Reparatur nicht erfolgreich - zahlen ?

Hallo,

unser mit Gas betriebenes Heißwassergerät fällt wg. Ausfall der sonst ständig brennenden Gasflamme immer wieder aus. Schon 3 Mal war nun der Techniker da, es wurden 2 Teile ausgetauscht. Nun haben wir eine Rechnung von über 300 EUR zu zahlen, aber das Gerät geht noch immer wieder aus. Ein neues Gerät würde 1.200 EUR kosten. Wie ist hier die Lage? Sollte nicht die Firma so viel Sachverstand besitzen,dass nur hätte repariert werden dürfen, was kaputt und für den Ausfall der Flamme zuständig ist? Oder muss in einem solchen Fall gezahlt werden, trotzdem die Reparatur nicht den gewünschten Erfolg brachte?

Pumuckl

Hallo,

mit Autowerkstätten z.B. halte ich es wie folgt:

Wer eine Fehler- oder Schadensbeseitigung zusagt geht mit mir einen
Vertrag ein der erst dann erfüllt ist wenn der Fehler- oder Schaden
beseitigt ist. Bis zur Vertragserfüllung gibts höchstens die Kohle für etwaige Ersatzteile und Verbrauchsmaterialeien. Wobei ich Ersteres auch schon mal wieder ausbauen lies!
Mein Argument in solchen Fällen:
„Incompetent bin ich schließlich selber dafür brauche ich keinen Anderen zu bezahlen.“ :smiley:

Bis her mußte ich in solchen Fällen nur eine Art Aufwandsentschädigung für die, wenn auch erfolglose Fehlersuche zahlen. Es ging allerdings nie bis zum Schiedsmann oder gar zum Gericht, so daß ich nicht sagen kann wie die Rechtslage aussieht.
Manchmal reicht es eben wenn man nur laut darüber Nachdenkt einen Anwalt hinzu zu ziehen :wink:
Ansonsten rede noch mal mit dem Unternehmer und versuch im klar zu mache daß wenn er weiterhin auf die Rechnungshöhe besteht du natürlich die neue Anlage keinesfalls bei Ihm kaufen wirst! Ein vernünftiger Mensch wird mit sich reden lassen.

Gruß
Bernard

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