ich habe gehört, dass man Zugewinn während der Ehe nicht vertraglich ausschließen kann. Kann das sein?
Hintergrund ist eine im Bekanntenkreis geschlossene Ehe, in der die Brauteltern alles andere als begeistert von ihrem neuen Schwiegersohn sind. Da der Brautvater schwer krank ist, hätte er im Falle eines Ablebens ein riesiges Problem damit, dass sein Schwiegersohn nun an seinem (vermutlich nicht unerheblichen) Erbe partzipieren könnte. Könnte man im Ehevertrag diesbezüglich eine Regelung treffen?
Da der Brautvater schwer krank ist,
hätte er im Falle eines Ablebens ein riesiges Problem damit,
dass sein Schwiegersohn nun an seinem (vermutlich nicht
unerheblichen) Erbe partzipieren könnte. Könnte man im
Ehevertrag diesbezüglich eine Regelung treffen?
Hallo,
das braucht er gar nicht, weil Erbschaften nicht zum Zugewinn zählen.