Ich habe folgendes Problem. Eine gute Bekannte von mir arbeitet als Arzthelferin. Ende des Jahres hört ihre Chefin auf. Ein junger Arzt übernimmt die Praxis und den Patientenstamm. Von den insgesamt vier Arzthelferinnen hat er zwei gefragt, ob sie für ihn arbeiten würden. Darunter ist meine Bekannte. Sie hat zugesagt und das Arbeitsverhältnis beginnt zum 1. Januar 2004 zu laufen. In der Zwischenzeit hat meine Bekannte erfahren, dass sie schwanger ist. Die Frage ist jetzt, kann der Arzt das Arbeitsverhältnis, welches zum 1. Januar beginnt aufgrund der Schwangerschaft auflösen? Meine Bekannte wusste beim Abschluss des Arbeitsvertrages nichts von der Schwangerschaft und wurde auch nicht danach gefragt. Würde mich sehr freuen, wenn Ihr (Sie) mir weiterhelfen könntet!
Mir ist das Gleiche passiert. Mit dem Ergebnis, mir konnte der Arbeitgeber nicht kündigen! Schaut mal im Mutterschutzgesetz nach. http://www.gyn.de/schwangerschaft/mutterschutz.php3
Viele Grüße
Katrin
Hallo Sascha!
Ich schließe mich Gheisha voll ein!
Mich wurde auch was ganz Ähnliches wie Deiner Bekannte passiert. Bei mir wurde meine Firma von einer andere voll übernommen (Pat-Stamm; Mitarbeitern;…) und im 8. Schwangerschaftsmonat wollten sie mich kündigen. Da es nicht erlaubt ist, wurde das Gewerbeaufsichtsamt (in Bayern heisst so) eingeschaltet, mit dem Ergebnis, daß ich eingestellt bleiben/werden mußte. Zwei Jahre später (also heute) bin ich noch Eingestellte, obwohl ich „meine“ (neue) Firma noch nie betreten habe und meinen chef nie begegnet bin (nach offizieller „langjährigen Betriebszugehörigkeit“).
Alles Gute für Dich und Deiner Bekannte und gute Durchhaltevermögen!
Schönen Gruß!
Helena
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Hallo Sascha,in unserem „Rechtsstaat“ darf Deine Bekante den Zukuenftigen Arbeitgeber wenn er danach fragt, belogen werden.In Deinem Fall spielt es keine Rolle,da er nicht danach gefragt hat.
Es sieht hier so aus,als waere unser „Rechtsstaat“ hier ein Trickbetrueger,da,wenn die Schwangere dann Geld kostet nicht die oeffendliche Hand ,sondern eben der Arbeitgeber zum Zuge kommt(Mutterschaftsurlaub u.s.w.).
Gruss Gerhard
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Wo ist das Problem?
Hi!
Es sieht hier so aus,als waere unser „Rechtsstaat“ hier ein
Trickbetrueger,da,wenn die Schwangere dann Geld kostet nicht
die oeffendliche Hand ,sondern eben der Arbeitgeber zum Zuge
kommt(Mutterschaftsurlaub u.s.w.).
Wo ist Dein Problem?
Und vor allem: Was erzählst Du für einen Blödsinn?!
So etwas wie „Mutterschaftsurlaub“ gibt es nicht!
Wenn Du die Beschäftigungsverbote nach den §§ 3 & 6 Mutterschutzgesetz meinst: Die Kosten trägt zum Teil (13 € am Tag) die Krankenkasse (also sehr wohl die Allgemeinheit)! Lediglich der Unterschiedsbetrag zum Netto wird vom Arbeitgeber getragen! Hierbei entstehen ihm allerdings keine Lohnnebenkosten!
Du siehst: Eine werdende Mutter kostet in der Regel weniger als ein kranker Mitarbeiter, dem der AG 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten muss!
Gruß
Guido
Kein Problem!
Hi!
Ich habe folgendes Problem.
Nö - das ist keins!
Einzig ihre Schwangerschaft muss sie ihm mitteilen (mit Attest vom Gynäkologen - die Kosten trägt der Arbeitgeber!!!), da sie sonst keinen besonderen Kündigungsschutz genießt!!!
Wenn sie den Vertrag schon sicher hat, hat der neue Arzt keinerlei Möglichkeit, sie zu kündigen!
Liebe Grüße
Guido
gilt das eigentlich auch in der Probezeit? (OT)
…
Ja!
Hi!
Kurz: Du kannst eine Schwangere nicht kündigen! Selbst bei einer gewünschten außerordentlichen Kündigung muss der AG sich das OK von der zuständigen Landesbehörde holen - und das bekommt er so gut wie nie (es soll schon mal die ein oder andere Ausnahme gegeben haben)!
Grüße
Guido
Hallo.
