Re^2: schwerbehindert 70 %
Hallo,
ist ganz einfach:
50 % Ermäßigung bei der KFZ-Steuer
oder (!)
Vergünstigung im öffentlichen Personennahverkehr (Bus, U-Bahn, S-Bahn und alles, was als ÖVPN ausgewiesen ist) sowie 50 km im Umkreis vom Wohnort mit der Bahn gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe von 60 € für ein Jahr oder 30 € für 1/2 Jahr - wählbar -, genannt Wertmarke oder Beiblatt mit (!) Wertmarke, obwohl schon lange keine Wertmarke mehr aufgeklebt wird.
Personen, die Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz sowie Hilflose und/oder Blinde erhalten die Wertmarke unentgeltlich.
Weiter:
Zusatzurlaub für Berufstätige
Anspruch auf einen Sitzplatz im Bus
Eintrittsermäßigung bei öffentlichen Veranstaltungen (Schwimmbad)
Steuerfreibetrag bei der Lohn- oder Einkommenssteuer
Bitte beachten:
Die Vergünstigung im Nahverkehr gilt bundesweit. Man kann also sowohl in München wie in Hamburg oder wo auch immer alle Nahverkehrsmittel unentgeltlich benutzen.
Hoffe, hiermit geholfen zu haben.
Gruss
Andreas
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