Ärztin verweigert Attest für Betreuungsantrag

Hallo Leute,

ich habe eine Freundin, die schwer krank im Krankenhaus im künstlichen Koma liegt. Sie kann also nichts mehr selber unternehmen. Sie ist Sozialhilfe-Empfängerin und hat keine lebenden Angehörigen mehr. Das Sozialamt ist informiert und hat den Regelsatz per Bescheid entsprechend angepaßt. So weit, so gut.

Nun bin ich letzte Woche beim Vormundschaftsgericht gewesen und habe beantragt, als Betreuer von ihr eingesetzt zu werden. Die Richterin kann aber - auch über eine vorläufige Betreuung nur entscheiden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Das sollte ich mir im Krankenhaus besorgen.

Nun habe ich mit der Stationsärztin gesprochen und - sie hat mir den ärztlichen Attest verweigert!!! Nach ihrer Meinung sei meine Freundin noch längst nicht im Sterben, und sie könne demnächst wohl wieder selbst entscheiden, ob sie eine Betreuung wünsche.

Das ganze ist jetzt eine Woche her. Die Sache sieht so aus, dass meine Freundin seit dem 1.10. im künstlichen Koma liegt. Zwar ist sie zwischenzeitlich - gestern - aufgewacht, aber sie guckt nur starr an die Decke und nimmt kaum noch etwas wahr, geschweige denn, sie kann selbst etwas tun. Zu erwähnen ist, dass sie eine Bypass-Operation am linken Fuß hatte, aber das hilft nichts mehr, der Fuß wird langsam schwarz und stirbt ab.

Anhand dieser Situation ist selbst für den laienhaften Beobachter klar: Diese Frau kann nie mehr selbständig etwas unternehmen und lebt wahrscheinlich auch nicht mehr lange.

Meine Fragen nun:

Was kann ich tun, um die Ärztin zu zwingen, dem Gericht das Attest doch noch zuzustellen, damit ich die vorsorgliche Betreuung übernehmen kann? Das kann doch nicht sein, dass sich die Ärzte mal wieder als Götter in weiß aufspielen, oder?

Denn: Es stapeln sich Rechnungen, die bezahlt werden wollen (geht zum Glück, da ich eine Kontovollmacht habe), aber: Ich möchte für sie auch Rechtsgeschäfte übernehmen, z. B. sämtliche Abos kündigen, Wohnung nach dem Tod auflösen etc.
Ich habe zwar eine Vorsorge-Vollmacht, aber die reicht dafür nicht aus; darum brauche ich die gerichtliche Bestellung als Betreuer.
Frage ist dringend, denn auch das Sozialamt will eine gerichtliche Bestellurkunde sehen!

Ach ja, ein Aktenzeichen ist auch schon gemacht worden, die Richterin hat mich angerufen und will maximal zwei Wochen warten. Was kann ich also tun?

Gruß

Euer Asterix

Nun bin ich letzte Woche beim Vormundschaftsgericht gewesen
und habe beantragt, als Betreuer von ihr eingesetzt zu werden.
Die Richterin kann aber - auch über eine vorläufige Betreuung
nur entscheiden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.

Das ist richtig.

Das
sollte ich mir im Krankenhaus besorgen.

Das ist nett gemeint, um die Sache zu beschleunigen. Wenn das Krankenhaus aber nicht mitspielt muss das Gericht ein Gutachten beauftragen. Hierzu ist es verpflichtet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine Betreuung notwendig erscheinen lassen. Es ist im Zweifelsfall nicht dein Problem dieses beizubringen. Im Betreuungsrecht gilt wie im gesamten FGG Amtsermittlungsgrundsatz!

Gruß vom Wiz

Hallo Leute,

Hallo,

ich habe eine Freundin, die schwer krank im Krankenhaus im
künstlichen Koma liegt. Sie kann also nichts mehr selber
unternehmen. Sie ist Sozialhilfe-Empfängerin und hat keine
lebenden Angehörigen mehr. Das Sozialamt ist informiert und
hat den Regelsatz per Bescheid entsprechend angepaßt. So weit,
so gut.

Nun bin ich letzte Woche beim Vormundschaftsgericht gewesen
und habe beantragt, als Betreuer von ihr eingesetzt zu werden.
Die Richterin kann aber - auch über eine vorläufige Betreuung
nur entscheiden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Das
sollte ich mir im Krankenhaus besorgen.

Nun habe ich mit der Stationsärztin gesprochen und - sie hat
mir den ärztlichen Attest verweigert!!! Nach ihrer Meinung sei
meine Freundin noch längst nicht im Sterben, und sie könne
demnächst wohl wieder selbst entscheiden, ob sie eine
Betreuung wünsche.

Das ganze ist jetzt eine Woche her. Die Sache sieht so aus,
dass meine Freundin seit dem 1.10. im künstlichen Koma liegt.
Zwar ist sie zwischenzeitlich - gestern - aufgewacht, aber sie
guckt nur starr an die Decke und nimmt kaum noch etwas wahr,
geschweige denn, sie kann selbst etwas tun. Zu erwähnen ist,
dass sie eine Bypass-Operation am linken Fuß hatte, aber das
hilft nichts mehr, der Fuß wird langsam schwarz und stirbt ab.

Also erstmal wäre interessant, wie/warum sie ins Koma gefallen ist.

Ein Fuß, der schwarz wird, ist zwar eine sehr harte Sache, er wird wohl amputiert werden (müssen).

Da sich aber der Zustand von Seiten des Komas her bessert, würde ich
a) abwarten
b) bedenken, dass eine Betreuung auch wieder aufgehoben werden kann (nach einem Jahr), und dementsprechend noch einmal mit der Richterin reden.

Anhand dieser Situation ist selbst für den laienhaften
Beobachter klar: Diese Frau kann nie mehr selbständig etwas
unternehmen und lebt wahrscheinlich auch nicht mehr lange.

Meine Fragen nun:

Was kann ich tun, um die Ärztin zu zwingen, dem Gericht das
Attest doch noch zuzustellen, damit ich die vorsorgliche
Betreuung übernehmen kann? Das kann doch nicht sein, dass sich
die Ärzte mal wieder als Götter in weiß aufspielen, oder?

Doch, dürfen die.

Denn: Es stapeln sich Rechnungen, die bezahlt werden wollen
(geht zum Glück, da ich eine Kontovollmacht habe), aber: Ich
möchte für sie auch Rechtsgeschäfte übernehmen, z. B.
sämtliche Abos kündigen,

Brief öffnen, kurzes Anschreiben mit Schilderung des Sachverhalts, Brief zurücksenden.

Wohnung nach dem Tod auflösen etc.

Da musste Du Dich richtig informieren: die Betreuung erlischt mit dem Tode, da darfst Du als Betreuer nach dem Tod nicht mal 1 Cent ausgeben !!!

Ich habe zwar eine Vorsorge-Vollmacht, aber die reicht dafür
nicht aus; darum brauche ich die gerichtliche Bestellung als
Betreuer.
Frage ist dringend, denn auch das Sozialamt will eine
gerichtliche Bestellurkunde sehen!

Ach ja, ein Aktenzeichen ist auch schon gemacht worden, die
Richterin hat mich angerufen und will maximal zwei Wochen
warten. Was kann ich also tun?

Gruß

Euer Asterix

Gruss

Andreas