Mandatserteilung

Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Sep 2003

Guten morgen!

Weiter untern (24.9.) habe ich die gleiche Frage schonmal gestellt, und Moni hat mir netterweise geantwortet, aber so ganz genau konnte sie mir auch keine verbindliche Auskunft geben.
Deshalb stelle ich die gleiche Frage nochmal, in der Hoffnung, jemand weiß etwas mehr Bescheid als sie und ich:

Der Fall:
Der Betrieb soll aufgelöst werden. Der Betriebsrat hat einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt, einen IASP (Interessensausgleich/Sozialplan) zum Vorteil der Mitarbeiter zu erarbeiten.

Ein betroffener Mitarbeiter möchte diesen RA in eigener Kündigungsangelegenheit, die sich aus der Auflösung ergeben wird, beauftragen (Mandat hängt also mit der Betriebsauflösung zusammen.

Frage:
Darf der RA dieses Mandat annehmen?

Beachte:
Der RA vertritt NICHT den Konzern, sondern die Mitarbeiter des Konzerns, beauftragt durch den Betriebsrat!!!

Danke und Gruß
Marlene

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mandatserteilung

    Hallo Marlene!

    Eine 100% abgesicherte Antwort kann ich dir leider auch nicht geben ( Merke: einen Juristen erkennt man immer daran, daß er keine "sicheren" Antworten gibt :-))) ).

    Aber meiner Meinung nach kann der Anwalt auch das Einzelmandat übernehmen. Ein Anwalt darf nicht gegenüberstehende Parteien vertreten. In dem von dir geschilderten Fall stehen Betriebsrat und Einzelmitarbeiter aber ja im Wesentlichen auf der gleichen Seite.
    Und ein Anwalt kann ja z.B. auch mehrere Parteien vertreten, die gegen den oder die gleichen Gegner "antreten" ( siehe z.B. Massenklagen, bei denen häufig alle Kläger von der gleichen Großkanzlei vertreten werden)

    Ob es natürlich im Arbeitsrecht da spezielle Ausnahmen oder entgegenstehende Urteil gibt, wird dir wohl nur ein Arbeitsrechtler sagen können...

    Grüße,
    Silke

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mandatserteilung

    Hallo Marlene,

    grundsätzlich würde ich meiner Vorrednerin (Silke) schon zustimmen, allerdings sehe ich einen Interessenkonflikt möglicherweise darin, dass die Interessen der Belegschaft insgesamt an einem Sozialplan eben nicht diesselben sind wie die eines einzelnen Mitarbeiters und diesen vielleicht sogar zuwiderlaufen.
    100%ig weiss ich es aber auch nicht. Vielleicht mal bei der zuständigen Anwaltskammer nachfragen (einfach anrufen)!

    Gruß
    Martin

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