Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?

In wieweit kann in diesem Forum Rechtsberatung gegeben werden, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen?

Stefan

In wieweit kann in diesem Forum
Rechtsberatung gegeben werden, ohne gegen
das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen?

Stefan

Als Deutscher garnicht! Genausowenig, wie im Steuerbrett ohne gegen das Steuerberatungsgesetz zu verstoßen.

MfG
Undine

Hallo Stefan,

sieh mal weiter unten nach.
Dort steht ein posting von Christoph Walter zu diesem Thema. Leider ist das Posting bereits nicht mehr aktiv. Du kannst es aber im Archiv suchen und lesen.

Gruß
WALTER

In wieweit kann in diesem Forum
Rechtsberatung gegeben werden, ohne gegen
das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen?

Stefan

Du kannst zu einem Thema allgemeine Angaben machen, ohne im einzelnen auf die Probleme des Fragenden einzugehen. Mit dem Hinweis, das dies keine Rechtsberatung ist oder mit dem Hinweis auf die Quelle der Antwort, z.B. „Diese Daten sind dem Mieterlexikon des Mieterbundes entnommen“, kannst Du nichts verkehrt machen.
Roland

Hallo Undine,

Als Deutscher garnicht! Genausowenig, wie
im Steuerbrett ohne gegen das
Steuerberatungsgesetz zu verstoßen.

das muss ich wohl als konkrete Rechtsberatung auffassen. Daher werde ich Anzeige erstatten :wink:

Oder anders ausgedrückt: du hat fast recht, es ist sehr heikel. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Alles Gute wünscht
     Michael

P.S. Auch der Tipp, einen Rechtsanwalt aufzusuchen ist genaugenommen strafbare Rechtsberatung.

P.S. Auch der Tipp, einen Rechtsanwalt
aufzusuchen ist genaugenommen strafbare
Rechtsberatung.

Häh??

Wenn ich meinem Sohn erkläre, daß Diebstahl eine strafbare Handlung ist, wäre das auch strafbare Rechtsberatung??

Gruß
Thomas

Hallo Michael,

das muss ich wohl als konkrete
Rechtsberatung auffassen. Daher werde ich
Anzeige erstatten :wink:

Nimm es mir nicht übel, daß ich darüber nicht lachen kann… (s.u.)

Oder anders ausgedrückt: du hat fast
recht, es ist sehr heikel. Aber wo kein
Kläger, da kein Richter.

Leider hatte ich schon Ärger mit der Berufsständischen Kammer wegen w-w-w, denn wo Neider, da sind Richter.

P.S. Auch der Tipp, einen Rechtsanwalt
aufzusuchen ist genaugenommen strafbare
Rechtsberatung.

Das ist ja der Irrsinn im deutschen Recht:
Selbst der Hinweis, daß das besser ein RA oder StB klären sollte ist nicht erlaubt. Was sagt man also, wenn man angesprochen wird? Hadde wadde dudden da… oder wie?

MfG
Undine

Hallo Thomas,

Wenn ich meinem Sohn erkläre, daß
Diebstahl eine strafbare Handlung ist,
wäre das auch strafbare Rechtsberatung??

Nein! Das Rechts- sowie das Steuerberatungsgesetz klammern nahe Angehörige von dem Verbot aus.

MfG
Undine
*diehiersoebendwiederberufswidrigberät*

Hallo Walter,

leider beantwortet das Posting die Frage nicht, auch der Link gibt nur Hinweise für Betreiber derartiger Foren, nicht für die Benutzer selbst. ID Media ist fein raus, aber wir?

Mfg
Undine

Hallo Roland,

Du kannst zu einem Thema allgemeine
Angaben machen, ohne im einzelnen auf die
Probleme des Fragenden einzugehen. Mit
dem Hinweis, das dies keine
Rechtsberatung ist oder mit dem Hinweis
auf die Quelle der Antwort, z.B. „Diese
Daten sind dem Mieterlexikon des
Mieterbundes entnommen“, kannst Du nichts
verkehrt machen.

Leider ist es nicht so einfach. Der Hinweis, daß es keine Rechtsberatung ist, nützt Dir nur hinsichtlich der Haftung für Deine AW etwas; die sanktionierbarkeit der Handlung selbst, bleibt davon unberührt.
Ich war sehr erstaunt beim recherchieren, wieviele höchstrichterliche Urteile es zu dieser Thematik gibt.

MfG
Undine

Hallo Undine,

tja, und jetzt?
einfach weitermachen, solange keine Neider auftauchen?

gruß
stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mal ne doofe Frage
Hi Undi :smile:

gilt dieses Beratungsverbot nur für Standeszugehörige oder darf ich als Laie auch keinen Rat abgeben.

Rolf
*derdassprachrohrfürundineseinkönnte*

Hallo Michael,

Leider hatte ich schon Ärger mit der
Berufsständischen Kammer wegen w-w-w,
denn wo Neider, da sind Richter.

