Bin ganz Traurig!

Hallo!!!
Ich brauch ganz dringent Hilfe!!!
Die sache ist so.Mein Ex Freund hat uns anfang Juni eine Maine Coon Katze geholt als zweit Katze für mein Kater.Jetzt ist es so das mein Ex Freud schon sehr oft schluß gemacht hat und wieder zurück gekommen ist.Aber jetzt ist es wohl ganz sicher aus bei uns.Er will nun die katze wieder haben darüber bin ich natürlich sehr traurug.Nicht zu vergessen das ich mich um sie gekümmert hab und auch das Futter bezahlt habe,daß ist aber nicht so wichtig obwohl ich nicht gerade viel Geld besitze. Nun aber meine Frage: Kann er mir die Katze so einfach weg nehmen??? Ich hoffe nicht denn ich hab sie sehr lieb.
Ich hoffe auf rasche Antwort
Bedanke mich schon mal im vorraus.
Lieben Gruß Karin

Hallo Karin,

bin keine Expertin, aber ganz spontan fällt mir da eine Begebenheit aus meinem Leben ein…nur das es bei uns damals um einen Hund ging, den mein Ex damals mitbrachte und um den ich mich dann 5 Jahre lang gekümmert habe…

Sicher kann man mit dieser Geschichte vor ein Gericht treten, aber ich glaube, dass dies weder in deinem noch im Sinne deines Ex-Freundes ist, da dies u.a. mit Kosten verbunden ist.
Wie du schreibst, hat er die Katze mitgebracht…ich gehe davon aus, dass er diese gekauft hat. Biete ihm doch an, die Katze zu bezahlen. Da er sich die ganze Zeit auch nicht gekümmert hat, gehe ich davon aus, dass er nicht an der Katze interessiert ist, sondern daran, dir wehzutun. Traurig…und das schreibst du richtig, ist leider, dass die Streitigkeiten (hier in dem Fall) auf dem „Buckel“ der kleinen Katze ausgetragen werden.
Vielleicht kannst du mit dem „Kauf-Angebot“ eine friedliche Lösung für alle finden.

Liebe Grüße
Sindy

P.S.: *hoffend auf glücklichen Ausgang für die Katze*

Hallo!!!
Ich brauch ganz dringent Hilfe!!!
Die sache ist so.Mein Ex Freund hat uns anfang Juni eine Maine
Coon Katze geholt als zweit Katze für mein Kater.

hi,

tiere sind zwar keine sachen, aber nach §90a BGB gelten die sachenvorschriften auch für tiere. es ist die frage, wer die katze gekauft hat und im eigentum hat. so wie es sich liest hat er sie irgendwo gekauft und ist eigentümer der mieze. wenn er sie dir nicht geschenkt hat, kann er mit der sache verfahren wie er will (im rahmen der tierschutzrechtlichen bestimmungen).

wie die persönliche bindung zum tier ist, ist hierbei völlig irrelevant.

mfg vom

showbee

hallo Karin,

Ich brauch ganz dringent Hilfe!!!
Die sache ist so.Mein Ex Freund hat uns anfang Juni eine Maine
Coon Katze geholt als zweit Katze für mein Kater.Jetzt ist es
so das mein Ex Freud schon sehr oft schluß gemacht hat und
wieder zurück gekommen ist.Aber jetzt ist es wohl ganz sicher
aus bei uns.Er will nun die katze wieder haben darüber bin ich
natürlich sehr traurug.Nicht zu vergessen das ich mich um sie
gekümmert hab und auch das Futter bezahlt habe,daß ist aber
nicht so wichtig obwohl ich nicht gerade viel Geld besitze.
Nun aber meine Frage: Kann er mir die Katze so einfach weg
nehmen??? Ich hoffe nicht denn ich hab sie sehr lieb.
Ich hoffe auf rasche Antwort
Bedanke mich schon mal im vorraus.
Lieben Gruß Karin

hm, na…ich bin zwar auch kein Experte, aber du schreibst „Mein Ex- Freund hat UNS […] eine katze geholt als Zweitkatze für meinen Kater.“

Das klingt doch so, als hätte er sie -zumindest teilweise- Dir geschenkt? Er hat sie in DEINE Wohnung als Zweitkatze für DEINEN Kater geholt. Und wenn er sie dir geschenkt hat, gibt es ja vielleicht Leute (Freunde/Bekannte), die das bestätigen können ?
(Ich hab auch mal gehört, daß Eheleute, die sich getrennt haben, sich vor Gericht um das „Sorgerecht“ des gemeinsam angeschafften und gemeinsam bezahlten Hundes gestritten haben. Da ging es dann wohl schon darum, an wen das Tier am meisten gewöhnt ist…)

Viel Glück

wega

Hi!
ich würde mich nicht davon beeindrucken lassen sondern ganz kalt sagen: „ich bin die ganze Zeit für die Pflege aufgekommen und ausserdem hast du sie mir geschenkt! Wenn dir das nicht recht ist, dann versuchs doch mal mit dem Rechtsanwalt! Der lacht sich nämlich schlapp, und ohne Kaufbeleg kannst du mir sowieso nichts!“

Damit sollte sich das Thema erledigt haben. Natürlich musst du dann aufpassen, dass er sich nicht durch einen Zweitschlüssel Zugang zu der Wohnung machen kann und die Katze stiehlt.

Abkaufen käme für mich nicht in Frage, schliesslich hast du wahrscheinlich schon lange den Kaufpreis wieder durch die Pflegekosten aufgehoben.

