Was passiert wenn eine Frau einen befristeten Arbeitsvertrag hat und kurz vor Ende der Befristung nachweislich schwanger ist. Besteht das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Schwangerschaft weiter?
Wer weiss was?
Vielen Dank für die Beantwortung!!!
Was passiert wenn eine Frau einen befristeten Arbeitsvertrag hat und kurz vor Ende der Befristung nachweislich schwanger ist. Besteht das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Schwangerschaft weiter?
Wer weiss was?
Vielen Dank für die Beantwortung!!!
Nein. Bei Schwangeren besteht nur ein Kündigungsverbot, Befristungen sind hiervon nicht erfaßt.
Sorry, ich bin kein Anwalt für Arbeitsrecht. Aber meines Wissens endet ein befristetes Arbeitsverhältnis immer mit dem letzten Tag seiner Befristung. Der Kündigungsschutz gilt nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei Befristungen, eben bis zu dessen Ende. Der Arbeitgeber hat ja mit seiner Befristung ausgedrückt dich nur befristet beschäftigen zu wollen. Ggf. steht dir Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu ( 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung in Höhe Krankengeld ).
Außer einen Anwalt kannst du dich an die Gewerkschaft wenden ( sind immer hilfreich ), die Krankenksse wegen Mutterschaftsgeld oder den üblichen Beratungsstellen für Schwangere ( ggf.Landratsamt ). Beim Frauenarzt liegen ebenfalls Broschüren mit Adressen rum.
Elia
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Nein. Bei Schwangeren besteht nur ein
Kündigungsverbot, Befristungen sind
hiervon nicht erfaßt.
Vielen Dank für die Antwort!
Ist das ganz sicher?
Leider ja. Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG gibt es übrigens auch nicht, allenfalls noch Krankengeld bei über die Befristung hinausgehenden Krankheiten.
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Leider ja,
ein befristetes Arbeitsverhältnis endet am letzten Tag ohne weitere „Erklärungspflichten“.
Peter
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Für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG i.V.m. § 200 RVO kommt es darauf an, ob zu Beginn der Schutzfrist ( 6 Wochen vor entbindung i.d.R. ) das Arbeitsverhaltnis noch besteht. Da ich keine Daten habe kann ich dazu nichts genaues sagen. Generell zu sagen, daß kein Anspruch auf auf Mutterschaftsgeld besteht ist jedoch etwas vorschnell.
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Vielen Dank für die Antworten - hilft mir etwas weiter- DANKE!!!