Vergessene Monatskarte
Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Mär 2000
Hallo,
wenn ich mich recht entsinne hat es vor kurzem ein Urteil gegeben, dass man, wenn man eine Monatskarte (z.B. fuer Bus oder Bahn) hat, und diese zu Hause vergessen hat, keine Strafgebuehr fuer "Schwarz fahren" bezahlen muss bei einer Kontrolle. Hat jemand den Wortlaut des Urteils bzw. kann mir jemand sagen, ob eine Strafgebuehr faellig wird, wenn ich mit meinem Studentenausweis (der gleichzeitig Fahrkarte ist) unterwegs bin, aber den zur Authentifizierung benoetigten Personalausweis nicht dabei habe?
Danke schonmal
Chris
