Betriebsübergang 613a BGB?

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

zu oben genanntem Thema fehlen mir noch einige Informationen bzw. Ratschläge.

Mein derzeitiger Arbeitgeber, eine GmbH, wurde im vergangenen Dezember durch eine AG aufgekauft. Beide Unternehmungen fungieren noch als, von einander, unabhängige Unternehmungen.

Mein Anstellungsvertrag beinhaltet eine
K. Frist von drei Monaten zum Monatsende.

Im September hat uns die AG neue Vertragsangebote vorgelegt; die einer Entmündigung gleichkamen, dazu noch mit der Klausel, dass diese trotz Unterzeichnung nur ihre Gültigkeit erhielten, wenn wir unsere derzeitigen Verträge fristgerecht bis zum 30.09.2003 von selbst aufkündigen würden.

Bis auf eine Person, ist der Rest unserer Abteilung (inkl. Teamleitung) nicht auf diese List eingegangen.

Nun passierte folgendes:
Unsere Geschäftsführung als auch der Vorstand der AG teilten uns mit, dass unsere Tätigkeit mit Datum des 31.12.2003 an einen externen Partner übergeben und wir eine betriebsbedingte Kündigung erhalten werden.

Zusätzlich wurde uns heute mitgeteilt, dass die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, bez. Sozialplan und Interessenausgleich, gescheitert wären und der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen wird.

Nun zu meinen Informationslücken:

  1. Dieses sogenannte Outcorsing soll einer Teilbetriebsstillegung entsprechen, uns somit vom Betriebsübergang ausschließen und dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben uns jetzt schon kündigen zu können.

Ist dass so richtig?

  1. Aus der Tätigkeit heraus, waren wir, angeblich bis zum 30.09.2003 fachlich unserer Teamleitung unterstellt, disziplinarisch unserem stellv. Geschäftsführer.

Nun heisst es, disziplinarisch wie bisher, fachlich allerdings dem Bereichsleiter der AG, also einer Führungskraft, wenn mann so sagen mag, der Muttergesellschaft bzw. Fremdgesellschaft.

Da wir weder ein Konzern sind, noch ein Vertrag der Mitarbeiterüberlassung unterzeichnet wurde, fragen wir uns,
ob diese Person tatsächlich fachliche Anweisungen ( im arbeitsrechtlichen Sinn) erteilen darf und wir diese bevolgen müssen?

  1. Handelt es sich wirklich um einen Betriebsübergang?

Denn die derzeitige GmbH (also unser jetziger Arbeitgeber) wird auch weiterhin Bestand haben. Die GmbH wird also nicht im Dezember 2003 erlöschen, sondern in 2004 mit allen Verträgen, Rechten und Pflichten incl. des derzeitigen Geschäftsführers fortgeführt; Gewinne und Verluste einfahren und das operative Geschäfft aufrecht erhalten; lediglich ohne eigene Mitarbeiter. Diese sollen von der AG an die GmbH, sozusagen, ausgeliehen werden.

Ja, es ist viel Text zum Lesen, dennoch denke ich, je mehr Hintergrundwissen vorhanden, desto präzieser das Bild, dementsprechend Eure Antworten.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Gruß
strangerone

Hallo!

Also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe ist das so:

Die GmbH hat einen Betrieb betrieben, in dem du arbeitest, die GmbH war also Rechtsträger des Betriebes. Jetzt hat eine AG die GmbH gekauft (also genauer gesagt deren Gesellschaftsanteile). Die GmbH besteht jedoch weiter und betreibt auch den Betrieb weiter. Bitte korrigiere mich, wenn ich da was falsch verstanden habe.

In diesem Fall liegt kein Betriebsübergang vor, denn Rechtsträger des Betriebs ist nach wie vor die GmbH, also die gleiche juristische Person. An den Rechten am Betrieb hat sich somit nichts geändert. Wenn du mit der GmbH deinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, dann ändert sich für dich durch den Kauf der GmbH durch die AG auch nichts. Sollten die Arbeitnehmer von der AG übernommen werden, so müsste das Vertragsverhältnis zur GmbH aufgelöst und ein neues mit der AG begründet werden.

Eine Problematik hinsichtlich des Betriebsüberganges kann sich in diesem Fall erst dann ergeben, wenn die GmbH den Betrieb auf die AG überträgt. Dann wäre es wohl ein Betriebsübergang, in diesem Fall werden die Arbeitsverträge von der AG automatisch übernommen.

Ich hoffe das hilft dir

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe ist das so:

Die GmbH hat einen Betrieb betrieben, in dem du arbeitest, die
GmbH war also Rechtsträger des Betriebes. Jetzt hat eine AG
die GmbH gekauft (also genauer gesagt deren
Gesellschaftsanteile). Die GmbH besteht jedoch weiter und
betreibt auch den Betrieb weiter. Bitte korrigiere mich, wenn
ich da was falsch verstanden habe.

Alles korrekt!

In diesem Fall liegt kein Betriebsübergang vor, denn
Rechtsträger des Betriebs ist nach wie vor die GmbH, also die
gleiche juristische Person. An den Rechten am Betrieb hat sich
somit nichts geändert. Wenn du mit der GmbH deinen
Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, dann ändert sich für dich
durch den Kauf der GmbH durch die AG auch nichts. Sollten die
Arbeitnehmer von der AG übernommen werden, so müsste das
Vertragsverhältnis zur GmbH aufgelöst und ein neues mit der AG
begründet werden.

Entspricht absolut meinem Rechtsempfinden! Sorry; GEIL!
Wie gesagt, diesem Angebot sind wir nicht gefolgt, da zum Einen die Verträge einer Entmündigung gleich zu setzen sind, desweiteren die Verträge des Erachtens des BR und uns in einigen Klauseln gegen das BGB, der Verfassung, dem Mitarbeitererfingungsgesetzes verstossen und wir uns der Strafvereitelung verpflichten müssten.

Klingt übertrieben, ist aber so! Das wurde schon bestätigt!

Eine Problematik hinsichtlich des Betriebsüberganges kann sich
in diesem Fall erst dann ergeben, wenn die GmbH den Betrieb
auf die AG überträgt. Dann wäre es wohl ein Betriebsübergang,
in diesem Fall werden die Arbeitsverträge von der AG
automatisch übernommen.

OKEHE, auch das deckt sich mit meinem Rechtsempfinden. Abgesehen von vorgenannten Verstössen, würden wir dennoch einem Übergang widersprechen, da dieser für uns Nachteile beinhalten würde, die nach 613a BGB nicht seien dürften.

Verlegung der Betriebsstätte (Hin und Rückweg derzeit 4 STD. pro Tag)
neu wären 6STD zzgl. 8 STD Arbeitszeit im billigem Ermessen des Vorgesetzten unter Berücksichtigung der gesetzlich erlaubten Überstunden, welche mit der Zahlung des monatlichen Gehaltes abgegolten wären.

Ja hab ich denn einen an der Kappe?

Dazu kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Irgendwo hört der Spass halt auf!!!

Nochmals vielen Dank für Dein Posting, es hat mich in meiner Meinung sehr bestätigt, wenngleich ich einen RA beauftrage, sobald ich endlich mal das zwingend erforderliche Schriftstück erhalten werde.

Bleibt vorerst nur zu klären ob ich, dem Süssen von der AG, dessen fachlichen Anweisungen folgen muss. Es geht nicht um Verweigerung; das entspricht nicht unserer Arbeitsauffassung, es geht um das viel erwähnte Prinzip! Wüsste nicht einer ANÜ entsprochen zu haben.

Ich hoffe das hilft dir

YEPH!!!

Gruß
strangerone