Muß mein Vater nicht mehr für mich zahlen?

Ich habe dieses Jahr mein Abi gemacht und fange nun im Oktober an zu studieren. Meine Eltern leben seit 2 Jahren in Trennung, und ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Er hat eine gutgehende Arztpraxis und bisher immer Unterhalt für mich gezahlt. Doch diesen Monat hat er einfach kein Geld mehr überwiesen! Aber er muß doch trotz meines Studiums für mich zahlen, oder?
Weiß jemand, ob er aus irgendwelchen Gründen die Zahlung einfach einstellen darf?

Vielen Dank!

Ich habe dieses Jahr mein Abi gemacht und fange nun im Oktober
an zu studieren. Meine Eltern leben seit 2 Jahren in Trennung,
und ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Er hat eine
gutgehende Arztpraxis und bisher immer Unterhalt für mich
gezahlt. Doch diesen Monat hat er einfach kein Geld mehr
überwiesen! Aber er muß doch trotz meines Studiums für mich
zahlen, oder?
Weiß jemand, ob er aus irgendwelchen Gründen die Zahlung
einfach einstellen darf?

Definitv ja, es sei denn er ist so mittellos, dass er das Geld nicht aufbringen kann. Dann würdest Du allerdings Bafög bekommen.
Im Zweifel kann man den Unterhalt einklagen. Das ist die radikale Tour, falls sonst nichts funktioniert.

Ciao
Kaj

Dein Vater ist selbstverständlich noch Unterhaltspflichtig. Du musst aber auch BaföG beantragen
Aber beachte, bei über 18 jährigen ist nicht NUR das Elternteil UHGprlichtig bei dem du nicht wohnst, sondern BEIDE! Und zwar beide BARunterhaltspflichtig! Das heißt auch Deine Mutter muss zahlen.
Lass Dich aber doch bei einem Anwalt beraten und nimm dir dazu vom Amtsgericht einen Beratungshilfeberechtigungsschein (dann musst du nur 20 Euro für Beratung zahlen, oder warens 10???)

Gruß
Sonja (die selbst so einen Vater hat)

Hallo,

normalerweise muß dein Vater für dich zahlen.
Ich habe aber schon Gerichtsurteile gelesen, aus denen hervorgeht, das der Vater nicht mehr zahlen muß, wenn das Kind den Kontakt von sich aus abgebrochen hat und mit ihm nichts mehr zu tun haben will.

Gruß
roland

tach,

lebt er noch?
ist er im vollbesitz seiner geistigen kräfte?
liegt sein aktuelles gehalt oberhalb der selbstbehaltgrenze?
welche weiteren verpflichtungen hat er?
wer regelt seine zahlungsverpflichtungen, falls er überlastet ist?

gruß.

Vielen lieben Dank Sonja!

Das werde ich morgen machen - denn so ein Anwalt kann ja echt teuer sein!

tach,

lebt er noch?

ja, ich habe ihn gerade noch gesehen!

ist er im vollbesitz seiner geistigen kräfte?

ja, er ist amtierender Arzt und sollte eigentlich noch ganz fit sein.

liegt sein aktuelles gehalt oberhalb der selbstbehaltgrenze?

Ja, er verdient so ca. 6000 Euro netto!

welche weiteren verpflichtungen hat er?

Er hat nur noch Unterhalt an meine Mutter zu zahlen, da die Scheidung noch nicht vollendet ist.

wer regelt seine zahlungsverpflichtungen, falls er überlastet
ist?

soweit ich weiß seine mutter!

investition zukunft bei patriarchaler verlustangst
tach,

lebt er noch?

ja, ich habe ihn gerade noch gesehen!

respekt,

ist er im vollbesitz seiner geistigen kräfte?

ja, er ist amtierender Arzt und sollte eigentlich noch ganz
fit sein.

dein konjunktiv verunsichert MICH nicht.

liegt sein aktuelles gehalt oberhalb der selbstbehaltgrenze?

Ja, er verdient so ca. 6000 Euro netto!

magst du ihn so sehr, dass du ihn außergerichtlich zu seinen verpflichtungen konsultieren willst?

welche weiteren verpflichtungen hat er?

Er hat nur noch Unterhalt an meine Mutter zu zahlen, da die
Scheidung noch nicht vollendet ist.

rosarote brillen anreich,

wer regelt seine zahlungsverpflichtungen, falls er überlastet
ist?

soweit ich weiß seine mutter!

oma liebt dich, droh.

knuddel,

hey sonne,

Deine Mutter muss zahlen,

sofern sie leistungsfähig ist, schmacht.

mfg