Verjährung Lohnrückforderung
Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Okt 2003
Hallo Zusammen!
Folgende Sachlage:
Mein Bruder hat von seinem ehemaligem Arbeitgeber heute eine Mahnung über eine Lohnrückzahlung für 2000! erhalten.
Die "Hauptforderung" ist allerdings vom 23.02.2001. Dann gab es eine Mahnung am 01.03.01 bzw. Pfändungsankündigung am 03.04.01. Er hat die Forderung nicht gezahlt, weil er sie für ungerechtfertigt hält. Natürlich hat er das dem AG nach Rechnungseigang mitgeteilt und um eine Aufstelleng der Forderung gebeten. Diese ist auch erfolgt, aber so nicht gerechtgertigt, was dem AG erneut mitgeteilt wurde.
Ist diese Förderung nun Verjährt oder ist das ein durchaus legitimes vorgehen, das zwischen Pfändungsankündigung anschliesender Zahlungserinnerung (komische Reihenfolge!)fast 2 1/2 Jahre liegen?
