Hallo, liebe Wissende,
eine Bekannte von mir hat ein grosses Problem. Sie hat im Sommer 1998 eine „Dummheit“ gemacht, für die sie aber nie zur Rechenschaft gezogen wurde.
Seit etwa einem Jahr leidet sie unter grossen psychischen Problemen, unter anderem auch der Angst, für ihren Fehler noch bestraft zu werden. Sie hat mit ihrem Lebensgefährten ein neues Leben angefangen und sie hat Panik, dass die Sünde der Vergangenheit sie wieder einholt.
Seit Sommer diesen Jahres war sie wieder ruhiger, denn gemäss §78, Absatz 4, ist die Tat verjährt. Die Ruhe hielt nicht lange an, sie las das Gesetz jetzt genauer und fand noch eine „Lücke“, dass sie vielleicht doch noch belangt wird, und zwar §78c. Hier sind 12 Gründe aufgezählt, in denen die Verfolgungsverjährung unterbrochen ist. Bei den meisten hätte sie es mitbekommen müssen (z.B. Vernehmung), aber sie wurde nie von Staatsanwaltschaft/Polizei/Gericht angesprochen.
Es gibt nur die eine Ausnahme, und zwar Punkt 12 : jedes richterliche Ersuchen, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen, unterbricht die Verjährung.
Obwohl die Tat eigentlich garnichts mit dem Ausland zu tun hat, hat sie nun „Schiss“, dass die Verjährung unterbrochen ist, weil „irgendetwas“ im Ausland untersucht wird. Das einzige, was evtl. internationalen Bezug haben könnte : Sie hat dummerweise in einer Mail etwas über die Tat an eine andere Person geschrieben. Diese andere Person ist durchaus das Kaliber, was es mal mit einer Hausdurchsuchung zu tun haben könnte. Wenn man nun bei dieser Person den Computer beschlagnahmt und ihre Mail findet, könnte man über AOL (da hatte sie damals ihren Account) ihre Daten herausfinden. (Ich persönlich halte das für „an den Haaren herbeigezogen“, aber sie ist nun mal angstkrank)
Nach diesen Vorreden meine Fragen an euch :
- Ist es überhaupt denkbar, dass eine Untersuchung im Ausland angesetzt wird, ohne dass der Beschuldigte davon weiss und überhaupt auch nur vernommen wurde ?
- Wie würden sich die Strafverfolgungsbehörden verhalten, wenn sie jetzt davon erfahren würden ? Würden die ermitteln (müssen), oder lassen die es sein, weil sie ganz genau wissen, dass die Täterin nicht mehr bestraft werden kann ?
- Weiss jemand zufällig, ob fur die Strafverfolgungsbehörden überhaupt eine Untersuchung im Ausland nötig wäre, um (mit dem entsprechenden richterlichen Beschluss) an die AOL-Kundendaten heranzukommen ? Oder liegen die in Deutschland ?
Viele Fragen, ich hoffe, es kann mir jemand -auch ggf. nur teilweise- weiterhelfen. Ich bin für jede Antwort dankbar, mit der ich sie wieder beruhigen kann.
Vielen Dank im voraus,
euer Jochen