Ehevertrag

Liebe Experten,

ich habe gehört, dass man Zugewinn während der Ehe nicht vertraglich ausschließen kann. Kann das sein?

Hintergrund ist eine im Bekanntenkreis geschlossene Ehe, in der die Brauteltern alles andere als begeistert von ihrem neuen Schwiegersohn sind. Da der Brautvater schwer krank ist, hätte er im Falle eines Ablebens ein riesiges Problem damit, dass sein Schwiegersohn nun an seinem (vermutlich nicht unerheblichen) Erbe partzipieren könnte. Könnte man im Ehevertrag diesbezüglich eine Regelung treffen?

Gruss
Pumarc

Da der Brautvater schwer krank ist,
hätte er im Falle eines Ablebens ein riesiges Problem damit,
dass sein Schwiegersohn nun an seinem (vermutlich nicht
unerheblichen) Erbe partzipieren könnte. Könnte man im
Ehevertrag diesbezüglich eine Regelung treffen?

Hallo,

das braucht er gar nicht, weil Erbschaften nicht zum Zugewinn zählen.

Herzliche Grüße,

Max

Liebe Experten,

ich habe gehört, dass man Zugewinn während der Ehe nicht
vertraglich ausschließen kann. Kann das sein?

Also ein Zugewinn soll selbst bei einer Ehe möglich sein :wink:

Aber ernsthaft:

  1. In der Zugewinngemeinschaft werden Erbschaften nicht zum Zugewinn hinzugerechnet.
  2. Beim Güterstand der Gütertrennung, den man per Ehevertrag vereinbaren kann, passiert bei Scheidung kein Zugewinnausgleich.

Gruß Norbert