Deine Bekannte sollte sich mal keinen Kopf machen. Ganz in Ruhe die jetzige Praxisinhaberin nachweislich von der Schwangerschaft informieren. Die von Guido angesprochene ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft muß übrigens nur auf Verlangen eingereicht werden. Vorher muß der AG auch nicht die Kosten übernehmen. Meines Erachtens hätte der neue Arzt auch gar nicht fragen müssen, ob sie weiterarbeitet, aber das ist natürlich jetzt um so „sicherer“, soweit diese Einigung beweisbar ist. Also, Ruhe bewahren und alles Gute für das Kind. Nebenbei: die zwei Arzthelferinnen, die der neue Arzt nicht weiterbeschäftigen will, sollten sich mal überlegen, ob hier nicht ein Verstoß gegen BGB § 613a vorliegt und sie im Falle einer fristgerechten Kündigung den Klageweg beschreiten wollen. Es sei denn, sie haben schon einen neuen Job. So, wie ich das verstanden habe, schließt die Praxis ja nicht, sondern wird einfach übernommen. Betriebsbedingte Kü sind natürlich immer möglich, aber ein Richter ist gerne geneigt, davon auszugehen, daß hier eine Kü WEGEN des Betriebsüberganges stattgefunden hat. Diese wäre dann unwirksam.
Gruß,
LeoLo
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Hallo LeoLeo,
diese Auskunft ist falsch. Kündigungsschutz greift erst bei 5 Arbeitnehmern ein - hier waren es 4 Arzthelferinnen.
Nebenbei: die zwei Arzthelferinnen, die der neue
Arzt nicht weiterbeschäftigen will, sollten sich mal
überlegen, ob hier nicht ein Verstoß gegen BGB § 613a vorliegt
und sie im Falle einer fristgerechten Kündigung den Klageweg
beschreiten wollen. Es sei denn, sie haben schon einen neuen
Job. So, wie ich das verstanden habe, schließt die Praxis ja
nicht, sondern wird einfach übernommen. Betriebsbedingte Kü
sind natürlich immer möglich, aber ein Richter ist gerne
geneigt, davon auszugehen, daß hier eine Kü WEGEN des
Betriebsüberganges stattgefunden hat. Diese wäre dann
unwirksam.Gruß,
LeoLo
… denn ich suche hier verzweifelt seit Stunden, wo ich das Wort Kündigungsschutz benutzt habe und frage mich, was es mit meiner Antwort zu tun hat?
Gruß,
nicht LeoLeo
sondern
LeoLo
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Hallo, Sascha,
erst einmal gilt, Entspannung ist angesagt! Es liegt nach Deiner Beschreibung erst einmal ein Betriebsübergang vor, so dass der neue Arzt erst einmal alle (schwangeren oder nicht schwangeren) Arbeitnehmerinnen „gewonnen“ hat. Bei einem Betrieb unter 5 Beschäftigten kann er dann ggfs. kündigen, aber nicht die Schwangere!
Insoweit befundet sich Deine Freundin erst einmal gar nicht in der Probezeit. Aber selbst wenn: wenn die Probezeit nicht befristet ist, kann ihr in der Probezeit als Schwangere nicht gekündigt werden.
Auch muss sich Deine Freundin keine Gedanken machen, ob sie nach der Schwangerschaft gefragt worden ist oder nicht, selbst wenn - sie hätte fröhlich auch im 8. Monat lügen dürfen und ihre Bauchrundungen als gutartigen Tumor beschreiben dürfen (ist sicher nicht anständig, aber juristisch zulässig!)
Viel Glück! Ingeborg
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Genau das frage ich mich auch!
Hi Guido!
Wie oben erwähnt, genau das frage ich mich auch.
Und weil Du meine Ansicht ganz toll mit Wörtern aufgefaßt hast, kriegst Du ein Sternchen von mir. Vielen herzlichen Dank dafür!
Alles Gute und einen lieben Gruß
Helena
Es sieht hier so aus,als waere unser „Rechtsstaat“ hier ein
Trickbetrueger,da,wenn die Schwangere dann Geld kostet nicht
die oeffendliche Hand ,sondern eben der Arbeitgeber zum Zuge
kommt(Mutterschaftsurlaub u.s.w.).Wo ist Dein Problem?
Und vor allem: Was erzählst Du für einen Blödsinn?!So etwas wie „Mutterschaftsurlaub“ gibt es nicht!
Wenn Du die Beschäftigungsverbote nach den §§ 3 & 6
Mutterschutzgesetz meinst: Die Kosten trägt zum Teil (13 € am
Tag) die Krankenkasse (also sehr wohl die Allgemeinheit)!
Lediglich der Unterschiedsbetrag zum Netto wird vom
Arbeitgeber getragen! Hierbei entstehen ihm allerdings keine
Lohnnebenkosten!Du siehst: Eine werdende Mutter kostet in der Regel weniger
als ein kranker Mitarbeiter, dem der AG 6 Wochen
Entgeltfortzahlung leisten muss!Gruß
Guido