Mandatserteilung
Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Sep 2003
Guten morgen!
Weiter untern (24.9.) habe ich die gleiche Frage schonmal gestellt, und Moni hat mir netterweise geantwortet, aber so ganz genau konnte sie mir auch keine verbindliche Auskunft geben.
Deshalb stelle ich die gleiche Frage nochmal, in der Hoffnung, jemand weiß etwas mehr Bescheid als sie und ich:
Der Fall:
Der Betrieb soll aufgelöst werden. Der Betriebsrat hat einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt, einen IASP (Interessensausgleich/Sozialplan) zum Vorteil der Mitarbeiter zu erarbeiten.
Ein betroffener Mitarbeiter möchte diesen RA in eigener Kündigungsangelegenheit, die sich aus der Auflösung ergeben wird, beauftragen (Mandat hängt also mit der Betriebsauflösung zusammen.
Frage:
Darf der RA dieses Mandat annehmen?
Beachte:
Der RA vertritt NICHT den Konzern, sondern die Mitarbeiter des Konzerns, beauftragt durch den Betriebsrat!!!
Danke und Gruß
Marlene
