vielen dank für ihre hilfe. ich bin ehrlich gesagt ratlos, da ich mich in dieser materie gar nicht auskenne.
ich wurde von einer firma angeschrieben, dass ich gegen ihren eingetragenen namen verstossen würde.
mein internetspiel „Kaiser Online“ wäre wegen der bezeichnung „kaiser“ nicht gestattet, da sie das recht auf dieses wort hätten. Ich müsse das spiel umbenennen.
absender war eine softwarefirma mit dem kommerziellen PC-Spiel „Kaiser-das-Erbe“. (mein kaiser online ist nicht kommerziell, falls das wichtig sein könnte).
ich verstehe die welt nicht mehr. kann man auf einem so alltäglichen wort wie „kaiser“ rechte haben ? sind dann auch wörter wie brot, tasse oder blume rechtlich geschützt ?
oder ist das wort kaiser vielleihct nur im bereich der computerspiele durch diese firma geschützt ? kann man wörter denn überhaupt fur eingrenzbare produktgebiete schützen ?
muss ich wirklich das spiel umbenennen ?
ich habe im netz leider keine datenbank mit „reservierten“ namen gefunden.
Ich werde Dir mal ein bisschen mit „Fragen“ weiterhelfen. Denn „die“ musst Du ggf. so schnell und so exakt wie möglich beantworten können - gegenüber dem Anwalt (RA) der Firma oder eben dort, wo Du effektive Hilfe bekommst…
vielen dank für ihre hilfe. ich bin ehrlich gesagt ratlos, da
ich mich in dieser materie gar nicht auskenne.
Das ist manches Mal ziemlich risky!
Gerade in einem schnelllebigen Medium.
Hallo,
das Wort „Kaiser“ nicht schutzfähig, soweit ich das bei meiner Google-Suche herausgefunden habe.
Es dürfte ein beschreibender Begriff sein.
Aber: google mal nach „Titelschutz“
da findest Du die Seite: http://www.copat.de/
Die haben ein ganz nettes Programm zum download „Marken und Namen“
hieraus Zitat:
„…Ein Titel ist muss unterscheidungskräftig sein…Eine geringe Unterscheidungskraft ist ausreichend.
…So ist ein Titel auch dann schutzfähig, wenn er aus beschreibenden Angaben zusammengesetzt ist“
Nach den dortigen Angaben gilt das auch für Programme.
Das scheint mir für den Ernstfall auch eine kompetente Kanzlei zu sein.
Ha, man kann einfache Wörter rechtlich schützen - in Bezug auf ein bestimmtes Produkt/eine bestimmte Produktgruppe - z.B. als Wortmarke beim Patent- und Markenamt.
So wirst du nicht ungestraft einen neuen Computer mit Namen „Apple“ (engl. Apfel") oder einen neuen Sportschuh mit Namen „Puma“ anbieten können.
Wenn diese Firma eine Marke „Kaiser“ im Bereich „Computerspiele“ z.B. hat, dann darf eben kein anderer diesen Begriff im gleichen Bereich für ein anderes Computerspiel benutzen. Das gilt dann auch für zusammengesetzte Begriffe bzw. Wortgruppen.
Aber in einem anderen Bereich kann der Begriff natürlich auch genutzt werden, z.B. vielleicht für eine Parfümserie (falls es da keinen Markeneintrag gibt) oder der Kaiser Supermarkt - hat bestimmt die Marke im Bereich Handel.
Was nicht möglich ist, ist sich das Wort in dem Bereich zu schützen, wo es normalerweise verwendet wird, also „Apfel“ für Obstprodukte zu schützen geht nicht.
Hallo,
ausführliche Fachinformationenerfährt man beim deutschen Patent- und Markenamt: http://www.dpma.de/index.htm
da unter Informationen schauen…
ich hoffe , der Link funktioniert
Hallo,
habe mal vor kurzem einen Beitrag gesehen, wo eine Telefongesellschaft ihren „T“ Buchstaben rechtlich eingeklagt hat, obwohl der „t“ Buchstabe des Nutzers ganz anders aussah.In dem Bericht sagte man noch, dass diese Firma sogar ALLE Buchstaben für sich beanspruchen will.
Manche haben eben den Grössenwahn.
Gruss
lookimalrein
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
es geht ja wohl eben nicht um die Marke Kaiser Computerspiele o.ä.
Insoweit hinkt Dein Puma-Vergleich.
Der Frage nach geht es um den Namen eines Spiels.
habe mal vor kurzem einen Beitrag gesehen, wo eine
Telefongesellschaft ihren „T“ Buchstaben rechtlich eingeklagt
hat, obwohl der „t“ Buchstabe des Nutzers ganz anders
aussah.In dem Bericht sagte man noch, dass diese Firma sogar
ALLE Buchstaben für sich beanspruchen will.
Manche haben eben den Grössenwahn.
