Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Mär 2000

Was passiert wenn eine Frau einen befristeten Arbeitsvertrag hat und kurz vor Ende der Befristung nachweislich schwanger ist. Besteht das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Schwangerschaft weiter?

Wer weiss was?

Vielen Dank für die Beantwortung!!!!!!!!!!!

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

    Nein. Bei Schwangeren besteht nur ein Kündigungsverbot, Befristungen sind hiervon nicht erfaßt.

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

      Nein. Bei Schwangeren besteht nur ein
      Kündigungsverbot, Befristungen sind
      hiervon nicht erfaßt.
      Vielen Dank für die Antwort!

      Ist das ganz sicher?

      • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
        Re^3: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

        Leider ja. Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG gibt es übrigens auch nicht, allenfalls noch Krankengeld bei über die Befristung hinausgehenden Krankheiten. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
          Re^4: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

          Vielen Dank für die Antworten - hilft mir etwas weiter- DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

    Sorry, ich bin kein Anwalt für Arbeitsrecht. Aber meines Wissens endet ein befristetes Arbeitsverhältnis immer mit dem letzten Tag seiner Befristung. Der Kündigungsschutz gilt nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei Befristungen, eben bis zu dessen Ende. Der Arbeitgeber hat ja mit seiner Befristung ausgedrückt dich nur befristet beschäftigen zu wollen. Ggf. steht dir Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu ( 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung in Höhe Krankengeld ).

    Außer einen Anwalt kannst du dich an die Gewerkschaft wenden ( sind immer hilfreich ), die Krankenksse wegen Mutterschaftsgeld oder den üblichen Beratungsstellen für Schwangere ( ggf.Landratsamt ). Beim Frauenarzt liegen ebenfalls Broschüren mit Adressen rum.


    Elia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

    Leider ja,
    ein befristetes Arbeitsverhältnis endet am letzten Tag ohne weitere "Erklärungspflichten".
    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger?

    Für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG i.V.m. § 200 RVO kommt es darauf an, ob zu Beginn der Schutzfrist ( 6 Wochen vor entbindung i.d.R. ) das Arbeitsverhaltnis noch besteht. Da ich keine Daten habe kann ich dazu nichts genaues sagen. Generell zu sagen, daß kein Anspruch auf auf Mutterschaftsgeld besteht ist jedoch etwas vorschnell. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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