Hallo,
(ich beziehe mich jetzt nur auf das Arbeitslosengeld)
ich denke, wie man das Kind nennt, ist ziemlich egal
im „Normalfall“ tritt folgendes ein:
siehe z.B.
http://www.arbeitsamt.de/aschaffenburg/information/p…
…"Auflösungsvertrag - Abfindung - was dann?
Eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet; sie kann aber wohl zum Ruhen des Anspruchs für eine bestimmte Zeit führen. Zum Ruhen des Anspruchs, das heißt zum späteren Beginn der Zahlung, kommt es nur, wenn die für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Darauf verweist das Arbeitsamt Aschaffenburg. . Bei unkündbaren Arbeitnehmern beträgt die maßgebliche Kündigungsfrist 18 Monate und bei Arbeitnehmern, die nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung gekündigt werden können - häufig im Rahmen eines Sozialplans - , ein Jahr.
Wenn im Einzelfall die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, wird die Entlassungsentschädigung für die Berechnung des Ruhenszeitraums herangezogen. Dabei ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag, durch arbeitnehmerseitige oder durch arbeitgeberseitige Kündigung beendet wurde…"
Wie das allerdings im Falle eines gewonnenen Kündigungsschutzprozesses ist, wo eine der beiden Seiten erklärt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist ???
siehe evtl. folgendes Arbeitsamtmerkblatt:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…
Seite 18
„…Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen
wichtigen Grund haben.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es Ihnen unter Berücksichtigung
der Gesamtumstände nicht zugemutet werden kann, ein
Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, ein Arbeitsangebot anzunehmen,
an einer Trainingsmaßnahme, einer Maßnahme zur
beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder an einer Maßnahme
zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen teilzunehmen…“
Gruß
Peter
Ach ja: Ich habe einen Arbeitsprozeß gewonnen.
Ich arbeite Teilzeit (30Std/Wo) bei einer Zeitarbeitsfirma und
erhielt eine Kündigung. Laut Aussage meines Anwaltes gibt es
kein vergleichbares Urteil.