Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
zu oben genanntem Thema fehlen mir noch einige Informationen bzw. Ratschläge.
Mein derzeitiger Arbeitgeber, eine GmbH, wurde im vergangenen Dezember durch eine AG aufgekauft. Beide Unternehmungen fungieren noch als, von einander, unabhängige Unternehmungen.
Mein Anstellungsvertrag beinhaltet eine
K. Frist von drei Monaten zum Monatsende.
Im September hat uns die AG neue Vertragsangebote vorgelegt; die einer Entmündigung gleichkamen, dazu noch mit der Klausel, dass diese trotz Unterzeichnung nur ihre Gültigkeit erhielten, wenn wir unsere derzeitigen Verträge fristgerecht bis zum 30.09.2003 von selbst aufkündigen würden.
Bis auf eine Person, ist der Rest unserer Abteilung (inkl. Teamleitung) nicht auf diese List eingegangen.
Nun passierte folgendes:
Unsere Geschäftsführung als auch der Vorstand der AG teilten uns mit, dass unsere Tätigkeit mit Datum des 31.12.2003 an einen externen Partner übergeben und wir eine betriebsbedingte Kündigung erhalten werden.
Zusätzlich wurde uns heute mitgeteilt, dass die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, bez. Sozialplan und Interessenausgleich, gescheitert wären und der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen wird.
Nun zu meinen Informationslücken:
- Dieses sogenannte Outcorsing soll einer Teilbetriebsstillegung entsprechen, uns somit vom Betriebsübergang ausschließen und dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben uns jetzt schon kündigen zu können.
Ist dass so richtig?
- Aus der Tätigkeit heraus, waren wir, angeblich bis zum 30.09.2003 fachlich unserer Teamleitung unterstellt, disziplinarisch unserem stellv. Geschäftsführer.
Nun heisst es, disziplinarisch wie bisher, fachlich allerdings dem Bereichsleiter der AG, also einer Führungskraft, wenn mann so sagen mag, der Muttergesellschaft bzw. Fremdgesellschaft.
Da wir weder ein Konzern sind, noch ein Vertrag der Mitarbeiterüberlassung unterzeichnet wurde, fragen wir uns,
ob diese Person tatsächlich fachliche Anweisungen ( im arbeitsrechtlichen Sinn) erteilen darf und wir diese bevolgen müssen?
- Handelt es sich wirklich um einen Betriebsübergang?
Denn die derzeitige GmbH (also unser jetziger Arbeitgeber) wird auch weiterhin Bestand haben. Die GmbH wird also nicht im Dezember 2003 erlöschen, sondern in 2004 mit allen Verträgen, Rechten und Pflichten incl. des derzeitigen Geschäftsführers fortgeführt; Gewinne und Verluste einfahren und das operative Geschäfft aufrecht erhalten; lediglich ohne eigene Mitarbeiter. Diese sollen von der AG an die GmbH, sozusagen, ausgeliehen werden.
Ja, es ist viel Text zum Lesen, dennoch denke ich, je mehr Hintergrundwissen vorhanden, desto präzieser das Bild, dementsprechend Eure Antworten.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Gruß
strangerone