Also ganz ehrlich glaube ich nicht dass dein Ex vor Gericht (falls es wirklich dazu kommen würde was ich nicht glaube) irgendeine Chance hätte. Wenn er keinen Beleg hat kannst du auch einfach bestreiten, dass er die Katze gekauft hat.

Naja, viel Glück!
lieben gruss, jima

Hi!

Enfach wegnehmen kann er sie zweifelsfrei nicht (ausser halt mit Gewalt), denn der einzige Weg für ihn wäre übers Gericht!
Wer vor Gericht Recht bekäme kann hier gar keiner sagen, denn in diesem Falle haben beide Seiten Argumente und es käme schlichtweg auf die Meinung des Richters an!

Abraten würde ich auf jeden Fall deinem EX Geld anzubieten, denn das würde vor Gericht ausgelegt werden, daß sie wirklich ihm gehört…

Naja…aber vor Gericht wird die Sache ziemlich sicher eh nie enden…also Kopf Hoch!

Bernd

Hi

Habe Ihm schon gesagt das ich die Kosten für Futter wieder haben möchte,nicht zu vergessen das ich auch die Aufwandskosten Bezahlt haben will.Mal sehn was Er macht!
!

ich würde mich nicht davon beeindrucken lassen sondern ganz
kalt sagen: „ich bin die ganze Zeit für die Pflege aufgekommen
und ausserdem hast du sie mir geschenkt! Wenn dir das nicht
recht ist, dann versuchs doch mal mit dem Rechtsanwalt! Der
lacht sich nämlich schlapp, und ohne Kaufbeleg kannst du mir
sowieso nichts!“

Damit sollte sich das Thema erledigt haben. Natürlich musst du
dann aufpassen, dass er sich nicht durch einen Zweitschlüssel
Zugang zu der Wohnung machen kann und die Katze stiehlt.

Abkaufen käme für mich nicht in Frage, schliesslich hast du
wahrscheinlich schon lange den Kaufpreis wieder durch die
Pflegekosten aufgehoben.

Also ganz ehrlich glaube ich nicht dass dein Ex vor Gericht
(falls es wirklich dazu kommen würde was ich nicht glaube)
irgendeine Chance hätte. Wenn er keinen Beleg hat kannst du
auch einfach bestreiten, dass er die Katze gekauft hat.

Naja, viel Glück!
lieben gruss, jima

Hallo.

Also ganz ehrlich glaube ich nicht dass dein Ex vor Gericht
(…)
irgendeine Chance hätte. Wenn er keinen Beleg hat kannst du
auch einfach bestreiten, dass er die Katze gekauft hat.

Also eine Falschaussage vor Gericht machen? Alleine die Anstiftung ist übrigens schon strafbar.

Gruß,
LeoLo

Also eine Falschaussage vor Gericht machen? Alleine die
Anstiftung ist übrigens schon strafbar.

mir egal. was denkst du wieviele Leute vor Gericht die Wahrheit sagen? also ich kenne niemanden der nicht ein bisschen geflunkert hat.

vg jima

Hallo !!
Selbst ich kenne das mit der Falschaussage(Denke dabei nur an meinem Ex Mann als wir uns Scheiden lassen haben)!!!Ich glaub schon das viele Lügen.Kommt man mit Ehrlichkeit heute noch weit!!!
mfg karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also eine Falschaussage vor Gericht machen? Alleine die
Anstiftung ist übrigens schon strafbar.

mir egal. was denkst du wieviele Leute vor Gericht die
Wahrheit sagen? also ich kenne niemanden der nicht ein
bisschen geflunkert hat.

vg jima

Hallo !!
Selbst ich kenne das mit der Falschaussage(Denke dabei nur an
meinem Ex Mann als wir uns Scheiden lassen haben)!!!Ich glaub
schon das viele Lügen.Kommt man mit Ehrlichkeit heute noch
weit!!!

karin.

Du wirst es nicht glauben, aber es gibt unheimlich viele Leute, die klauen und viele Leute, die dealen und viele Leute, die überfallen arme Omas im Park, usw.

Nur, weil viele es machen, wird es nicht recht ens.

Gruß,
LeoLo

Hi,

Also eine Falschaussage vor Gericht machen? Alleine die
Anstiftung ist übrigens schon strafbar.

hast du dazu einen Paragraphen? soviel ich weiß, gilt das nämlich nur für Zeugenaussagen in Strafprozessen. Weil da ein sog. öffentliches Interesse besteht. Als Beteiligter (in Zivilprozessen)dürfen die leute meines Wissens nach lügen bis sich die Balken im Gerichtssaal biegen, weil keiner verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. (Außer vielleicht, wenn er vereidigt wird oder so etwas) Die Frage ist nur, ob es der Richter glaubt. Stehen 2 Aussagen gegeneinander, entscheidet der, was er für plausibler hält.
Aber ich lass mich gerne belehren.

Gruß
Wega

Hallo!

Also Zeugen müssen vor Gericht immer die Wahrheit sagen, egal ob im Zivilprozess oder Strafprozess.

Ein Beschuldigter im Strafprozess darf lügen bis sich die Balken biegen ohne Konsequenzen, sofern er keinen anderen fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt.

Bei der Partei im Zivilprozess weiß ich nicht wie es in D ist, aber bei uns besteht Wahrheitspflicht für Parteien auch im Zivilprozess, wobei allerdings die falsche Parteienaussage nur bei Beeidigung der Parteien strafbar ist.

Gruß
Tom