Download aus Tauschbörsen strafbar ?

Hallo wenn ich (geschützte) Lieder bei z.B. Kazaa anbiete mach ich mich strafbar.

Was kann passieren wenn ich mir Lieder downloade ? (für den Hausgebrauch - also nicht verkaufe)

Hallo wenn ich (geschützte) Lieder bei z.B. Kazaa anbiete mach
ich mich strafbar.

Was kann passieren wenn ich mir Lieder downloade ? (für den
Hausgebrauch - also nicht verkaufe)

Hi SAM!

Ich schreib Dir jetzt mal wie ich das weiss (keine Ahnung obs stimmt).

Also Lieder darf man runterladen, aber nicht verbreiten. Sobald man es aber runtergeladen hat, ist es bei allen Filesharing-Programmen so, dass sie dann in dem ShardFilesOrdner sind, d.h. das andere Leute diese Lieder, die du dir runtergeladen hast, von dir runterladen können und das ist nicht erlaubt.

Gruß Püla

Nicht ganz richtig…
Hallo,

Sobald man es aber runtergeladen hat, ist es bei allen
Filesharing-Programmen so, dass sie dann in dem
ShardFilesOrdner sind, d.h. das andere Leute diese Lieder, die
du dir runtergeladen hast, von dir runterladen können und das
ist nicht erlaubt.

bei einigen Filesharing-Programmen kann man den Upload (also das Bereitstellen von Dateien) ausstellen.

Gruß Alex

Hi Alex

Bei dem besten Filesharing-Programm leider nicht, weil man dann nichtsmehr runterladen kann.

Gruß Püla

bei einigen Filesharing-Programmen kann man den Upload (also
das Bereitstellen von Dateien) ausstellen.

Gruß Alex

Hallo Püla

Bei dem besten Filesharing-Programm leider nicht, weil man
dann nichtsmehr runterladen kann.

wenn du den Esel meinst, den halte ich nicht für das beste Filesharing-Programm, was Lieder anbelangt (siehe Ausgangsposting).

Gruß Alex

Hi Alex

Also der Esel ist wohl das beste Programm um sich ganze Alben runterzuladen. Aber belassen wir es dabei. Für einzelne Lieder gibt es bessere, dass stimmt.

Gruß Püla

wenn du den Esel meinst, den halte ich nicht für das beste
Filesharing-Programm, was Lieder anbelangt (siehe
Ausgangsposting).

Gruß Alex

guru google meint… :frowning:

Hallo wenn ich (geschützte) Lieder bei z.B. Kazaa anbiete mach
ich mich strafbar.

Was kann passieren wenn ich mir Lieder downloade ? (für den
Hausgebrauch - also nicht verkaufe)

hi sam,

guru google meint…

sniff :frowning:
fe

5 Punkte zum neuen Urheberrecht, die auch dich betreffen

Am 13.09.2003 trat das neue Urheberrecht mit Unterzeichnung durch Klaus Wowereit (SPD) in Kraft [1]. Die Verfechterin der Urheberinteressen und vor allem der Interessen der Vermarkter, Brigitte Zypries (SPD), versucht es mit einer markigen Zusammenfassung auf den Punkt zu bringen: „Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar.“
Es hört sich nicht nur so an, als sei diese Formulierung bewusst auf die Tauschbörsen (edonkey, emule, kazaa usw.) gemünzt, es ist auch so. Das neue Urheberrecht schränkt darüber hinaus das Recht auf private Sicherungskopien massiv ein. Inwieweit es dich als privaten Nutzer betrifft, versuche ich in den nachfolgenden fünf Punkten kurz aufzulisten:

I)
Das Erstellen von Privatkopien ist fortan strafbar, wenn zur Erstellung der Kopie ein Kopierschutz umgangen wird.

____ Anm.: Es liegt an sich auf der Hand, dass zukünftige Software und jegliche Audio-CDs einen wie auch immer gearteten Kopierschutz aufweisen werden.

