Anliegerkosten gem. KAG

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Ich wohne in einem sog. Neubaugebiet, in dem zur Zeit die erstmalige Erstellung der Straße durchgeführt wird.
Diese Straße folgt aber nun nicht mehr dem ursprünglichen Weg. Daher wurden von den Anwohnern der gegenüber liegende Seite Grundstücksfläche dazu gekauft und den Anwohner meiner Straßenseite Grundstücksfläche zum Kauf angeboten.
Diesen Kauf habe ich nicht durchgeführt.
Daher liegt nunmehr zwischen meinem Grundstück und der zukünftigen Straße ein 18qm langer Streifen (über die gesamte Grundstückslänge), der der Gemeinde gehört.

Nun zur Frage:
Habe ich, obwohl ich nicht direkter Anlieger der Straße bin, trotzdem die vollen Erschließungskosten mit zu tragen?
Falls ja, muss die Gemeinde für die nicht durch Anlieger gekauften Grundstücksanteile ebenfalls Erschließungskosten übernehmen?

Ab wann können den Anliegern Kosten auferlegt werden?
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass dies erst möglich sei, wenn durch den Baufortschritt Vorteile für die Anlieger enstanden sind.

Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank.
Bitte sendet bei Euren Antworten Bezüge mit, auf die ich mich evtl. berufen kann.

Gruß
Rainer

Dazu kann man hier keine präzise Auskunft geben. Das liegt auch daran, daß man dazu die kommunale Erschließungssatzung kennen müßte. Ich kann nur raten, hier einen Anwalt einzuschalten. Die Chancen, daß das was Positives herauskommt, sind gar nicht mal so schlecht. Spötter meinen, daß rund 50% aller Satzungen ohnehin fehlerhaft sind…

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