Überwachung am Arbeitsplatz

Hallo,

folgender Fall: Ein Bekannter von mir hat sich in der Nachtschicht (wie alle anderen Mitarbeiter der Firma auch, was allerdings keine Entschuldigung darstellt) am Süssigkeiten-Automaten umsonst bedient (da gibts wohl irgend einen Trick). Das Dumme daran: Die Firma hatte (ohne das anzukündigen) den Automaten mit einer Kamera überwacht und meinen Bekannten (incl. eines Kollegen) beim Diebstahl aufgenommen. Beide wurden am folgenden Tag fristlos entlassen.

Meine Frage: Dürfen die überhaupt die Kamera dort aufstellen ohne den Mitarbeitern das mitzuteilen?

Grüße
Wolfgang

folgender Fall: Ein Bekannter von mir hat sich in der
Nachtschicht (wie alle anderen Mitarbeiter der Firma auch, was
allerdings keine Entschuldigung darstellt) am
Süssigkeiten-Automaten umsonst bedient (da gibts wohl irgend
einen Trick). Das Dumme daran: Die Firma hatte (ohne das
anzukündigen) den Automaten mit einer Kamera überwacht und
meinen Bekannten (incl. eines Kollegen) beim Diebstahl
aufgenommen. Beide wurden am folgenden Tag fristlos entlassen.

Meine Frage: Dürfen die überhaupt die Kamera dort aufstellen
ohne den Mitarbeitern das mitzuteilen?

Anscheinend ja, falls da schon ein Verdacht bestand:

http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2003/04/01/printb…

Gruß
Kreszenz

Hi!

Das muss mit dem Betriebsrat abgestimmt sein! Wenn kein BR existiert: Pech für Deinen Bekannten!

Wobei natürlich keine Mitteilungspflicht an die Belegschaft erfolgen muss…

Grüße
Guido

Hallo Wolfgang,

interessante Rechtsauffassung! Nicht der Dieb ist der Böse, sondern der, der ihm eine Falle stellt, um ihn zu enttarnen.

aber andererseits: Es ist öffentlich bekannt, daß in allen Banken Kameras hängen. Der gemeine dieb ist aber so doof, daß er das vergißt.

Da dein Bekannter zu der Gattung gemienr Dieb gehört, glaube ich deshalb nciht, daß er sich von seinem tun hätte abhalöten lassen.

gruss

Hi,

also ich finde das eine seltsame Rechtsauffassung.
Seit wann ist denn derjenige der Böse, der einen Dieb dingfest macht?
Jeder einigermassen mit beiden Füssen auf dem Boden stehende Betriebsrat wird da nichts dagegen haben, selbst wenn er nicht ordnungsgemäss informiert worden ist.

Gruss und Kopfschüttel,

Hallo,
das einzige woran ich mich bei diesem Prozedere störe (das ursprüngliche Posting mal als uneingeschränkt wahr angenommen), ist das hier nicht _der_ Dieb resp. die _zwei_ Diebe dingfest gemacht wurden, sondern eine Zufallsauswahl getroffen wurde, um ein Exempel zu statuieren.

Gruss
Enno

Danke für eure Antworten
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!

Zum Thema Betriebsrat: Die Geschäftsführung war nur an einer Abmahnung interessiert, der BR wollte den Mann aber fristlos rausschmeissen, weil der zu oft eine eigene Meinung geäußert hat und auch noch dahinter stand. Bei der Entlassung ging es also nicht nur um den Diebstahl. Es ging mir bei meiner Frage auch nicht um die Entlassung, sondern nur um die Überwachung!

Falls bei meinem Posting rauskam, dass ich die Schuld dem Betrieb zuschieben will, bitte ich das zu entschuldigen, war nicht meine Absicht. Ich wollte nur wissen, ob so was legal ist. Schließlich könnte ja jeder Chef hergehen und ne Kamera in jedes seiner Büros hängen und den Schreibtisch jedes Mitarbeiters aufnehmen, könnte ja sein, dass der Bleistifte klaut.

@kreszenz Danke für den Link!

Wir haben mal im Betrieb bzgl. einer Überwachung unseres Eingangs diskutiert, da waren alle der Meinung, so was geht nur dann, wenn alle Mitarbeiter wissen, was, wann und wo aufgezeichnet und wie lange gespeichert wird. Das scheint ja, wenn ich die zwei Postings, die sich mit dem Problem befasst haben richtig deute nur möglich zu sein, wenn entweder alle wissen dass überwacht wird, bzw. wenn ein begründeter Verdacht gegen einen BESTIMMTEN Mitarbeiter gehegt wird.

Grüße
Wolfgang

Türkontrolle
Hallo!

Wir haben mal im Betrieb bzgl. einer Überwachung unseres
Eingangs diskutiert, da waren alle der Meinung, so was geht
nur dann, wenn alle Mitarbeiter wissen, was, wann und wo
aufgezeichnet und wie lange gespeichert wird. Das scheint ja,
wenn ich die zwei Postings, die sich mit dem Problem befasst
haben richtig deute nur möglich zu sein, wenn entweder alle
wissen dass überwacht wird, bzw. wenn ein begründeter Verdacht
gegen einen BESTIMMTEN Mitarbeiter gehegt wird.

Bei uns im Betrieb sind alle Türen doppelt Kameraüberwacht (von innen und aussen). An jeder Türe hängt ein Schild „Kameraüberwachung - zu Ihrer und unserer Sicherheit werden Bilder aufgezeichnet“.
Eine Betriebsvereinbarung legt fest: wo, wie, wie lang, zu welchem Zweck die Bilder aufbewahrt und ausgewertet werden. So ist zum Beispiel eine Arbeitszeitüberprüfung unzulässig. Alle Mitarbeiter sind darüber informiert worden.
Die Kameras sind übrigens wegen zu vielen Diebstählen installiert worden (und dabei gings nicht um Gummibärchen oder Erdnüsse)

Grüsse
Andreas

(der das Vorgehen als etwas überzogen hält)

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Oops - vergessen!
Hi!

Wobei natürlich keine Mitteilungspflicht an die Belegschaft
erfolgen muss…

Das bezieht sich natürlich nur - wie schon mehrfach genannt - auf einen konkreten Verdachtsfall!!!

Sorry!

Grüße
Guido