II)
Bislang bewegte sich der Download von Dateien aus dem Internet - insbesondere den Tauschbörsen - im legalen Rahmen, der Upload in einer rechtlichen Grauzone. Mit dem neuen Gesetz ändert sich das.
Privatkopien aus erkennbar illegalen Quellen sind zukünftig ebenso verboten wie das Anbieten von Dateien über das Medium Internet (es sei denn, es besteht eine Lizenzvereinbarung).
Mit anderen Worten: Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes ist es möglich, die privaten Nutzer einer Tauschbörse zu verklagen. In den USA wurden im Juli dieses Jahres gegen hunderte von Privatleuten Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht um Geldstrafen von 750 - 150.000 Dollar je Sounddatei [2]. Ob es zu solch drastischen Maßnahmen auch in unserem Lande kommen wird, darf aber zurecht angezweifelt werden.

III)
Software, die 1:1 Kopien von Dateien erstellen wird zwar weiterhin legal bleiben, es darf jedoch keine Software sein, die bestehende Kopierschutzmechanismen aushebelt (Knacksoftware wie z.B. CloneCD). Der Download dieser Programme wird ebenfalls legal bleiben, die Benutzung ist allerdings nicht anzuraten.
Bislang in jedem Fachgeschäft erhältliche Software ist nun illegal und darf nicht weiter vertrieben werden. Das betrifft u.a. die Programme:

* Movie Jack 3; Hersteller: S.A.D.
* DCS DVD Copy Suite; Hersteller: S.A.D.
* DaViDeo 3; Hersteller: Gdata
* Movie Ripper DVD; Hersteller: Sybex
* Clone CD Version 4; Hersteller: Elby
* DVD RipperKit; Hersteller: Sybex
* Game Jack 3; Hersteller: S.A.D

____ Anm.: Mit dem neuen Urheberrecht wird vielen dieser Firmen durchaus ein erheblicher Teil ihrer Existenzgrundlage kriminalisiert. Ob es reicht - wie im Falle von CloneCD - den Firmensitz in die Karibik zu verlegen, muss die Zukunft zeigen. Die Verunsicherung auf Seiten der Nutzer dürfte das aber zusätzlich erschweren.

IV)
Es wird dem Privatanwender zukünftig erlaubt bleiben bis zu sieben Kopien von Daten- oder Tonträgern zur privaten Nutzung zu erstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass dabei keine Kopierschutzmechanismen umgangen werden. Legale Privatkopien dürfen unentgeltlich an enge Freunde weitergegeben werden.
Wurde eine Software rechtmäßig erworben, besteht das Recht auf eine Sicherungskopie – auch unter Umgehung des Kopierschutzes.

V)
Fazit:
Das neue Urheberrecht beschneidet empfindlich das Recht auf Privatkopien, sofern die Originale kopiergeschützt sind. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit sich die neuen Restriktionen auch vor Gericht in dem Maße umsetzen lassen, wie es die Musikindustrie gerne sehen würde [3]. Uns scheint das neue Urheberrecht in weiten Teilen einen grossen Auslegungsspielraum zu bieten. Darüber werden wir in den folgenden Ausgaben des gulli-letters und auf gulli.com gerne weiter berichten.

//Links zum Thema
[1] www.bmj.bund.de/images/11650.pdf
[2] www.heise.de/newsticker/data/anw-08.09.03-006/
[3] www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15690/1.html
Eine Initiative zur Wahrung des Rechts auf Privatkopien findest du unter: www.privatkopie.net/

auszug aus:http://www.gulli.com/dokumente/recht/urheberrecht.html

Netzmusik

Neue Hürden für Musikpiraten

Die Musikpiraten im Netz verderben das Geschäft, meint die Musikindustrie. Sie hofft jetzt auf die Wirkung des neuen Urheberrechts, das illegales Kopieren und Anbieten von Musik im Internet verbietet.

Musikdownload im Internet

Musik aus dem Internet - legale Download-Portale sollen die illegalen Tauschbörsen ersetzen. Vergößern

Dem illegalen und kostenlosen Musikhandel über Tauschbörsen im Internet sind jetzt durch ein neues Urheberrechtsgesetz Grenzen gesetzt worden. Ab sofort ist es strafbar, Musikdateien aus illegalen Quellen - wie den Internet-Tauschbörsen Morpheus und Kazaa - herunterzuladen. Strafbar ist zudem das Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen zum Download, wenn keine Berechtigung vorliegt. Illegal ist auch das Verwenden von Systemen, die den Kopierschutz von CDs oder DVDs ausschalten. Kopiert werden darf allerdings legal erworbene Musik für private Zwecke. Noch unklar ist, wo hier genau die Grenze zur Illegalität liegt.

