Ersatz von Einsatzkosten der Feuerwehr BaWü

Hallo zusammen,

ich habe heute ein nicht so nettes Schreiben des Landratsamtes Biberach bekommen, wonach mir als Verursacher eines Aquaplaningunfalls (keine anderen Beteiligten) von letzter Woche, die Kosten in Höhe von über EUR 500,00 für den Feuerwehreinsatz aufgebrummt werden.

Dabei beruft sich die zuständige Stelle auf §36 des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg.
Muss ich das wirklich bezahlen oder gibt es da eine Möglichkeit raus zu kommen?
Ich habe jedenfalls keine Feuerwehr gerufen. Schon gar keine 10 Mann die dann 2 Stunden (blöd?) rumgestanden sein sollen und angeblich die Straße aufgeräumt haben. Interessant, dass ich im Graben lag und nicht auf der Strasse.

Gruß Ivo

Hi Ivo,

ich habe mir das Gesetz mal angesehen, und ich würde eher sagen das es schlecht für dich aussieht:

(1) …Die Träger der Gemeindefeuerwehr sollen Ersatz der Kosten verlangen

von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

Hierüber könnte man sich streiten ob du zu schnell gefahren bist und dadurch vorsätzlich den Unfall herbeigeführt hast

(2) Für alle anderen Leistungen der Feuerwehr können die Träger der Gemeindefeuerwehr Ersatz der Kosten verlangen

von demjenigen, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gilt entsprechend;
von dem Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder von demjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt;
von demjenigen, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde.

Das trifft hier aufjedenfall zu, denn dein Auto hättest du ja ohne den Einsatz der Feuerwehr nicht mehr aus dem Graben bekommen, oder?

Viele Grüße
Michael

Und ich komm doch drum rum
Hallo Michael,

danke für deine Bemühungen.

Aber es sieht so aus: Die Haftpflicht zahlt das.

Gruß ivo