RA - ist das ein Interessenskonflikt?

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Sep 2003

Hallo,

Der Betrieb soll aufgelöst werden. Der Betriebsrat hat einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt, einen IASP (Interessensausgleich/Sozialplan) zum Vorteil der Mitarbeiter zu erarbeiten.


Ein betroffener Mitarbeiter möchte diesen RA in eigener Kündigungsangelegenheit, die sich aus der Auflösung ergeben wird, beauftragen (Mandat hängt also mit der Betriebsauflösung zusammen.

Frage:
Darf der RA dieses Mandat annehmen?

Danke und Gruß
Marlene

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 0 hilfreich
    Re: RA - ist das ein Interessenskonflikt?

    Hi Marlene Der Betrieb soll aufgelöst werden. Der Betriebsrat hat einen
    erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt, einen IASP
    (Interessensausgleich/Sozialplan) zum Vorteil der Mitarbeiter
    zu erarbeiten.

    Ein betroffener Mitarbeiter möchte diesen RA in eigener
    Kündigungsangelegenheit, die sich aus der Auflösung ergeben
    wird, beauftragen (Mandat hängt also mit der Betriebsauflösung
    zusammen.

    Frage:
    Darf der RA dieses Mandat annehmen?
    Nein, dürfte er nicht, da es sich hier in meinen Augen um einen klaren Interessenkonflikt handelt. Dieser RA kann nicht die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters (der - ich nehm's jetzt einfach mal an - wahrscheinlich gegen die Firma seine Interessen vertreten haben möchte) gleichzeitig vertreten.

    Liebe Grüsse
    Moni :)

    • Antwort von nach 4 Minuten 0 hilfreich
      Nachtrag

      Nein, dürfte er nicht, da es sich hier in meinen Augen um
      einen klaren Interessenkonflikt handelt. Dieser RA kann nicht
      die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters
      (der - ich nehm's jetzt einfach mal an - wahrscheinlich gegen
      die Firma seine Interessen vertreten haben möchte)
      gleichzeitig vertreten.
      Hier dürfte sogar nicht mal ein anderer Anwalt der gleichen Anwaltskanzlei (sofern es sich nicht um einen "Einzeltäter" [=RA] handelt) den Mitarbeiter vertreten!

      LG
      Moni :)

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: RA - wirklich Interessenskonflikt?

      Hi Moni,

      danke für deine Antwort! Dieser RA kann nicht
      die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters
      gleichzeitig vertreten.
      Eigentlich ist es doch anders: Der RA vertritt eben NICHT die Interessen der Firma an sich, sondern die der Mitarbeiter, beauftragt durch den Betriebsrat.
      Wenn die Firma ihn beauftragt hätte, würde der Auftrag lauten: so wenig wie möglich für den MA.
      Da aber der BR der Mandant ist, heißt der Auftrag: soviel wie möglich für den AN.

      Besteht also trotzdem ein Interessenskonflikt? IMHO nicht. Aber mein Bauchgefühl ist nicht maßgebend, ich bin mir hier echt im Zweifel.

      Vielleicht kennt sich ja noch jemand aus?

      Viele Grüße
      Marlene

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: RA - wirklich Interessenskonflikt?

        Hi Marlene danke für deine Antwort! Dieser RA kann nicht
        die Interessen der Firma und die Interessen des Mitarbeiters
        gleichzeitig vertreten.
        Eigentlich ist es doch anders: Der RA vertritt eben NICHT die
        Interessen der Firma an sich, sondern die der Mitarbeiter,
        beauftragt durch den Betriebsrat.
        Wenn die Firma ihn beauftragt hätte, würde der Auftrag lauten:
        so wenig wie möglich für den MA.
        Da aber der BR der Mandant ist, heißt der Auftrag: soviel wie
        möglich für den AN.
        Ach so! Dann habe ich Deinen ersten Artikel falsch verstanden. Wenn das so ist, wie Du's oben beschreibst, besteht auch in meinen Augen in dem Fall KEIN Interessenkonflikt. Besteht also trotzdem ein Interessenskonflikt? IMHO nicht.
        Aber mein Bauchgefühl ist nicht maßgebend, ich bin mir hier
        echt im Zweifel.
        LG
        Moni :)

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