Die Musikbranche freut sich über die neue Entwicklung, denn sie sieht in den Musikpiraten die Hauptschuldigen für ihre massiven Gewinneinbrüche. Jetzt hofft sie, dass aus zahlungsunwilligen Selbstbrennern bald zufriedene Kunden werden. Dazu baut die Musikindustrie auf eine zweigleisige Strategie: Durch den Erfolg des Apple-Online-Ladens „iTunes Music Store“ in den USA ermutigt, werden verstärkt Songs über legale Musik-Downloadportale angeboten. Diese Portale haben - im Gegensatz zu den illegalen Tauschbörsen - das Recht, Musiktitel anzubieten. Ein Download ist hier nicht strafbar. Gleichzeitig setzen die Plattenbosse in Deutschland die Piraten unter Druck. Nutzer von illegalen Tauschbörsen werden gezielt angesprochen und auf ihr strafbares Handeln hingewiesen. In den USA wird bereits gegen 260 illegale Kopierer gerichtlich vorgegangen.

„phoneline“ soll Piraten ködern

Online-Musik fördern und schützen - Pro Music Homepage

Informationen zur Online-Musik bei www.promusicorg.de.
Die Einsicht in den Nutzen der legalen Musikdownloads soll auch die neue „Pro-Music“-Homepage des Weltverbands der Musikindustrie, der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), wecken. „Pro-Music“ gibt Infos rund um den legalen Ohrenschmaus aus dem Netz, erklärt, warum Musik Geld kostet und weshalb der Kreuzzug gegen den illegalen Download eigentlich nur im Sinne der musikbegeisterten User sein kann. Außerdem wird eine Liste mit legalen Download-Portalen, Händlern, Musikverbänden und –firmen angeboten.

Die Piraten ködern will die Musikindustrie zudem ab Herbst mit Hilfe des Musik-Download-Portal „phonoline“. Dieser gemeinsame Online-Laden aller großen deutschen Plattenfirmen richtet sich jedoch nicht an Privatkunden, sondern an Online-Händler, die den Download dann in ihren Web-Auftritt einbinden. Die Musikindustrie hofft auf Partner wie Viva, Amazon oder Karstadt. Die Musiktitel werden voraussichtlich 99 Cent kosten und können über die Telekom-Rechnung, eine Guthabenkarte, per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden, teilte der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft am Rande der Musikmesse Popkomm mit.

Robbie Williams als Vorbild
Robbie Williams forderte zum kostenlosen Download seines Albums „Escapology“ auf.

Der Ausbau der legalen Musik-Download-Portale wurde auch durch große Musikstars beschleunigt. Nachdem Robbie Williams zum Herunterladen seines Albums „Escapology“ aus dem Internet aufgefordert hatte, legte Madonna nach: Ihre Single „American Life“ konnte man schon vier Wochen vor dem offiziellen Verkauf auf Madonnas Homepage bestellen. Damit setzten sie die Musikindustrie endgültig unter Zugzwang. Seither versuchten sich einige Musikmultis meist wenig erfolgreich mit legalen Musikportalen.

Trotz des Apple Erfolges mit „iTunes Music Store“ gibt es noch Zweifel am Erfolg der neuen Musikportale. Sollten die Musiktitel bei phonoline wirklich nur - wie befürchtet - für kurze Zeit nutzbar und nur einmal zu brennen sein, dürfte dies für Musikpiraten wenig attraktiv sein. Bleiben als legale Alternativen noch Musikportale wie MP3.de, BeSonic, MP3.com und DMusic, wo mehrere tausend freie Musiktitel kostenlos angeboten werden.

http://www.ard.de/ratgeber/_beitrag/673/index.phtml

Filesharing: Was ist noch legal?

Kopierschutz: Neue Gesetze, neue Lücken

Von Rechtsanwalt M. Schweizer und A. Vogelsang

Filesharing-User geraten ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. CHIP Online sagt Ihnen, welche Aktionen noch legal sind und wann es brenzlig wird.

Unautorisierter Upload und Download sind künftig strafbar

Die Schlupflöcher im Gesetz

MP3 und Audio CDs: Grauzonen

Download: Legal oder illegal?

