Hallo,
Der Betrieb soll aufgelöst werden. Der Betriebsrat hat einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt, einen IASP (Interessensausgleich/Sozialplan) zum Vorteil der Mitarbeiter zu erarbeiten.
Ein betroffener Mitarbeiter möchte diesen RA in eigener Kündigungsangelegenheit, die sich aus der Auflösung ergeben wird, beauftragen (Mandat hängt also mit der Betriebsauflösung zusammen.
Frage:
Darf der RA dieses Mandat annehmen?
Danke und Gruß
Marlene
Hi Marlene
Der Betrieb soll aufgelöst werden. Der Betriebsrat hat einen
erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt, einen IASP
(Interessensausgleich/Sozialplan) zum Vorteil der Mitarbeiter
zu erarbeiten.
Ein betroffener Mitarbeiter möchte diesen RA in eigener
Kündigungsangelegenheit, die sich aus der Auflösung ergeben
wird, beauftragen (Mandat hängt also mit der Betriebsauflösung
zusammen.
Frage:
Darf der RA dieses Mandat annehmen?
Nein, dürfte er nicht, da es sich hier in meinen Augen um einen klaren Interessenkonflikt handelt. Dieser RA kann nicht die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters (der - ich nehm’s jetzt einfach mal an - wahrscheinlich gegen die Firma seine Interessen vertreten haben möchte) gleichzeitig vertreten.
Liebe Grüsse
Moni 
Nachtrag
Nein, dürfte er nicht, da es sich hier in meinen Augen um
einen klaren Interessenkonflikt handelt. Dieser RA kann nicht
die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters
(der - ich nehm’s jetzt einfach mal an - wahrscheinlich gegen
die Firma seine Interessen vertreten haben möchte)
gleichzeitig vertreten.
Hier dürfte sogar nicht mal ein anderer Anwalt der gleichen Anwaltskanzlei (sofern es sich nicht um einen „Einzeltäter“ [=RA] handelt) den Mitarbeiter vertreten!
LG
Moni 
Hi Moni,
danke für deine Antwort!
Dieser RA kann nicht
die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters
gleichzeitig vertreten.
Eigentlich ist es doch anders: Der RA vertritt eben NICHT die Interessen der Firma an sich, sondern die der Mitarbeiter, beauftragt durch den Betriebsrat.
Wenn die Firma ihn beauftragt hätte, würde der Auftrag lauten: so wenig wie möglich für den MA.
Da aber der BR der Mandant ist, heißt der Auftrag: soviel wie möglich für den AN.
Besteht also trotzdem ein Interessenskonflikt? IMHO nicht. Aber mein Bauchgefühl ist nicht maßgebend, ich bin mir hier echt im Zweifel.
Vielleicht kennt sich ja noch jemand aus?
Viele Grüße
Marlene
Hi Marlene
danke für deine Antwort!
Dieser RA kann nicht
die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters
gleichzeitig vertreten.
Eigentlich ist es doch anders: Der RA vertritt eben NICHT die
Interessen der Firma an sich, sondern die der Mitarbeiter,
beauftragt durch den Betriebsrat.
Wenn die Firma ihn beauftragt hätte, würde der Auftrag lauten:
so wenig wie möglich für den MA.
Da aber der BR der Mandant ist, heißt der Auftrag: soviel wie
möglich für den AN.
Ach so! Dann habe ich Deinen ersten Artikel falsch verstanden. Wenn das so ist, wie Du’s oben beschreibst, besteht auch in meinen Augen in dem Fall KEIN Interessenkonflikt.
Besteht also trotzdem ein Interessenskonflikt? IMHO nicht.
Aber mein Bauchgefühl ist nicht maßgebend, ich bin mir hier
echt im Zweifel.
LG
Moni 