Auflösung der Erbengemeinschaft

Hallo, suche um Rat bei folgendem Sachverhalt:

Meine Mutter und deren Bruder (mein Onkel) haben durch einen notariellen Überlassungsvertrag vom 11.12.1973 ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen je zur Hälfte von Ihrem Vater (mein verstorbener Opa) noch zu dessen Lebzeit übertragen bekommen.
Es besteht also bisher kein Teileigentum (Sondereigentum) sondern nur Miteigentumsanteile je zur Hälfte.
Inzwischen hat mir meine Mutter am Anfang diesen Jahres Ihren hälftigen Anteil selbst, durch eine notarielle Schenkung, übertragen.
So bin ich also Sondernachfolger Ihres Anteiles.
Der jetzige Zustand ist, dass ich als noch relativ junge Person (28 J.)mir das Haus mit den 5 Wohnungen mit einem auf die 70 Jahre zugehenden Onkel teile.
Seit mehreren Monaten versuche ich nun mit meinem Onkel eine sinnvolle
Teilungserklärung beim Notar erstellen zu lassen.
Leider ist mein Onkel in vielen Bereichen sehr uneinsichtig. Vor allem was die 5. Wohnung betrifft, die er weiterhin in Gemeinschaftseigentum belassen möchte. Auch was Rücklagenbildung und andere wichtige Dinge betrifft ändert er ständig seine Meinung und es gibt nur noch Ärger, sodass nur Briefverkehr zwischen uns besteht.
Auch stellt er ständige Forderungen an mich in der Teilungserklärung.
Bin jetzt nach mehreren Monaten mit den Nerven am Ende, da keine Einigung zustande kommt.
Es gibt für mich inzwischen nur noch einen Ausweg, nämlich die Auflösung der Erbengemeinschaft zu beantragen, um aus dem alten Erbenvertrag vom 11.12.1973 herauszukommen.
Leider steht aber in diesem, dass die Auflösung der Gemeinschaft für immer ausgeschlossen ist, was nach § 751 BGB auch für mich als Sondernachfolger gültig bleibt.
Jetzt habe ich gelesen, dass es nach dem § 2044 Abs. 2 BGB eine Verjährung des Ausschlusses nach 30 Jahren gibt, nachdem der alte Vertrag abgeschlossen wurde.
Habe ich also die Möglichkeit nun ab dem 11.12.2003 die Auflösung der Erbengemeinschaft zu beantragen???

Falls nicht, welche Möglichkeiten bestehen für mich noch aus der Gemeinschaft mit meinem uneinsichtigen Onkel herauszukommen?

Vielen Dank für eine Info bzw. kompetenten Rat

Hallo, Jens,

ich habe mich nicht in die Tiefen der juristischen Kommentierung gestürzt. Probiere einfach (und kostengünstig) einmal Folgendes:

Wende Dich an das Amtsgericht - Zwangsversteigerungsgericht - an dem Ort, in dem das Haus steht und frage an, ob Du unter den von Dir geschilderten Umständen die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betreiben kannst. Ich vermute, dass das möglich ist, und dann hast Du gute Karten in der Hand, um mit dem Onkel zu diskutieren.

Sollte mein Tipp klappen, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen - auch frau lernt nie aus!
Viel Glück! Ingeborg :wink:

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