hey,
darf man bei der loveparade (oder anderen umzuegen) auf den autodaechern mitfahren? haftet der fahrer trotzdem oder gerade aus § 7 stvg? was ist mit eigenverantwortlicher selbstgefaehrdung?
vielen dank schonmal fuer die hilfe,
jen
Soviele Fragen auf einmal…
Ist das aus einer Prüfungsarbeit? dann kann ich leider nur zu ungenau antworten…
darf man bei der loveparade (oder anderen umzuegen) auf den
autodaechern mitfahren?
Es ist zwar nicht direkt verboten, denn in der StVO steht nicht drin, das man das nicht darf - habs jedenfalls nicht gefunden - aber da dies eine Gefahr für die Person darstellt, die auf dem Dach sitzt und für andere, auf die sie evtl. fällt, kann und wird die Polizei aus Gefahrenabwehrenden Gründen das Mitfahren verbieten - genauso, wenn 8 leute in einem Mini sitzen.
Weiterhin könnte man als Polizist bei beharrlicher weigerung vom Dach zu kommen, neben Zwangsmaßnahmen, eine Owi nach 118 OwiG in Betracht ziehen, wegen Belästigung der Allgemeinheit.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen
haftet der fahrer trotzdem oder gerade
aus § 7 stvg?
Zur Haftung kann ich leider nix sagen, von Zivilrecht versteh ich zu wenig.
was ist mit eigenverantwortlicher
selbstgefaehrdung?
Das wäre eine strafrechtliche Frage, wenn man den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung prüfen würde. Die Strafbarkeit würde wegen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung entfallen, falls die Person auf dem Dach alt genug und zurechnungsfähig ist.
Hoffe das hilft irgendwie weiter…
M.
vielen dank schonmal fuer die hilfe,
jen