Hallo,
Ich habe eine Frage, die meine Situation als Wohnungseigentümer betrifft.
Meine Frau und ich besitzen eine Eigentumswohnung und haben einen
Miteigentümer, der 7 Wohnungen (also die Mehrheit) besitzt.
Der Miteigentümer wohnt nicht in diesem Haus und möchte seine
Wohnungen gern verkaufen. Da dies bisher nicht so recht funktionierte,
möchte er das Haus attraktiver machen und, nach Aussage der um das Haus schleichenden Handwerker, die Fassade sanieren.
Das Haus ist unbestritten sanierungsbedürftig (Dach und Fassade).
Frage:
Kann er ohne uns zu informieren und ohne unsere Zustimmung
Sanierungsarbeiten durchführen lassen, die wir dann auch noch mitbezahlen müssen?
Wir haben nichts gegen eine fachgerechte Sanierung, würden aber gern, was die Art der
Sanierung betrifft mitbestimmen.
Hinzu kommt, dass für die Fassadensanierung ein Gerüst aufgestellt werden muss.
Spätestens nach dem Verkauf der Wohnungen muss dringend das Dach saniert werden, wozu
ebenfalls wieder ein Gerüst benötigt wird; wir also 2 mal für ein Gerüst zahlen müssten.
Also:
Kann er mit seiner Mehrheit machen, was er will?
An einer Eigentümerversammlung hat der Herr übrigens kein Interesse.
Gruß
KH
Hallo,
Ich habe eine Frage, die meine Situation als
Wohnungseigentümer betrifft.
Meine Frau und ich besitzen eine Eigentumswohnung und haben
einen
Miteigentümer, der 7 Wohnungen (also die Mehrheit) besitzt.
Der Miteigentümer wohnt nicht in diesem Haus und möchte seine
Wohnungen gern verkaufen. Da dies bisher nicht so recht
funktionierte,
möchte er das Haus attraktiver machen und, nach Aussage der um
das Haus schleichenden Handwerker, die Fassade sanieren.
Das Haus ist unbestritten sanierungsbedürftig (Dach und
Fassade).
Frage:
Kann er ohne uns zu informieren und ohne unsere Zustimmung
Sanierungsarbeiten durchführen lassen, die wir dann auch noch
mitbezahlen müssen?
Nein - selbst wenn er alles selber bezahlen würde, darf er die Fassade nicht verändern.
Er kann natürlich mit Hilfe seiner Miteigentumsanteile in der nächsten ETV durchsetzen, dass sie renoviert wird.
Wir haben nichts gegen eine fachgerechte Sanierung, würden
aber gern, was die Art der
Sanierung betrifft mitbestimmen.
Durch seine Stimmenmehrheit kann er weitgehend alleine bestimmen, wann die Fassade saniert wird und, wenn er den schmalen Pfad zu den baulichen Veränderungen nicht verläßt, kann er auch das wie bestimmen.
Sicher kann er ohne ETV gar nichts machen.
Sicher kann er auch nicht bestimmen, wer den Auftrag bekommt. Da muss die Hausverwaltung Angebote einholen.
Falls er irgendwas vorhat, wie Wärmedämmung, die vorher nicht da war, abgestzte Faschen, die vorher nicht da waren, geht das nur mit allen Stimmen.
Hinzu kommt, dass für die Fassadensanierung ein Gerüst
aufgestellt werden muss.
Spätestens nach dem Verkauf der Wohnungen muss dringend das
Dach saniert werden, wozu
ebenfalls wieder ein Gerüst benötigt wird; wir also 2 mal für
ein Gerüst zahlen müssten.
Natürlich hat jeder(!) Eigentümer auch das Recht, dass das Dach, falls es kaputt ist repariert wird. Das mußt du bei der nächsten ETV beantragen und einen weiteren Antrag stellen, dass das gleichzeitig mit der Fassadenrenovierung passieren soll.
Also:
Kann er mit seiner Mehrheit machen, was er will?
An einer Eigentümerversammlung hat der Herr übrigens kein
Interesse.
Da ist er falsch gewickelt. Hier würde er sich einfach nur durchsetzen können.
Gruß Norbert