Mahngebühr bei der 1. Mahnung?

Hallo,

die Telekom hat mir direkt mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr aufs Auge gedrückt. (zwar nur einen Euro, aber es geht mir hier ums Prinzip)

Ich habe die 1. Rechnung garnicht erhalten, bekomme dann eine Mahnung mit dem Vermerk: Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, sehen Sie das Schreiben als Gegenstandslos an. Die Mahngebühr i.H. von 1,-- Euro wird Ihnen mit der nächsten Rg. abgezogen.

Meines Wissens, darf f.d. 1. Mahnung nichts verlangt werden, außer es handelt sich um einen gleichbleibenden, immer wiederkehrenden Betrag. Da dies aber bei der Telefonrechnung nicht der Fall ist…

Lt. Telekom sei es zulässig, weil es sich: „…nicht um eine Zahlungserinnerung sondern um eine Mahnung handelt…“

Wer kennt sich aus??
Danke
Caren

die Telekom hat mir direkt mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr
aufs Auge gedrückt. (zwar nur einen Euro, aber es geht mir
hier ums Prinzip)

Hi Caren,
das Prinzip, dass Du der Telekom vielleicht eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen könntest und damit solche Probleme zukünftig gar nicht mehr hättest, ist Dir noch nicht bekannt ? :smile:

Ich habe die 1. Rechnung garnicht erhalten, bekomme dann eine
Mahnung mit dem Vermerk: Sollten Sie inzwischen gezahlt haben,
sehen Sie das Schreiben als Gegenstandslos an. Die Mahngebühr
i.H. von 1,-- Euro wird Ihnen mit der nächsten Rg. abgezogen.

Hm, was heißt denn „nicht erhalten“? Klaut jemand Deine Post? Oder tust Du nur so, als hättest Du sie nicht erhalten, weil Du sie im Wirklichkeit verschlampt hast und den Betrag nicht mehr wusstest?

Meines Wissens, darf f.d. 1. Mahnung nichts verlangt werden,
außer es handelt sich um einen gleichbleibenden, immer
wiederkehrenden Betrag. Da dies aber bei der Telefonrechnung
nicht der Fall ist…

Mahngebühren sind Schadenersatz und damit sowohl zulässig als auch durchaus angemessen. Schließlich musste die Telekom Dir noch einen Brief (Paper) schreiben und schicken (Porto).

Lt. Telekom sei es zulässig, weil es sich: „…nicht um eine
Zahlungserinnerung sondern um eine Mahnung handelt…“

Exakt.

Also, Einzugsermächtigung und besser auf die Post aufpassen und alles wird gut :smile:

Jens

Sei froh…
Hi!

Erstens ist eas natürlich zulässig Mahngebühren zu berechnen und zweitens bist du nach neuer Rechtsprechung eh im Verzug, d. h. die Telekom müsste dich nicht mal mahnen sondern könnte direkt Klage einreichen oder sonstiges!

Gruß

Bernd