P.S. Auch der Tipp, einen Rechtsanwalt
aufzusuchen ist genaugenommen strafbare
Rechtsberatung.

Das ist ja der Irrsinn im deutschen
Recht:
Selbst der Hinweis, daß das besser ein RA
oder StB klären sollte ist nicht erlaubt.
Was sagt man also, wenn man angesprochen
wird? Hadde wadde dudden da… oder wie?

MfG
Undine

Hallo Undine,
das hauptsächliche Problem ist doch wohl das Merkmal geschäftsmäßig.
Liegt doch dann vor, enn ich beabsichtige die Wiederholung der Rechtsberatung zum Gegenstand meiner wirtschaftlichen oder beruflichen Betätigung zu machen., auch wenn keine Erwerbsabsicht vorliegt.
Frage also: Wann liegt eine wirtschaftliche oder berufliche Betätigung vor?

Gruß
Stefan

dann mal anders
Das scheint ein schwieriges Thema zu sein.
Einen Ausweg gibt es aber: „Ich habe das gleiche Problem gehabt. Ich habe das folgendermaßen gelöst…“
Das ist doch überhaupt keine Rechtsberatung, sondern nur Erfahrungsaustausch, oder gibt es da auch wieder einen Haken?
Ich bin in einem anderen Forum übrigens mal abgemahnt worden, von einem Rechtsanwalt, der meinte, ich betreibe unerlaubte Rechtsberatung. Ich habe mich natürlich postalisch dagegen gewehrt. Das war im November ´99. Bis heute habe ich nichts mehr gehört. Auf jeden Fall bei einer Abmahnung nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Die rechtslage ist da noch so ungewiss, das sich auch Rechtsanwälte nicht sofort auf einen rechtsstreit einlassen.
Gruß
Roland

Hi Stefan,

das hauptsächliche Problem ist doch wohl
das Merkmal geschäftsmäßig.

Für den User ohne Befugnis zur Rechts- und/oder Steuerberatung schon.
Aber hier sind die Sanktionen nicht ganz so eng zu sehen.

Wann liegt eine
wirtschaftliche oder berufliche
Betätigung vor?

Diese Frage hat schon unzählige Male Gerichte beschäftig, als Leute gegen die, ihnen angetragenen Unterlassungserklärungen geklagt haben.

Mein Prob. ist eher, daß ich durchaus geschäftsmäßig Steuerberatung machen darf, aber ich mich berufswidrig verhalte, wenn ich es unentgeltlich tue.

MfG
Undine

Hi Rolf :smile:)

gilt dieses Beratungsverbot nur für
Standeszugehörige oder darf ich als Laie
auch keinen Rat abgeben.

Das „Beratungsverbot“ gilt nur für Nicht-Standesangehörige. Mein Prob ist die Unentgeltlichkeit. Ich habe hier nämlich den Fehler gemacht, nicht ganz so anonym zu bleiben, weil ich das auch nicht für notwendig hielt.
Wobei man mir über die Experten-Suche auf die Schliche kam, mit ner getürkten Anfrage… Ich weiß nicht, wen das hier noch betroffen hat.

Für mein Empfinden droht dem „Laien“ hier nicht allzuviel: Abmahnung mit Androhung, Pflicht zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung unter Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe… u.s.w. wären zwar möglich, aber daran glaube ich nicht.

Rolf
*derdassprachrohrfürundineseinkönnte*

Danke für das Angebot. *smile*

MfG
Undi

Hallo

leider beantwortet das Posting die Frage
nicht

… dafür hat Christoph Walter (ID Media)aber immerhin ca. 2 1/2 Monate gebraucht!
Nun ja, er hat sich zumindest entschuldigt.

die Benutzer selbst. ID Media ist fein
raus, aber wir?

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mir erst garnicht die Mühe gemacht habe, dem Link nachzugehen und somit die Info’s auch nicht gelesen habe.
Wenn ID Media nicht bereit ist (ich unterstelle, dass sie dazu in der Lage wären), selbst ein ausreichendes und sachdienliches Statement dazu abzugeben, sondern auf andere Seiten verweist (verweisen muss?), dann wissen wir doch woran wir sind!?

Ich gebe Dir Recht, weil ich es auch so sehe:
Der Copyright-Inhaber dürfte im Fall des Falles fein raus sein; den User hingegen kann es treffen (fast wie im richtigen leben :wink:)) ).

Also sollte tunlichst jeder für sich abschätzen, welche Ratschläge er gibt und welche nicht.
Letztendlich steht es ja jedem frei, bei Antworten (Rechtshinweisen)in „rechtsberatungsgesetzkollidierenden“ Brettern ggf. Enthaltsamkeit zu üben.

Das Problem kann m.E. nach nicht nur im „Recht“, sondern auch in vielen anderen Brettern entstehen, wie z.B. „Steuern“, „Versicherungen“, „Jobs“, „Existenzgründung“ usw, usw…

Aber…
…das sollte uns nicht unbedingt davon abhalten, Antworten zu posten oder auch Fragen zu stellen, denn man kann viele Dinge in aller Regel auch so posten, das man kaum Bedenken haben muss.

