Abmahnung

Von: , Frage gestellt am Do, 25. Sep 2003

Hallo Experten!

Zu folgendem Problem hätte ich gern Eure Meinungen.
Firma A verletzt von Firma B das Markenrecht.
Firma B beauftragt einen Rechtsanwalt, der Firma A eine Abmahnung zu erteilen.
Firma B stellt Firma A die Rechtsanwaltskosten in Rechnung.

Ist dieses korrekt so , oder kann Firma B erst nach einem Gerichtsurteil der Firma A die Kosten in Rechnung stellen?

Gruß Jürgen!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Abmahnung

    Hallo. Ist dieses korrekt so , oder kann Firma B erst nach einem
    Gerichtsurteil der Firma A die Kosten in Rechnung stellen?
    Grundiziell hängt an solchen Abmahnungen immer gleich eine Rechnung dran. Es sieht natürlich so aus, dass der RA, wenn Firma A nicht bezahlt, ein Problem hat, weil er sich dann einen rechtskräftigen Titel verschaffen muss. Wohlgemerkt : Es handelt sich dabei um Abmahngebühren, die aus der Tätigkeit des RA entstehen. Eine Forderung auf Schadenersatz inkl. zugehörigem Klageverfahren wird ja üblicherweise erst dann geltend gemacht, wenn die Abmahnung nicht fruchtet. Aber Rechnungen schreiben kann natürlich jeder; wird diese bezahlt, hast Du günstig ... wie lautet eigentlich Deine Postadresse? *ggg*

    Gruß kw

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Abmahnung

      Vielen Dank für die Informationen!
      Gruß Jürgen! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Abmahnung

    Hallo Jürgen,

    ich kenne den Fall, habe ihn gerade in einer Variante erlebt. Der Anwawlt schickt Firma eine Abmahnung, inkl. der Rechnung. Aber Firma A muss sowohl die Abmahnung nicht unterschreiben und dann natürlich die Rechnung auch nicht bezahlen. Zahlen muss dann Firma B.
    Es sein denn, Firma B möchte vor Gericht Klage erheben. Stellt das Gericht fest, dass die Abmahnung begründet ist, dann zahlt Firma B die Anwaltskosten, die Gerichtskosten.
    Stellt das Gericht aber das Gegenteil fest, dann bleibt Firma B auf seinen Kosten sitzen. Das sind erhebliche Kosten.

    Gruss,

    Markus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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