Gruss
lookimalrein
Ja, darüber gibt’s sogar einige Seiten im Netz… bedaure aber, dass ich den Link zu einer dieser „interessanten“ Seiten jetzt nicht mehr finde…
CU DannyFox64
BTW: Die „64“ gehört übrigens mir gelle, nicht dass einer jetzt glaubt, er könne sich mal http://www.64-Online.de schnappen. *ggg*
eine Recherche bei dpinfo ergab 288 Treffer bei der Suche nach „Kaiser“. Dort ist alles vertreten von Bier über den Fußball Kaiser über Kondome bis zur Kaiser Friedrich Quelle. )
Mit den von Dir gemachten Angaben, kann man im Grunde zur Sache selbst nichts sagen.
Man müsste z. B. wissen:
Hat diese Firma eine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke geschützt?
In welchen Klassen ist diese Marke geschützt?
usw.
Vielleicht kannst Du ja noch genauere Angaben machen?!
das Wort „Kaiser“ nicht schutzfähig, soweit ich das bei meiner
Google-Suche herausgefunden habe.
Oh doch, das ist es!
Es dürfte ein beschreibender Begriff sein.
Wie kommst Du denn darauf?
Aber: google mal nach „Titelschutz“
Aber er wollte doch gar keinen Titelschutz beantragen, oder doch?
Die haben ein ganz nettes Programm zum download „Marken und
Namen“
hieraus Zitat:
„…Ein Titel ist muss unterscheidungskräftig sein…Eine
geringe Unterscheidungskraft ist ausreichend.
…So ist ein Titel auch dann schutzfähig, wenn er aus
beschreibenden Angaben zusammengesetzt ist“
Nach den dortigen Angaben gilt das auch für Programme.
Ich verstehe nicht wirklich, was Du uns damit sagen willst.
Vielleicht habe ich Dir ein klein bischen helfen können. Ich
bin allerdings auch kein Jurist.
Ich bin auch kein Jurist, Peter. Aber ich habe mich einige Jahre mit Markenanmeldungen in Deutschland und Europa beschäftigt. Das liegt zwar schon eine Weile zurück, aber so ganz verlernt man sowas ja nicht.
Das Markenrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete, weil es keine Rechtssicherheit gibt und die Entscheidungen der Gerichte und Behörden ständig schwanken.
Ich glaube nicht, dass es in diesem Bereich besonders sinnvoll ist, sich vermeintliches Wissen „anzugooglen“.
Sorry, aber dafür sind Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten einfach zu teuer!!
das Wort „Kaiser“ nicht schutzfähig, soweit ich das bei meiner
Google-Suche herausgefunden habe.
Oh doch, das ist es!
PC-Kaiser ok
aber als einzelnes Wort ?
Beispiel: es gibt die Firma Magnet-Schulz, und jetzt begeht jemand eine Markenverletzung, wenn er seine Firma Magnet-Meier nennt ??
Das Markenrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete,
weil es keine Rechtssicherheit gibt und die Entscheidungen der
Gerichte und Behörden ständig schwanken.
Ich glaube nicht, dass es in diesem Bereich besonders sinnvoll
ist, sich vermeintliches Wissen „anzugooglen“.
Sorry, aber dafür sind Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten
einfach zu teuer!!
Deshalb schrieb ich ja auch:
„Das scheint mir für den Ernstfall auch eine kompetente Kanzlei zu sein.“
ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, die 288 Treffer bei dpinfo dahingehend zu überprüfen, ob dort eine reine Wortmarke dabei ist.
Aber es ist so, dass Du das Wort „Kaiser“ durchaus als alleinstehendes Wort schützen kannst, wenn Du es ein wenig graphisch ausgestaltest. Das bedeutet, dass Du im Grunde nur von der gewöhnlichen Maschinenschrift abweichen musst (irgendwelche schnörkeligen Buchstaben, eine andere Schriftfarbe verwenden o. ä.).
Damit fällt das Wort dann unter die Wort-/Bildmarken (wegen der graphischen Bestandteile). Wenn dann die übrigen Voraussetzungen noch stimmen, wird’s auch eingetragen.
ich gesteh Dir natürlich zu, dass gerade in so einem Fall hier einige Juristen für einige Zeit Lohn und Brot gesichert hätten.
Aber das ist in vielen anderen Rechtsfällen auch nicht anders.
Insofern würde ich mich - ABSOLUT - hüten, eine Antwort im Internet als abschliessende Antwort zu betrachten.
Aus eigener Erfahrung aus dem Patentrecht:
ohne Patentspezialisten wären wir den diversen Einsprüchen erlegen.
Was glaubst Du, wie oft wir das umgeschrieben haben.
Wenn es dich interessiert: Nr. 40 23 211 Schrift: DE40 23 311 C2.
In dem hier anstehenden Fall würde ich (im Ernstfall = wenn ich SEHR daran interessiert wäre), mich auf jeden Fall an eine Kanzlei wenden.
Argument Kaiser = beschreibend weil ein Begriff aus der Geschichte,
evtl. gerade für Spiele Freihaltebedürfnis und deshalb nur Titelschutz
Auch wenn ich das jetzt bloß aus dem Internet habe, mit einem deutlich unterscheidbaren Schriftzug wäre Kaiser dann doch wieder verwendbar.
Aber es ist schon eine sehr unberechenbare Materie.
Gruß
Peter
(und damit sollten wir die Diskussion von meiner Seite beenden)