Starke Worte der Musikindustrie: Plattenfirmen und Phonoverband werden künftig saftige Geldstrafen gegen einzelne Tauschbörsen-Anbieter durchsetzen, um abschreckende Exempel zu statuieren , sagte der Münchner Anwalt und Urheberrechtsexperte Bernhard Knies dem Magazin Focus .

Mit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes müssen besonders die aktiven Fans von Kazaa & Co. damit rechnen, unliebsamen Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen. Und das kann ganz schön teuer werden. Denn wer über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Songs zum Download anbietet, riskiert nun hohe Geldstrafen und drastische Schadenersatzforderungen.

Filesharing: Was ist noch legal?

Unautorisierter Upload und Download sind künftig strafbar

Das Ablegen einer MP3-Datei auf einem fremden Internet-Server ist eine weitere Vervielfältigung (Kopie).

Das Ende der Tauschbörsen? Das öffentliche Anbieten von geschütztem Material ist eine unerlaubte Vervielfältigung.
Sie ist in der Regel nicht mehr durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt (Juristendeutsch für erlaubt), denn es geht dabei nicht um den privaten Gebrauch des Musikstücks. Der Anbieter will durch den Upload ja gerade einer Vielzahl von Nutzern die Möglichkeit geben, das Musikstück zu kopieren.

Mit dem Upload ist für fremde Nutzer zudem die Möglichkeit verbunden, das Musikstück abzurufen und auf ihren Servern zu laden. Der Anbieter vervielfältigt ein Musikstück also nicht nur, sondern er gibt es auch öffentlich wieder. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers ist auch das grundsätzlich unzulässig.

Also: Wer Musikstücke ohne Zustimmung der Urheber zur Verfügung stellt, handelt rechtswidrig. Dieser Tatbestand ist kein Kavaliersdelikt. Die strafrechtlichen Sanktionen reichen von einer Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren. Daneben drohen aber vor allem hohe Schadenersatzforderungen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Die Schlupflöcher im Gesetz

Filesharing: Was ist noch legal?

Die Schlupflöcher im Gesetz

Nicht alle Kopien geschützter Musik- und Filmdatenträger sind nach dem neuen Urheberrecht verboten.

Die folgenden Kopier-Aktionen bleiben legal, weil dabei der digitale Kopierschutz nicht umgangen wird:

Mit CSS geschützte DVD-Videos für private Zwecke analog vom DVD-Player auf eine VHS-Kassette kopieren

Geschützte Audio-CDs für private Zwecke analog vom CD-Player auf Kassette oder Rohling kopieren

Geschützte Audio-CD für private Zwecke analog vom CD-Player über die Soundkarte auf die Festplatte Ihres Computers kopieren

Früher angelegte Sicherheitskopien für private Zwecke weiterkopieren (hier ist der Kopierschutz bereits weg!)

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
MP3 und Audio CDs: Grauzonen

Filesharing: Was ist noch legal?

MP3 und Audio CDs: Grauzonen

Darf ich jetzt überhaupt noch eine MP3-Datei anlegen?
Das Anlegen einer MP3-Datei von einem legal erworbenen Musikstück durch einen privaten Nutzer ist eine Vervielfältigung. Sie ist ohne Zustimmung des Urhebers nur dann als Privatkopie legal, wenn sie im privaten Umfeld und zu privaten Zwecken stattfindet. Zum privaten Umfeld zählen beispielsweise Familie oder enge Freunde, nicht allerdings Arbeitskollegen. Private Zwecke sind Sicherungs- oder Gefälligkeitskopien (Geschenke!), deren Anzahl im einstelligen Bereich bleibt.

Sind auch Ausschnitte geschützt? Wo beginnt die Urheberrechtsverletzung?
Musikwerke sind urheberrechtlich geschützt. Tatsächlich ist es bereits illegal, Ausschnitte aus Musikwerken anzubieten. Eine Urheberrechtsverletzung liegt bereits vor, wenn das angespielte Stück für Dritte wiedererkennbar ist. Die Vorstellung, man dürfe bis zu drei Takte oder sieben Sekunden Musik auch ohne Genehmigung wiedergeben, hält sich zwar hartnäckig, ist aber dennoch falsch.

Werden von einem Musikstück lediglich Komponenten entnommen, die nicht melodietragend sind, etwa Bässe, scheidet ein Urheberrechtsverstoß dagegen eher aus. Das ist allerdings noch eine juristische Grauzone.

