Copyright
Von: , Frage gestellt am So, 19. Mär 2000
Wie kann ich ein Logo, schützen lassen??? bzw. einen Namen für eine Firma?
Wo kann ich das design eines Logos "Patentrechtlich" schützen lassen?
DANKE!
Wie kann ich ein Logo, schützen lassen??? bzw. einen Namen für eine Firma?
Wo kann ich das design eines Logos "Patentrechtlich" schützen lassen?
DANKE!
Hallo,
schau mal bei
http://www.dpma.de/
vorbei und klick dich zu den formularen durch.
Grüße Robert
Diese Sachen sind im Markengesetz geregelt. Eine Marke muss beim Patent- und Markenamt angemeldet werden. Kann man selbst machen oder z.B. über einen Patentanwalt.
Es empfiehlt sich eine vorherige Recherche nach älteren Rechten, da ein Inhaber einer älteren identischen/ähnlichen Marke Widerspruch gegen deine Anmeldung einlegen kann.
Einen reinen Namen schützt man durch eine Wortmarke, ein Logo durch eine Bildmarke bzw. Wort-/Bildmarke.
Sehr wichtig ist die Abfassung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses, auch hier empfiehlt es sich, den Rat eines Fachmanns einzuholen.
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Unter http://www.copat.de kann das Lehrprogramm "Marken & Namen" kostenlos heruntergeladen werden. Darin findest Du alle erforderlichen Informationen zum Thema Markenschutz und -anmeldung.
Gruß, Frank
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Sehr geehrter Herr Lehmann,
zuständig für die Vergabe eines Schutzrechtes, im vorliegenden Fall einer Deutschen Marke, ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Das DPMA biete auf seinen Webseiten allerhand Informationen an.
Eine Marke ist ein Kennzeichen unter vielen Kennzeichen des Kennzeichenrechts. So gibt es neben Marken noch geschäftliche Bezeichnungen, Firmenlogos, Firmennamen, Werktitel und Domainnamen.
Entscheidend für das entstehen eines Schutzrechtes ist zunächst die Schutzfähigkeit des Zeichens. Nur schutzfähige Zeichen haben eine Schutzwirkung.
Die Schutzwirkung ist bei den vorgenannten Kennzeichen identisch, sie beginnt nur unterschiedlich und hat eine unterschiedliche Reichweite.
Die Schutzwirkung erstreckt sich nur auf solche jüngeren Zeiche, deren Benutzung im geschäftlichen Verkehr eine Verwechselungsgefahr mit sich bringt.
Eine Verwechselungsgefahr wird aufgrund einer klanglichen, schriftbildlichen oder begrifflichen Ähnlichkeit der siche gegenüberstehenden Zeichen beurteilt und im Hinblick darauf, ob die Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt/angemeldet sind.
Das DPMA prüft nur die Schutzfähigkeit nicht aber, ob das zur Marke angemeldete Zeichen mit einem älteren Zeichen verwechselbar ist. Deshalb muß unbedingt vorher eine Recherche unter allen bekannten Kennzeichen durchgeführt werden.
Denn: Bereits eine Markenanmeldung kann ein älteres Kennzeichenrecht verletzen und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.
Viel Glück wünscht
Christoph Kayser
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