Wenn ich das Problem hätte, dann würde ich wahrscheinlich wie folgt verfahren…
Ein Bekannter von mir hat mir erzählt, er hätte das mal wie folgt geregelt…
Ich bin mir der Sache zwar nicht sicher, aber wie ich gehört habe, soll es die Möglichkeit geben …
usw.

Beobachte mal die Presse!
Dort werden Behauptungen sehr oft in Fragestellungen umgesetzt!
Beispiel:
Gewichtszunahme - Schröder isst zu viel Currywurst???
:wink:

Rechtsfreie, aber herzliche Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
WALTER

Hi Walter,

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mir
erst garnicht die Mühe gemacht habe, dem
Link nachzugehen und somit die Info’s
auch nicht gelesen habe.

Haste nix verpaßt - war ein Zeitungsbericht.

Wenn ID Media nicht bereit ist (ich
unterstelle, dass sie dazu in der Lage
wären), selbst ein ausreichendes und
sachdienliches Statement dazu abzugeben,
sondern auf andere Seiten verweist
(verweisen muss?), dann wissen wir doch
woran wir sind!?

Natürlich wären die Möglichkeiten da, man könnte sich bei den berufsständischen Kammern erkundigen, Betreuer statt Mods berufen… etc. Es ist nämlich durchaus legal möglich, aber warum sollte man sich diese Mühe machen?
Mich wundert schon, daß ID Media sich keinen Anwalt leistet.

Das Problem kann m.E. nach nicht nur im
„Recht“, sondern auch in vielen anderen
Brettern entstehen, wie z.B. „Steuern“,
„Versicherungen“, „Jobs“,
„Existenzgründung“ usw, usw…

Ich weiß *seufz*

Wenn ich das Problem hätte, dann würde
ich wahrscheinlich wie folgt verfahren…
Ein Bekannter von mir hat mir erzählt, er
hätte das mal wie folgt geregelt…
Ich bin mir der Sache zwar nicht sicher,
aber wie ich gehört habe, soll es die
Möglichkeit geben …
usw.

Das nützt alles nix… meine ich.
Aber die Haftungsfrage ist höchstrichterlich geklärt: Keine Haftung!!
Es geht eigentlich nur noch, um die „unerlaubte“ Handlung.

Rechtsfreie, aber herzliche Grüße und ein
schönes Wochenende wünscht

Danke schön! Dir auch.
Leider werde ich kein rechtsfreies WE haben, weil ich nämlich arbeiten muß.

MfG
Undine

Ich frag mich …
… was dieser ganz Unfug soll.

Jemandem, der hier eine Anfrage stellt geht es doch nicht darum, sich den Ganz zum RA zu sparen.
Meiner Meinung nach geht es doch vielmehr darum, sich erst einmal grundsätzlich zu informieren.
Sich darüber klarheit zu verschaffen, ob und wie man weiter vorgehen kann.

Sicherlich könnten die Experten ihre Tips so dermaßen verkausulieren, daß sie fein raus wären - aber wem nützt es?
Mir als Frager doch wohl bestimmt nicht.
Der Experte könnte, darf aber nicht.
Der Laie darf, kann aber nicht.

Das ist doch der Schwachsinn in Tüten.
Wer-weiß-was lebt doch von Experten in den unterschiedlichsten Bereichen.
Warum sollen RA’s und Steuerberater da ausgenommen sein?

Mal abgesehen davon - die schönste und beste Rechtsberatung nützt mir nicht allzuviel, wenn der Experte, der sie gegeben hat mehrere 100 km entfernt seine Kanzlei hat.
Oder sehe ich da etwas falsch?

Werden denn demnächst allgemeine Beratungen auch verboten?
Werden wir abgemahnt, wenn wir ein bestimmtes Funknetz, ein bestimmtes Progi etc. empfehlen?

Ich frage mich immmer wieder, ob die deutsche Gerichtsbarkeit nicht besseres und wichtigeres zutun hat, als sich um solchen Schnickschnack zu kümmern.

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung.
Ich habe ähnlich gelagerte Fälle schon erlebt und zitiere nur aus meiner Erfahrung.*würg*

Gruß, Micha

In wieweit kann in diesem Forum
Rechtsberatung gegeben werden, ohne gegen
das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen?

Stefan

Richtig ist, dass i.d.R. die „Justiz“ von mißbräuchlicher Nutzung des Rechtsberatungsgesetzes ausgeht, wenn hier „gewerbliches“ vermutet wird.
Verstoß gegen das Rechtsber.gesetz wird jedoch nicht von der „Justiz“ sondern von den Rechtsanwälten betrieben, wenn im gleichen Ort des Rechtsanwaltes ansässig oder dann von der Rechtsanwaltskammer , welche für den „Täter“ zuständig ist.

I.d.R. handelt es sich hier auch in diesem Forum doch nur um einen „Interessensverein“ und wir üben uns lediglich in „lautem denken“.
Peter