Illegal: Programme wie „Feurio!“, die zum
Auslesen der CD den Kopierschutz umgehen, sind nicht mehr erlaubt.
Was muss ich bei kopiergeschützten CDs beachten?
Die Privatkopie ist zwar grundsätzlich weiterhin erlaubt, das neue Urhebergesetz (UrhG) sieht jedoch drastische Einschränkungen des Vervielfältigungsrechts zu privaten Zwecken vor. Konkret: Musikstücke dürfen nicht mehr kopiert werden – auch nicht zu privaten Zwecken –, wenn sie in irgendeiner Form technisch kopiergeschützt oder verschlüsselt sind. Bei Verstößen drohen Schadenersatz, Geld- und Freiheitsstrafen.

Darf ich wenigstens noch Tracks
für meinen MP3-Player herstellen?
Für Hardware-basierte Lösungen, also portable MP3-Player, gilt grundsätzlich nichts anderes: Das Einlesen der Musik aus dem Internet ist so lange bedenkenlos zulässig, wie die MP3-Datei mit Wissen und Willen des Berechtigten ins Netz gestellt wurde. Rechtlich unbedenklich ist es auch, aus der eigenen CD-Sammlung eine Zusammenstellung von Musikstücken auf einen MP3-Player zu überspielen. Dieser Vorgang entspricht dem Kopieren von Musikstücken auf Kassetten, was ja für den Eigenbedarf auch zulässig ist.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Download: Legal oder illegal?
Filesharing: Was ist noch legal?

Download: Legal oder illegal?

Das Laden eines Musikstücks aus dem Internet ist ebenfalls eine Vervielfältigung – also eine Kopie – im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die rechtlich entscheidende Frage ist allerdings, wer das Musikstück durch das Herunterladen eigentlich kopiert.

Gehasst und geliebt: Mehrere Millionen Downloads pro Woche machten Kazaa zur bekanntesten P2P-Plattform.
Vieles spricht dafür, den Internet-Nutzer als Vervielfältiger anzusehen. Denn er gibt durch das Anklicken eines Icons den technischen Befehl zum Download. Soweit dies zu privaten Zwecken geschieht, wäre der Download gemäß § 53 Abs. 1 UrhG als private Kopie zulässig. Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Musikstück technisch kopiergeschützt ist.

Also: Wer MP3-Dateien aus dem Internet lädt, um sie für eigene Zwecke zu archivieren, muss kein schlechtes Gewissen haben, da die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch erlaubt ist. Aber: Voraussetzung für einen ruhigen Schlaf ist, dass es sich bei den Dateien, die aus dem Internet geladen wurden, nicht um Raubkopien handelt. Wer erkennt oder zumindest hätte erkennen können, dass die angebotenen Musikdateien ohne Einwilligung der Berechtigten ins Internet gestellt wurden, erzeugt deshalb ohne Erlaubnis der Berechtigten eine vom Urheberrechtsgesetz nicht gedeckte Kopie und begeht eine Urheberrechtsverletzung. Wer auf eine Seite mit unzulässig kopierten MP3-Dateien linkt, macht sich unter Umständen wegen Beihilfe oder gar Mittäterschaft strafbar.

Wer Songs anbietet, kopiert doch gar nicht. Ist das trotzdem strafbar?
Ja, denn nicht der Nutzer, sondern der Anbieter entscheidet regelmäßig darüber, was heruntergeladen werden kann. Lediglich aus Praktikabilitätsgründen bedient er sich zum Herunterladen des Nutzers. Er lässt das Musikstück sozusagen auf Bestellung vom Nutzer kopieren. Das Urheberrecht (§ 53 Abs. 1 Satz 2 UrhG) sieht die Möglichkeit vor, Vervielfältigungsstücke nicht nur selbst herzustellen, sondern auch durch andere herstellen zu lassen.

Das bedeutet: Auch der Anbieter der Raubkopie, nicht nur der Nutzer selbst, stellt die Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes her. Und wenn der Anbieter der Kopie nicht aus privaten Motiven handelt, ist der Download eines Musikstücks aus dem Internet nicht als Privatkopie anzusehen und damit unzulässig. Denn der Anbieter verletzt das Urheberrecht, wenn keine Einwilligung des Urhebers vorliegt.

