Heirat/Insolvenz/Pfändundsfreigrenze

Hallo folgende Frage habe ich.

meine Freundinn hat diese Jahr eine Insolvenz angemeldet ist im Mai diesen Jahres eröffnet worden. Wir wollen im Dezember heiraten. Meine Freundinn fängt im Oktober eine bezahlte Umschulung an. Das Arbeitsamt zahlt Ihr 500 EURO Arbeitslosenhilfe. Ich verdiene 5800 EURO brutto. Können die Gläübiger wenn wir im Dezember verheiratet sind an mich heran treten und geld haben wollen, in der Ehe hat meine Frau ja dann anspruch auf Unterhalt von mir 3/7 meines gehaltes.

Gruß

Steffen

Hallo, Steffen,
auch wenn Ihr nur „normal“ heiratet und nicht zum Notar geht, d.h. im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, herrscht während bestehender Ehe Gütertrennung. Dein Gehalt geht nur Dich etwas an. Die 3/7 Regel gilt - wenn überhaupt - nur nach der Scheidung. Solange Du nicht bei Ihren Verträgen (und umgekehrt) unterschreibst, haftest Du grundsätzlich weder für Alt - noch für Neuschulden.
Ingeborg

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Hi!

Das mit dem Unterhalt ist natürlich unsinnig oder hattu die Scheidung schon eingeplant ;o))

Soweit ich weiß bist du aber bei Privatinsolvens verpflichtet soviel wie möglich zurückzuzahlen und dazu wäre deine Zukünftige ja durchaus in der Lage (muss ja net viel sein und wäre auch eine Sache sozialer Verantwortung) - dahingehend würd ich mich mal informieren!

Gruß

Bernd

Hallo,

das Insolvenzverfahren betrifft ausschließlich das Vermögen und das Einkommen deiner Freundin. Auch eine Heirat ändert an diesem Status nichts. Die Sippenhaft wurde im Mittelalter abgeschafft.

Für deine Freundin gilt, wenn sie keine anderen Unterhaltsverpflichtungen hat, eine Pfändungsfreigrenze in Höhe von 939,99 €. Wenn ihr persönliches Einkommen netto unterhalb dieser Grenze liegt, kann ihr auch während des Insolvenzverfahrens und der möglichen Wohlverhaltensperiode kein Gläubiger was wegnehmen.

Gruß,

Francesco