exc,
22.9.2003 19:54 )

Und im Rechtbrett:
Re: Bürgschaftsfortbestand bei Hauptschuldnerwechs (Frederik,
22.9.2003 19:49 )

Kann sich wohl dennoch kaum auf mich bezogen haben, da ein ‚Doppelposting‘ dem Sinn des Wortes nach bedeutet, dass eine Person doppelt gepostet hat. Ich hatte jedoch zu dem Zeitpunkt erst einmal gepostet - im Rechtsbrett. Auf das Finanzbrett wurde ich erst DURCH Deinen Beitrag zum Doppelposting aufmerksam. Wie also meintest Du mich?

Daher mein Hinweis auf das Doppelposting.

*aaargggh*

Kann sich wohl dennoch kaum auf mich bezogen haben,

Das habe ich auch nie behauptet. Ich meinte den ursprünglichen Fragesteller. Wie Du darauf kommst, daß ich Dich damit gemeint habe, ist mir vollkommen schleierhaft. Die Frage ist jetzt, ob Du Dich damit zufrieden gibst und meine Artikel noch einmal genau liest, oder ob wir weiter das Brett mit diesem Unsinn zumüllen sollen.

Ich möchte im übrigen an dieser Stelle einen der großen Philosophen unserer Zeit, nämlich Douglas Adams, zitieren: "´Um Himmels Willen Mann´, sagte Prak und starb vor Ärger. (*)

Gruß,
Christian

(*)
Das Original:
„It [Gottes Botschaft an die Schöpfung, Anm. des Kopierers] is written in thirty-foot-high letters of fire on top of the Quentulus Quazgar Mountains in the land of Sevorbeupstry on the planet Preliumtarn, third out from the sun Zarss in Galactic Sector QQ7 Active J Gamma. It is guarded by the Lajestic Vantrashell of Lob.“

There was a long silence following this announcement, which was finally broken by Arthur.

„Sorry, it’s where?“ he said.

„It is written,“ repeated Prak, „in thirty-foot-high letters of fire on top of the Quentulus Quazgar Mountains in the land of Sevorbeupstry on the planet Preliumtarn, third out from the …“

„Sorry,“ said Arthur again, „which mountains?“

„The Quentulus Quazgar Mountains in the land of Sevorbeupstry on the planet …“

„Which land was that? I didn’t quite catch it.“

„Sevorbeupstry, on the planet …“

„Sevorbe-what?“

„Oh, for heaven’s sake,“ said Prak and died testily.

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