Übrigens können auch Provider, die Seiten betreiben oder zur Verfügung stellen, auf denen MP3-Dateien zum Download angeboten werden, Urheberrechte verletzen. Sie verbreiten nämlich urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Urheber.

Darf ich Fernseh- und Radio-Mitschnitte an andere weitergeben?
Anstatt analog auf Audio- oder Videokassette aufzuzeichnen, sind heute (digitale) TV- und Radio-Mitschnitte die Regel. Ob auf Minidisk, CD, DVD oder Festplatte – es gibt viele Möglichkeiten, seine Lieblingsmusik oder -filme ohne Qualitätsverlust digital zu konservieren, um sie künftig bei jeder Gelegenheit ansehen oder -hören zu können. Der Unterschied zur analogen Aufzeichnung besteht darin, dass kein Qualitätsverlust auftritt und die Mitschnitte noch leichter weiterzugeben sind.

Grundsätzlich gilt auch an dieser Stelle: Zum privaten Gebrauch kann man digital ausgestrahlte, in- und ausländische Fernseh- und Radioprogramme aufzeichnen und Kopien an Freunde und Bekannte weitergeben.

Auf sehr dünnes Eis begibt sich, wer die Aufzeichnungen in großer Zahl unbekannten Personen zur Verfügung stellt, sie öffentlich ausstrahlt, Pay-TV-Angebote hackt oder gar gewerblich handelt und mit dieser Praxis Gewinne erzielen will. Wer dagegen lediglich ab und zu mal etwa eine TV-Sendung aus dem Internet lädt und sie nicht weiterverbreitet, hat grundsätzlich wenig zu befürchten.

Datenschutz: Angesichts drohender Strafverfolgung wollen P2P-Anbieter die Daten der User besser schützen.
Welche Sanktionen drohen unvorsichtigen Filesharing-Usern heute?
Internet-Nutzer sollten es sich gründlich überlegen, ob sie einen rechtswidrigen Up- und Download von Filmen,Software oder Bildern riskieren wollen. Insbesondere bei (teurer) Software können schnell gewaltige Schadenersatz-forderungen auf den unberechtigten Nutzer oder Anbieter zukommen. Wer gewerbsmäßig handelt, etwa indem er rechtswidrige Kopien im Internet verkauft, wird grundsätzlich härter bestraft. Neben Geldstrafen sieht das neue Urheberrechtsgesetz auch mehrjährige Freiheitsstrafen vor.

Ob sich hartgesottene Filesharer von derlei Sanktionen beeindrucken lassen, muss sich freilich noch zeigen. Immerhin wollen die Tauschbörsen künftig verstärkt die Anonymität ihrer Nutzer schützen – mit Proxy-Servern, Verschlüsselungsmethoden und einer Beschränkung von Angebot und Teilnehmerkreis.

Download von MP3s
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Verletze ich durch das Downloaden von MP3-Files das Urheberrecht ?

Komponisten und Texter genießen als Schöpfer ihres Werkes Schutz nach dem Urhebergesetz, siehe dazu auch Urheberrecht im Netz. Grundsätzlich steht dem Urheber eines Werkes das Recht zu, über Veröffentlichung und Vervielfältigung zu entscheiden. In den meisten Fällen hat der Urheber seine Nutzungsrechte vertraglich an Dritte (etwa die Plattenfirma oder andere Verwertungsgesellschaften) übertragen.
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§ 53 UrhG erlaubte es, Werke zum privaten Gebrauch ohne Zustimmungs- und Vergütungspflicht zu vervielfältigen. Auch nach der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes zum 13. September 2003 gibt es das Recht auf Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die sogenannte Privatkopie. Privater Gebrauch liegt dabei vor, wenn die MP3-Dateien nur im häuslichen Bereich oder im Freundeskreis abgespielt werden. Dabei umfaßt der Freundeskreis einer Person nicht alle Bekannten, sondern nur den Kreis von Personen, zu dem eine besondere Beziehung besteht. Privater Gebrauch liegt nicht mehr vor, wenn die Kopien der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, etwa der eines DJ dienen.
Voraussetzung ist nach der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes nun jedoch, dass zur Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrige hergestellte Vorlage verwendet wird. Zwar kann man einer MP3-Datei nicht ansehen, ob die Vorlage rechtmäßig erstellt wurde. Bei Tauschbörsen wie Kazaa und ähnlichen wird dies jedoch meist nicht der Fall sein, da hier klar ist, dass die Vorlage nicht unter Zustimmung der Rechteinhaber in solche Tauschbörsen eingestellt wurde.

