Wozu Rechtsbehelfsbelehrung?
Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Okt 2003
Wozu muss eigentlich immer bei Bescheiden und Entscheidungen von Behörden oder Gerichten eine Rechtsmittelbelehrung für den, der beschwert ist, beigefügt werden? (z. B. Einspruch/Widerspruch)? Bei den Rechtsmitteln (Berufung/Revision/Beschwerde) wird ja auch keine Belehrung mitgeschickt.
Eigentlich steht doch wie bei den Rechtsmitteln auch im Gesetz, dass gegen die und die Entscheidung das und jenes Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelf zulässig ist.
Wer kann mich da etwas aufklären?
Mathias
