Haftung bei Probefahrt?

Hallo, ich habe folgende Frage: Ist man für einen Schaden, den man während einer
Probefahrt mit einem vom Händler zur Verfügung gestellten Neu-KFZ (ein
Ausstellungsraumfahrzeug) verursacht hat, haftbar? Hier geht es um einen
blöderweise beim Tanken mittels Tankpistole verursachten Lackkratzer in der Nähe
des Einfüllstutzens. Oder ist das Sache des Händlers? Gibt es nicht etwas wie
ein „Händlerrisiko“? Muss denn ein Kunde, der in einem Geschäft etwas
beschädigt, denn auch dafür haften? Gibt es da keine Händlerversicherung? Gibt
es das nicht auch irgendwie für den oben genannten Fall mit dem Probefahrt-
Kratzer? Wer kann mir da Genaueres sagen? Vielen Dank im Voraus. Thomas.

Hallo Thomas,

wurde bei der Übernahme des Fahrzeugs beim Händler ein Schriftstück unterschrieben. Wenn ja, was stand denn darin? In der Regel läßt sich der Verkäufer eine Probefahrt-Überlassungs-Bogen unterschreiben, macht eine Kopie des Personalausweises und muß den Führerschein einsehen. In der Regel sind diese Fahrzeuge
vollkaskoversichert, was nicht heissen soll, das man für den Schaden nicht aufkommt. Wie wurde dies vom Händler gehändelt?

Gruß

Rolf

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Hi Rolf, es wurde von mir nichts unterschrieben, kein Pfand hinterlassen, gar
nichts. Meine Anschrift und mein Name waren dem Händler jedoch bekannt. Ausser
dem gutgemeinten Rat, ich möchte doch vielleicht noch etwas tanken, da der Tank
fast leer sei und einer kurzen Einweisung gab er mir nichts auf den Weg. Ich
selber denke, da ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe, daß eigentlich die
Versicherung des Händlers für den Schaden aufkommen müßte. Oder wie sieht das
aus? Gruß Thomas.

Hey Thomas,

ein Fall von selbst Schuld des Händlers, ein überlassendes Verkaufsobjekt nicht schriftlich gesichert zu haben. ( was der Regelfall wäre) Entweder ist der Schaden so gering, das der Schaden in Eingenregie repariert wird, oder der Schaden läuft über die Vollkasko der Händlerversicherung.

Ich hatte mit einem Audi Quattro einem Vorführwagen eines Audi Autohauses einen Totalschaden erlitten, war aber nicht mein Verschulden. Habe nach dem Unfall nie wieder was von denen gehört.

Gruß
Rolf

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Hi!

Auch wenn hier suggeriert wird, dass man Vorführfahrzeuge einfach zerstören darf, ohne irgendwelche Folgen tragen zu müssen, würde ich doch empfehlen, die Themen zu trennen:

a) Unfall während der Probefahrt:
Vorführfahrzeuge sind i.d.R. über das rote Kennzeichen oder über die normale Zulasung vollkasko-versichert.
Ein evtl. Selbstbehalt wird üblicherweise vor Antritt der Fahrt genannt und vom „Tester“ abgezeichnet.

b) Beschädigung an Fahrzeugen, die nichtim Fahrbetrieb sind:
das ist m.E. Dein Problem, schließlich hast Du Dich beim Tanken einfach doof angestellt und die Kiste verkratzt. Was hat die Versicherung des KfZ damit zu tun?

Grüße,

Mathias

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Hallo zusammen, ich dachte ich schreibe mal, wie die Sache ausgegangen ist. Ich
war mittlerweile noch mal beim Händler gewesen und hatte da auch einen
Kaufabschluss über einen Wagen getätigt, der in nächster Zeit ausgeliefert
werden sollte. Als ich gestern wieder mal zum Händler wegen des neuen Wagens
ging, sagte er mir, dass ich das mit dem Kratzer vergessen könne, den ich mir
mit dem Probefahrt-Fahrzeug eingehandelt hatte. Der Kratzer sei lasertechnisch
ausgebessert worden, die richtige Lackfarbe drauf und fertig. Wie genau das ging
habe ich nicht ganz verstanden. Tatsache ist jedoch, dass man echt nix, aber
wirklich überhaupt nix mehr sieht oder mit der Hand spürt. Als wäre der Kratzer
nie da gewesen. Soll angeblich auch nicht mehr auftauchen. Die Sache ist mehr
als waschstrassenfest sozusagen. Und zahlen musste ich dafür auch nichts. Klar,
ich habe denen ja auch ein Auto abgekauft, wenns auch nicht das Beschädigte war.
Also ist die Sache ohne jeden weiteren Ärger aus der Welt geschafft. Nur weiss
ich immer noch nicht, ob da nun normalerweise die Vollkaskoversicherung des
Händlers einspringen würde (was meiner Ansicht nach der Fall wäre) oder ob ich
zur Haftung herangezogen worden wäre. Vielleicht frage ich den Händler beim
nächsten Mal einfach nochmal danach… Viele Grüsse, Thomas.