Habe heute in einem Möbelhaus einen Kaufvertrag für ein Bett für unseren Sohn unterschrieben. Nun kommen mir allerdings Zweifel, ob das das richtige Bett für ihn ist. Im Laden sagte die Verkäuferin schon, dass dies nicht das stabilste Bett sei. un habe ich ja unterschrieben und in den AGB’s steht, dass ich nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn Mängel an der Sache vorhanden sind, oder der Verkäufer nicht liefern kann.
Ich habe allerdings mal gelesen, dass man von jedem Kaufvertrag binnen einer bestimmten Frist zurücktreten kann.
Habe heute in einem Möbelhaus einen Kaufvertrag für ein Bett
für unseren Sohn unterschrieben. Nun kommen mir allerdings
Zweifel, ob das das richtige Bett für ihn ist. Im Laden sagte
die Verkäuferin schon, dass dies nicht das stabilste Bett sei.
un habe ich ja unterschrieben und in den AGB’s steht, dass ich
nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn Mängel an der
Sache vorhanden sind, oder der Verkäufer nicht liefern kann.
Ich habe allerdings mal gelesen, dass man von jedem
Kaufvertrag binnen einer bestimmten Frist zurücktreten kann.
Hallo RAMIUS,
von einem Vertrag kann nur in einer bestimmten Frist zurückgetreten werden, wenn dies so ausdrücklich vereinbart worden ist. ZB ein Möbelhaus gewährt Dir ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen bei Nichtgefallen. Das ist aber kein rechtliches Thema, sondern eher ein Thema für´s Marketing. Man möchte mehr verkaufen und erhofft sich durch die Formulierung mehr Umsatz durch Stärkung des Käufervertrauens und setzt auf die Faulheit des Käufers, tatsächlich eine Wandlung zu verlangen. Bevor Du Dich nun auf einen langen und teuren Prozeß begibst, wenn das Bett nicht stabil genug ist, geh doch einfach zum Möbelhaus und bestell ein teureres Modell, wenn Du unsicher bist. Damit wird das Möbelhaus sicher kein Problem haben und Du sparst Dir eine Menge Ärger.