RA - ist das ein Interessenskonflikt?
Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Sep 2003
Hallo,
Der Betrieb soll aufgelöst werden. Der Betriebsrat hat einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt, einen IASP (Interessensausgleich/Sozialplan) zum Vorteil der Mitarbeiter zu erarbeiten.
Ein betroffener Mitarbeiter möchte diesen RA in eigener Kündigungsangelegenheit, die sich aus der Auflösung ergeben wird, beauftragen (Mandat hängt also mit der Betriebsauflösung zusammen.
Frage:
Darf der RA dieses Mandat annehmen?
Danke und Gruß
Marlene
