Hallo 
Ich habe gestern einen Strafzettel für falsches Parken vom städtischen Ordnungsamt bekommen. Ich habe zum Teil auf einem Gehweg geparkt, da ich mit meiner 1-jährigen, hochfiebernden Tochter zum Arzt musste. Es war weit und breit kein Parkplatz in naher Umgebung aufzufinden. Auf dem Ordnungsamt habe ich bereits angerufen, aber nur die Aussage bekommen, ich hätte wohl nicht viel Chancen, aber sollte dann den Anhörungsbogen ausfüllen, wenn der Bescheid hier bei mir eintrifft. Wie stehen meine Chancen? Ich würde mir auch vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass ich wirklich bei ihm war und meine tochter wirklich Fieber hatte. Herzlichen Dank und schöne Grüße ! Cybe
Glaskugel
Hallo Cybe,
leider habe ich keine Glaskugel…
Du hast falschgeparkt und einen Strafzettel erhalten. Auch ein Arztbesuch rechtfertigt nicht, falschzuparken.
Das heißt: Du kannst nur(!) auf die „Kulanz“ des Ordnungsamtes hoffen. Beurteilen wie wahrscheinlich das ist, kann hier wirklich niemand.
Ich persönlich wundere mich allerdings immer wieder über das „Schuldempfinden“ von Falschparkern, die natürlich alle besondere und wichtige Gründe haben, sich nicht an die Regeln halten zu müssen und dafür auch noch eine Bestätigung erhoffen…
Grüße
Jürgen *derimmerzuseinenFalschparkaktionensteht*
Hallo,
Wie stehen meine Chancen?
nach meiner persönlichen Meinung praktisch Null.
Wenn Deine Tochter so schwer erkrakt war, daß der Weg vom Parkplatz unzumutbar war, hättest Du einen Krankenwagen rufen können, der Sonderrechte hat.
cu Rainer
Hallo Cybe! Das Geld wirst Du wohl bezahlen müssen. Mir ist es einmal ähnlich gegangen, nur hatte ich „entgegen der Fahrtrichtung“ geparkt, ebenfalls mit einem damals 1-jährigen Kind was über 40 Fieber hatte. Ich hätte halt drehen müssen und richtig parken war die Auskunft des Ordnungsamtes. Versuchen kannst Du es ja mit der Eingabe, aber viel Hoffnung sehe ich nicht. Angelika
Ich denke es kommt auf den guten Willen des Sachbearbeiters an.
Ich selbst würde, wenn mir eine Bescheinigung des Arztes vorliegen würde pro Falschparker entscheiden.
Meine Mutter ist Physiotherapeutin und hatte mal nen ähnlich Fall, da hat das Ordnungsamt auch beide Augen zugedrückt.
Kann die Aussage nicht verstehen, dass Du einen Krankenwagen hättest rufen sollen. Denke da gibt es noch einen kleinen Unterschied. Und ich kann absolut verstehen, dass man bzw. Du keine Lust hast mit einen hochfiebrigen Säugling durch die ganze Stadt zu rennen.
nette Grüsse
Axel
Hallo,
falsch Parken ist selbstverständlich eine Ordnungswidrigkeit. Ausgenommen sind:
-Mütter, die Ihre Kinder zum Arzt bringen müssen
-Behinderte, denen der nächste Behindertenparkplatz zu weit weg ist
-Alle, die nur mal ganz ganz schnell was einkaufen mussten
-Alle, die keinen anderen Parkplatz gefunden haben
-Alle, die keine Lust hatten wo anders zu parken
Nun im Ernst: Wie soll der Gesetzgeber oder die Ordnungsbehörden differenzieren, wer ordnungswidrig handelt und wer nicht ??
Im Zweifel hat immer jemand gerade „die passende Ausrede“. Gesetze sind nun mal dazu da befolgt zu werden, auch wenn das manchmal schwer bis unmöglich ist ;-(
Gruß
Matthias
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