Hallo,
wenn per Verkehrsschild keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben ist, wie schnell darf man dann auf dt. Autobahnen fahren?
Danke
Ajo
Hallo,
wenn per Verkehrsschild keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben ist, wie schnell darf man dann auf dt. Autobahnen fahren?
Danke
Ajo
Hallo Ajo,
soweit mir bekannt ist, herrscht bei nicht ausgeschilderten Teilabschnitten auf Autobahnen die RICHTgeschwindigkeit von 130 Kmh. Das hat vor allem versicherungstechnische Hintergründe. Falls du in solch einem Teilabschnitt einen Unfall baust mit höherer Geschwindigkeit, kann es passieren, dass du den o.g. Versicherungsschutz verlieren könntest.
Gruss
CJMeyer
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Was die Kiste hergibt!
Hi!
wenn per Verkehrsschild keine Geschwindigkeitsbegrenzung
vorgegeben ist, wie schnell darf man dann auf dt. Autobahnen
fahren?
Allerdings gibt es wohl versicherungstechnische Einschnitte ab einer gewissen Geschwindigkeit - ich glaube 130 km/h…
Grüße
Guido
Hallo,
na, noch keinen Führerschein, oder nicht aufgepasst in der theoretischen Ausbildung
Fahren darfst du immer nur so schnell wie es die Verkehrssituation zulässt, was natürlich ein dehnbarer Begriff ist. Nehmen wir mal ideale vierspurige leere Autobahn bei 1A Wetter und Sicht an (die du nie vorfinden wirst) kann dein nicht abgeregelter roter Flitzer auch mal die 300 ausreizen, mit denen er im Katalog beworben wird, ohne dass man dir alleine daraus einen Strick drehen kann. Ganz anders sieht die Sache aber aus, wenn es zu einem Unfall kommt. Da musst du dann je nach Gericht ab 140 - 160 km/h mit einem je nach zusätzlicher Geschwindigkeit mehr oder weniger großen Mitverschulden am Schaden ausschließlich aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit rechnen. Und dann kann die unangepasste Geschwindigkeit auch wieder Ärger mit der Polizei geben. Verläuft in den üblichen Geschwindigkeitsbereichen und unter ordentlichen Wetter- und Straßenverhältnissen normalerweise harmlos, wenn du aber mit > 200 auf einer dicht befahrenen zweispurigen Autobahn bei Regen einen Kleinwagen plattwalzt wird dich auch der Hinweis auf eine fehlende Geschwindigkeitbegrenzung nicht retten können. Dies ist im Rahmen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots einfach zu viel, und wird entsprechend teuer.
Gruß vom Wiz
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Hi ajo,
so schnell Du willst und die Verkehrsverhältnisse erlauben (§1 sei erwähnt).
Da Autobahnen aber öffentlicher Raum sind, muss dein Auto für den öffentlichen Strßenverkehr zugelassen sein (oder zumindest eine rote Nummer haben). Dies dürfte Raketenautos o.ä. ausschließen und die verfügbaren Fahrzeuge auf solche beschränken, die maximal ca. 400 km/h fahren.
Herzliche Grüße,
Max
Hallo Ajo
wenn per Verkehrsschild keine Geschwindigkeitsbegrenzung
vorgegeben ist, wie schnell darf man dann auf dt. Autobahnen
fahren?
Hab ich soeben gefunden: „Auf Autobahnen besteht keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung, doch wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (80 mph) empfohlen.“ (Gesehen auf: http://www.berlin.intercontinental.com/beric_de/berl…).
Liebe Grüsse
Moni 
Hallo,
auf Straßen mit mehr als einer Spur pro Fahrtrichtung und ohne Kreuzungen, also Kraftfahrstrassen und Autobahnen, gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 to eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dass bedeutet, dass bei einem Unfall auf der Autobahn immer von 50 % Mitschuld gesprochen wird, falls der Fahrer schneller fuhr. Außerdem ist es bei Dunkelheit nur zulässig, so schnell zu fahren, wie innerhalb der Sichtweite des Abblendlichtes gehalten ( Anhalteweg + Bremsweg) kann. Im Normalfall also noch nicht einmal 100 km/h.
Gruß,
Mario
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danke,
was ist eigentlich der unterschied zwischen autobahn und kraftfahrstraße?
ajo
danke an alle
ajo
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Hi Mario,
eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dass bedeutet, dass
bei einem Unfall auf der Autobahn immer von 50 % Mitschuld
gesprochen wird, falls der Fahrer schneller fuhr. Außerdem ist
Sorry, aber das ist Unfug. Wenn du schneller als die Richtgeschwindigkeit warst kann(!) dem betreffenden Fahrer eine Mitschuld angerechnet werden, wenn die Geschwindigkeit mitursächlich für den Unfall war. Wenn dir also einer mit 60 km/h direkt vor den Bug fährt, ist es relativ unerheblich ob du 130 km/h oder 160 km/h fährst - dann knallt es einfach. Und selbst wenn man eine Mitschuld bekommt liegt die nicht starr bei 50%. Um die zu erreichen muß man schon einiges mehr angestellt haben als einfach nur auf einer relativ leeren Autobahn schnell zu fahren.
Grüßle
Frank K.
Auf der Autobahn gibt es keine Höhengleiche Kreuzung
Gruß
roland
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Hi zusammn
Hi Mario,
eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dass bedeutet, dass
bei einem Unfall auf der Autobahn immer von 50 % Mitschuld
gesprochen wird, falls der Fahrer schneller fuhr. Außerdem istSorry, aber das ist Unfug. Wenn du schneller als die
Richtgeschwindigkeit warst kann(!) dem betreffenden Fahrer
eine Mitschuld angerechnet werden, wenn die Geschwindigkeit
mitursächlich für den Unfall war. Wenn dir also einer mit 60
km/h direkt vor den Bug fährt, ist es relativ unerheblich ob
du 130 km/h oder 160 km/h fährst - dann knallt es einfach. Und
selbst wenn man eine Mitschuld bekommt liegt die nicht starr
bei 50%. Um die zu erreichen muß man schon einiges mehr
angestellt haben als einfach nur auf einer relativ leeren
Autobahn schnell zu fahren.
Das ganze hat wohl auch was mit der Unabwendbarkeit zu tun.
Darüber kam gerade heute was im SAT1 Automagazin.
Es ist wohl so das die Geschwindigkeit keine Rolle spielt wenn der
Unfall so oder so, also unabhägig von Speed, passiert wäre.
Aber Achtung … Laiengebrabbel.
Grüßle
Frank K.
Robert