Kindesunterhalt nachfordern ?

Hallo Forumsmitglieder,

ich habe ein großes Problem. Ich bin von meiner ExFrau seit 3 Jahren einvernehmlich geschieden. Bei dieser Scheidung wurde ein Kindesunterhalt von 565 DM festgelegt. Jetzt wird unterhalt von Ihr rückwirkend seit 1999 nachgefordert. Sie möchte für diesen Zeitraum 6300 Euro von mir haben. Sie begründet dies damit das das Kindergeld auf mein Konto gelaufen ist un ich Ihr die hälfte ausbezahlt habe. Jetzt behauptet Sie Ihr stünde das ganze Kindergeld zu !!!.
Kann Sie diesen Betrag (Ich muß in 1 Woche bazahlen) rückwirkend auf 4 Jahre einfordern. Bitte dringend um Hilfe !!!

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/berecht…

Ich entnehme dem Beitrag, dass die Eltern frei bestimmen können, wer von beiden das Kindergeld bekommt.
Dieses läßt sich jederzeit widerrufen.
Allerdings kann Kindergeld nicht rückwirkend zurückgefordert werden.

Gruß Norbert

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Hallo Michael,

zu dieser Thematik hat sich die Rechtsprechung geändert.

Bis 31.12.2000 galt es wie folgt:

Sofern der Unterhaltspflichtige seiner Verpflichtung nachkommt, hat er Anspruch auf das hälftige Kindergeld.

Beispiel: (Kindergeld für das erste Kind 200 DM)

Auf Grund Deines Einkommens hättest Du lt. Düsseldorfer Tabelle
500 DM Unterhalt für das Kind zahlen müssen, in dieser Tabelle ist das gesamte Kindergeld bereits einbezogen, so hättest Du nach Abzug des zustehenden, hälftigen, Kindergeldes 400 DM an die Mutter überweisen müssen.

Neue Rechtsprechung:

Sofern der Unterhaltspflichtige nicht den 135%igen Regelbeitrag zahlen kann, steht im kein Kindergeld mehr zu. Anhand des obigen Beispiels, müsstest Du dementsprechend die vollen 500 DM an die Kindesmutter zahlen.

Nachzulesen unter: http://dejure.org/gesetze/BGB/1612b.html

Meinem Rechtsempfinden nach dürfte Deine Ex keine Chance haben; aber was zählt das schon?

Dennoch solltest Du eine ausführliche Beratung, bei einem Anwalt für Familienrecht, in Anspruch nehmen.

Ebenfalls kann dir der soziale Dienst des zuständigen Jugendamtes eine Auskunft erteilen. Aber Vorsicht! Beim Jugendamt sitzen teilweise, nicht so ganz fähige Mitarbeiter oder Beamte.

P. S. aber wie ich unseren beschissenen Staat und seine blinde Bürokratie kenne, wirst Du als Unterhaltspflichtiger, sämtlicher Rechte beraubt und als Freiwild bzw. Dukatenscheisser abgestempelt!

Ein Hoch auf die Gleichberechtigung!

Die Frauen können sich durch fremde Betten lümmeln, die Wohnungen zu einem SAUSTALL verkommen lassen und sind im Sinne des Gesetzes sowie des Jugendamtes immer noch „zum Wohle des Kindes“ geeigneter als die leiblichen Väter!

Zeigst du diese Misstände beim Jugendamt an, werden sie entweder nicht verfolgt oder das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, weil du ja arbeiten gehst (dafür wirst Du noch zusätzlich bestraft) und Dich nicht 24 Stunden um das Kind kümmern kannst, obwohl es bei Dir Liebe! Geborgenheit und Sicherheit bekommt, und Du dazu beitragen könntest, dass dieses „Dein ; Euer“ Kind sich ruhig und ohne Sorgen entfalten und eine Existenz aufbauen könnte.

Bitte nicht falsch verstehen, ist nicht persönlich, rein platonisch!

Aber so ist es für Väter in Deutschland! Haltet die Fresse und zahlt!

Abschließend noch ein Tipp. Lass Deine Zahlungsfähigkeit überprüfen!

Nachzulesen unter: http://dejure.org/gesetze/BGB/1603.html

Gruß
strangerone

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