Abmahnung
Von: , Frage gestellt am Do, 25. Sep 2003
Hallo Experten!
Zu folgendem Problem hätte ich gern Eure Meinungen.
Firma A verletzt von Firma B das Markenrecht.
Firma B beauftragt einen Rechtsanwalt, der Firma A eine Abmahnung zu erteilen.
Firma B stellt Firma A die Rechtsanwaltskosten in Rechnung.
Ist dieses korrekt so , oder kann Firma B erst nach einem Gerichtsurteil der Firma A die Kosten in Rechnung stellen?
Gruß Jürgen!