Rechtmäßig hingegen sind Downloads bei Diensten wie Apples iTunes, da hier entsprechende Vereinbarungen mit den Rechteverwertern getroffen wurden.

Näher Infos zu den Neuerungen des Urheberrechtes finden Sie hier
http://www.e-recht24.de/artikel/mp3/7.html

Hallo,

III)

[…]

(Knacksoftware wie z.B. CloneCD). Der Download dieser
Programme wird ebenfalls legal bleiben, die Benutzung ist
allerdings nicht anzuraten.

Die Benutzung sowie die Verbreitung dieser Software ist und bleibt strafbar!
Da aber eben im Moment das Recht auf Privatkopie laut Gesetz noch eben erlaubt ist wird dies wie es so schön heisst nicht strafrechtlich verfolgt (oder so ähnlich).

IV)
Es wird dem Privatanwender zukünftig erlaubt bleiben bis zu
sieben Kopien von Daten- oder Tonträgern zur privaten Nutzung
zu erstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass dabei keine
Kopierschutzmechanismen umgangen werden. Legale Privatkopien
dürfen unentgeltlich an enge Freunde weitergegeben werden.
Wurde eine Software rechtmäßig erworben, besteht das Recht auf
eine Sicherungskopie – auch unter Umgehung des Kopierschutzes.

Hab ich das richtig verstanden: Bei der Audio CD darf ich den Kopierschutz nicht umgehen, bei Software schon?! Hmm :wink:

V)
Fazit:
Das neue Urheberrecht beschneidet empfindlich das Recht auf
Privatkopien, sofern die Originale kopiergeschützt sind. Es
bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit sich die neuen
Restriktionen auch vor Gericht in dem Maße umsetzen lassen,
wie es die Musikindustrie gerne sehen würde [3]. Uns scheint

Hmm, weiterhin finde ich z.B. auch, das die Musikindurstrie diese Un-CDs auch mal Eindeutig Kennzeichnen sollte. Aber das wäre wieder ein anderes Thema :wink:

Gruß
h.

Re^2: guru google meint… :frowning:
Hallo,

(Knacksoftware wie z.B. CloneCD). Der Download dieser
Programme wird ebenfalls legal bleiben, die Benutzung ist
allerdings nicht anzuraten.

Die Benutzung sowie die Verbreitung dieser Software ist und
bleibt strafbar!

Nur dann, wenn man damit kopiergeschützte AudioCDs kopieren kann.

Da aber eben im Moment das Recht auf Privatkopie laut Gesetz
noch eben erlaubt ist wird dies wie es so schön heisst nicht
strafrechtlich verfolgt (oder so ähnlich).

Privatkopie ist NICHT erlaubt, wenn es eine geschützte AudioCD ist!

Hab ich das richtig verstanden: Bei der Audio CD darf ich den
Kopierschutz nicht umgehen, bei Software schon?! Hmm :wink:

So ist es!

Hmm, weiterhin finde ich z.B. auch, das die Musikindurstrie
diese Un-CDs auch mal Eindeutig Kennzeichnen sollte.
Aber das wäre wieder ein anderes Thema :wink:

Das ist kein anderes Thema: genau diese Kennzeichnung ist nach neuem Recht Pflicht. Sogar, welche Art von kopierschutz angewandt wird.

Ein Link zur Aufhellung:
http://www.stern.de/computer-technik/technik/index.h…

Gruß
Axel

Hy,

Hmm, weiterhin finde ich z.B. auch, das die Musikindurstrie
diese Un-CDs auch mal Eindeutig Kennzeichnen sollte.
Aber das wäre wieder ein anderes Thema :wink:

Das ist kein anderes Thema: genau diese Kennzeichnung ist nach
neuem Recht Pflicht. Sogar, welche Art von kopierschutz
angewandt wird.

Ja, aber es ist halt nicht eindeutig, soll heisen, es steht mal ein dicker bunter Aufkleber drauf, dann ein kleiner rechteckiger links unten in der Ecke usw.
Bei DVD ist das mit dem RegionalCode doch auch einheitlich (Zahl in ovaler Weltkugel). Da seh ich immer sofort wo die DVD her ist :wink:

Gruß
h.