Da ich ein kleines Tonstudio betreibe, und als Dienstleistung auch die Restauration von Schallplatten und MCs anbiete, habe ich ein paar Fragen.
Das neue Urheberrecht verbietet den Besitz von Kopierprogrammen, welche Kopierschütze knacken als strafbar, wenn diese gewerblich genutzt werden. Wenn ich nun (was noch zu recherchieren wäre) Programme habe, welche als Programmanteil eine „Kopierschutzumgehungsmöglichkeit“ haben, ich diese aber NICHT Illegal bzw. überhaupt nicht einsetzt, mache ich mich dann Starfbar? Wass soll ich dagegen tun, wenn das Programm zB ca 750 EURO gekostet hat, und das Brennen bei diesem Prog nur eine „Zugabe“ ist?
Ich kopiere gewerblich KEINE CDs!!! Die Restauration (überspielung von MCs, LPs zwecks der Digitalen aufbesserung) war bisher (laut diversen Juristen) immer legal!
Meine Antwort ist unter Vorbehalt zu verstehen, denn das neue Recht ist noch sehr „heiß“ und unausgegoren.
Primär kommt es darauf an, wer Dein Auftraggeber ist. Wenn ich von Dir erwarte, daß Du mir eine kopiergeschützte, aber hundsmiserable Aufnahme Original-CD umpfiemelst, dann dürfte es wahrscheinlich keine Probleme geben, wenn Du hinterher alle Grundlagen dauerhaft vernichtest. Gewisserweise warst Du mein „Gehilfe“. Doch in anderen Fällen, kann es Probleme geben.
Es ist für den Kopierschutzverstoß vollkommen egal, woher das Programm stammt. Ob es eine kostenlose Beilage in der Zeitung war oder der große Unbekannte zufällig im Studio liegenließ. Strafbar ist es in jedem Fall. Übrigens, nicht der Besitz des Programmes (im stillen Kämmerlein) ist strafbar, sondern die Anwendung! Was erlaubt ist, steht übrigens in der Novemberausgabe der PC-Welt (die Zeitung und auch CHIP kommen seltsamerweise zwei Monate zu früh; die Novemberausgabe der PC-Welt kam bei mir am 29.9. an…).
Ich schlage vor, daß Du einen mit der Materie erfahrenen Anwalt ansprichst. Kommt im Zweifel immer noch billiger als ein Straf- oder Schadensersatzverfahren.
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