Anfahrtszeit und Heimfahrt ?

Hallo,

ich nätte da eine Frage bezüglich Anfahrtszeit und Heimfahrt und zwar mit Firmenfahrzeug zu der Baustelle und zurück mit Mitarbeitern im Fahrzeug. Mir wurde gesagt, dass ich auser Auslöse nicht bekomme, dass die zeiten nicht bezahlt werden. Na ja, meine Freizeit ist es ja auch nicht, wo soll ich den diese Zeiten zuordnen? Mann kommt sich da leicht ver… , sind 200km/ 2 Stunden am Tag die ich im AUto verbringe.

Vielleicht geht es jemanden auch so. Bitte teilt mir eure Erfahrungen bezüglich An- und Abfahrtszeiten.

MfG Jesse

Hallo Jesse,

ich kann Dir auch nur sagen, wie es bei mir ist. Ich habe meinen Dienstsitz zu Hause, weshalb auch die Fahrt zu einem Kunden oder an den Hauptsitz meines Arbeitgebers Arbeitszeit ist. In Deinem Fall nehme ich an, dass Du Deinen Dienstsitz am Hauptsitz Deines Arbeitgebers hast. Die Fahrt dorthin und von dort nach Hause ist keine Arbeitszeit, aber wenn Du von dort zur Baustelle fährst ist das Arbeitszeit. Ich denke mal, wenn Du von zu Hause zur Baustelle fährst, dann müsste das zumindest mit soviel Arbeitszeit angerechnet werden, wie Du von Deiner Firma aus zur Baustelle benötigen würdest. Wie gesagt, wie sich das rechtlich verhält, habe ich keine Ahnung.

Viele Grüße
Heiko

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Hallo Jesse,

ein Grossteil der Antwort hängt von Deinem Arbeitsvertrag und dem darin - eventuell - genannten Arbeitsplatz ab. Wenn etwas wie „wechselnde Einsatzorte“ angeführt ist, kann Dein Arbeitgeber Dich mehr oder weniger überall einsetzen; Du müsstest mal aktuelle Gerichtsurteile einsehen, die entsprechende Grenzen (räumlich oder zeitlich) festlegen.

Wenn Du z.B. zuerst zu Eurem Firmensitz fährst, um Kollegen aufzunehmen, ist die Fahrt ab da Arbeitszeit und muss auch entsprechend bezahlt werden. Wenn Du die nur deshalb mitnimmst, weil Sie bei Dir in der Nähe wohnen, wohl eher nicht.

Warum hast Du ein Firmenfahrzeug ? Musst Du irgendwo Material etc. mitnehmen ? Falls ja, ist das Arbeitszeit, siehe oben. Wenn Du es „nur“ für Deinen Weg zwischen Wohnort und Baustelle nutzt, ist es für Dich sogar gespartes Geld, weil Du sonst Deinen privaten Pkw verschleissen würdest. Und über einen wahrscheinlich zu versteuernden geldwerten Vorteil sollte man besser gar nicht sprechen.

Der Knackpunkt ist IMHO der im Arbeitsvertrag genannte Einsatzort. Jeder Weg ab da (außer dem nach Hause) ist ein dienstlicher und muss somit bezahlt werden.

Grundsätzliches dazu, wieviel Entfernungen und Zeiten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort liegen darf, wird eher schwer zu finden sein, da diese ja z.B. bei einem „normalen“ Bürojob mehr oder weniger in der freien Entscheidung des Mitarbeiters liegen: er zieht näher ran oder weiter weg. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit geltende Entfernungslimits habe ich jetzt auf Anhieb leider nicht gefunden.

Gruß
Jürgen

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