Bei welchem Gericht ist Klage zu erheben ?

Bei welchem Gericht erhbet man Klage ?
Es geht darum, daß von einem Landschaftsverband eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (§ 40 ff BSHG) abgelehnt wurde. Bei welchem Gericht erhebt man Klage: Verwaltungsgericht oder Sozialgericht.

Meiner Ansicht nach das Verwaltungsgericht,
weil es sich doch hierbei um eine Maßnahme im Rahmen der Sozialhilfe nach dem BSHG richtet, wofür eben die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Liege ich mit dieser Annahme
richtig ?

Tobias

Hilft dir evtl. dieser Link weiter? Danach würde ich auf Sozialgericht tippen. Ich hätte sonst auch eher auf VwG getippt, aber jetzt bin ich mir nicht mehr sicher…

http://www.baylsg.de/zustgk.htm

Gruß,
Delia

Würde zum Sozialgericht gehen. Die müssen von Amts wegen selbst ermittel und können die Klage, wenn sie sich nicht zuständig fühlen an das Verwaltungsgericht verweisen.
Du kannst also nichts falsch machen.
Außerdem geht es beim Sozialgericht schneller.
Gruß
Rainer H. Engelhardt

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