Wozu Rechtsbehelfsbelehrung?

Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Okt 2003

Wozu muss eigentlich immer bei Bescheiden und Entscheidungen von Behörden oder Gerichten eine Rechtsmittelbelehrung für den, der beschwert ist, beigefügt werden? (z. B. Einspruch/Widerspruch)? Bei den Rechtsmitteln (Berufung/Revision/Beschwerde) wird ja auch keine Belehrung mitgeschickt.

Eigentlich steht doch wie bei den Rechtsmitteln auch im Gesetz, dass gegen die und die Entscheidung das und jenes Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelf zulässig ist.

Wer kann mich da etwas aufklären?


Mathias

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Wozu Rechtsbehelfsbelehrung?

    Hallo Mathias,
    meine Ausbildung liegt zwar schon ne Weile zurück, aber wenn ich mich recht entsinne, steht auch im Gesetz, dass die Rechtsbehelfsbelehrung Bestandteil des Verwaltungsaktes ist.

    Wenn du es genau wissen möchtest, kann ich gerne nochmal am Montag im Büro meine Gesetze wälzen und genau nachschauen.

    Gruß und schönes Wochenende

    Sueh [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wozu Rechtsbehelfsbelehrung?

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht beigefügt werden. Es ist aber günstiger um Rechtssicherheit zu schaffen. Mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung hast du nur einen Monat Zeit um einen Widerspruch einzulegen. Wenn diese Zeit verstrichen ist, ist der Bescheid rechtskräftig.Ohne Rechtsbehelfsbelehrung oder mit einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung hast du ein Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen.
    Nussi

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wozu Rechtsbehelfsbelehrung?

    hi,

    bei steuerbescheiden ist dies gesetzlich fixiert: § 157 Abgabenordnung:

    Abs. 1 Steuerbescheide sind schriftlich zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schriftliche Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet. Ihnen ist außerdem eine Belehrung darüber beizufügen, welcher Rechtsbehelf zulässig ist und binnen welcher Frist und bei welcher Behörde er einzulegen ist.

    ich denke im verwaltungsverfahrensgesetz wird sich sowas auch finden.


    mfg vom

    showbee

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