bestimmt sind die Meisten schon einmal damit konfrontiert worden, dass obwohl EC-Karte oder Kreditkarte als Zahlungsmittel, laut Aushang Ladengeschäft, erst ab einem bestimmten Umsatz akzeptiert werden.
Meiner Meinung nach ist diese rechtswidrig! Die Karten müssen generell akzeptiert werden.
Meiner Meinung nach ist diese rechtswidrig! Die Karten müssen
generell akzeptiert werden.
rechtswidrig ist das schon mal nicht. Das ist eine Sache zwischen Dir, dem Händler und der Kartengsellschaft und ist insofern nur ein Vertrags- aber kein Rechtsbruch.
Wie ist die tatsächliche Rechtslage
Die Verträge zwischen Kartengesellschaften und Händlern sehen vor, daß Kartenbesitzer Bargeldzahlern gleichgestellt sein müssen. Beschränkungen über Mindestumsätze oder auf bestimmte Produkte sind nicht erlaubt.
Wenn sich mal ein Händler querstellt, sollte man ein kleines Briefchen an die Kartengesellschaft (nicht an die Bank!) schreiben und den Sachverhalt schildern. Man bekommt dann eine Antwort wie die obenstehende und der Händler im Zweifel auch ein kleines Briefchen mit dem Inhalt, daß er den Blödsinn unterlassen soll.
Karten müssen überhaupt nicht akzeptiert werden. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind alle Geldschulden bar zu bezahlen.
Wenn die Situation aber so ist: Es ist das Schild am Eingang und an der Kassa, das mit Kreditkarte gezahlt werden kann, du gehst zur Kassa präsentierst die Ware die du kaufen möchtest und der Verkäufer tippt die Sache in die Kassa ein, dann hat der Verkäufer möglicherweise ein Problem, da man davon ausgehen kann, dass die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte vereinbart war und den Verkäufer damit dann auch Verzugsfolgen (Gläubigerverzug) treffen würden.
Steht außen das Schild und sagt der Verkäufer, bevor er dein Kaufangebot annimmt, dass er keine Kreditkartenzahlung akzeptiert, dann kommt kein Vertrag zu Stande und du hast keine Ansprüche. Allenfalls wäre ein solches Verhalten als Unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren.
Die Verträge zwischen Kartengesellschaften und Händlern sehen
vor, daß Kartenbesitzer Bargeldzahlern gleichgestellt sein
müssen. Beschränkungen über Mindestumsätze oder auf bestimmte
Produkte sind nicht erlaubt.
Der Artikel von Tom regt mich dazu an, zu ergänzen, daß das natürlich nur gilt, wenn das entsprechende Logo an der Scheibe pappt.
Die Verträge zwischen Kartengesellschaften und Händlern sehen
vor, daß Kartenbesitzer Bargeldzahlern gleichgestellt sein
müssen. Beschränkungen über Mindestumsätze oder auf bestimmte
Produkte sind nicht erlaubt.
Der Artikel von Tom regt mich dazu an, zu ergänzen, daß das
natürlich nur gilt, wenn das entsprechende Logo an der Scheibe
pappt.
Richtig, und wenn mir nochmal passiert, dass meine Karte nicht akzeptiert werden soll, obwohl an der Tür großfressig alle Logos von Visa bis Diners pappen, ruf ich stehenden Fußes die betreffende KK - Firma an und mach dort die Sau.
Wobei ich es allerdings auch etwas albern finde, einen Kaugummi mit Kredit-/EC-Karte zu bezahlen. Vor allem, wie ich es mal erlebt habe, in einer Drogerie im Kölner Hauptbahnhof *grrr*
MfG
Julia
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Wobei ich es allerdings auch etwas albern finde, einen
Kaugummi mit Kredit-/EC-Karte zu bezahlen. Vor allem, wie ich
es mal erlebt habe, in einer Drogerie im Kölner Hauptbahnhof
Hallo Julia,
mag zwar albern sein, und ein einzelner Kaugummi ist schon ein Grenzfall, aber ich kenne Kreditkarten aus anderen Laendern, z.B. Suedafrika, wo die Dinger schon viel frueher und viel verbreiter sind als in Deutschland. Da kann man wirklich total ohne jeden Aerger alles, aber auch alles damit bezahlen. Und das Ladenpersonal freut sich ueber die Kundschaft.