Schulden in der Familie - wie Zahlung forcieren?

Hallo Rechtsexperten,

meien Freundin hat im Mai ihren alten Wagen für 600,- an ihre Cousine verkauft. Schriftlich abgemacht wurde eine komplette Bezahlung zum nächsten Monatsersten. Im Vertrag ist auch die Klausel enthalten, daß der Wagen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.

Die Cousine fragte meine Freundin kurz nach Vertragsabschluß, ob sie auch in zwei Raten zahlen könne, zum 1.6. und 1.7., und meine Freundin willigte ein.

Naja, aus den versprochenen 300,- in zwei Monaten wurden diverse Kleckerzahlungen, insgesamt 350,-. Die übrigen 250,- stehen noch aus, trotz mehrfachem Nachhaken. Als Antwort kamen aber immer nur die Standardantworten wie „Z.Zt. kein Geld.“ - was gelogen ist, da uns durch andere Verwandte berichtet wurde, daß jene Cousine fleißig in allerlei Versandhäusern einkauft.

Kurz und gut, meine Freundin möchte, daß der Rest nun endlich bezahlt wird, will aber natürlich innerhalb der Familie keinen Rechtsstreit anzetteln und auch keinen Mahnbescheid verschicken.

Meine Freundin ist übrigens noch im Besitz eines Schlüssels für den Wagen.

Wäre es rechtens, der Cousine den Wagen - nach Vorwarnung und Androhung dieser Maßnahme - so lange abzunehmen, bis die restlichen 250,- bezahlt wurden?
Oder z.B. den Wagen mit einer Lenkradkralle zu versehen, so daß eine Benutzung nicht mehr möglich ist?

Wären diese Möglichkeiten strafbar, oder ist es - im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes - gestattet?

Wenn es nicht rechtens wäre: Was für Möglichkeiten hätte meine Freundin noch - ohne gleich die Klage-Keule zu schwingen?

Danke für Eure Hilfe.
Christian

Hallo,

Naja, aus den versprochenen 300,- in zwei Monaten wurden
diverse Kleckerzahlungen, insgesamt 350,-. Die übrigen 250,-
stehen noch aus, trotz mehrfachem Nachhaken. Als Antwort kamen
aber immer nur die Standardantworten wie „Z.Zt. kein Geld.“ -
was gelogen ist, da uns durch andere Verwandte berichtet
wurde, daß jene Cousine fleißig in allerlei Versandhäusern
einkauft.

da sind sie wieder, die Geschichten und Menschen, die in den Talkshows auftreten.

Wäre es rechtens, der Cousine den Wagen - nach Vorwarnung und
Androhung dieser Maßnahme - so lange abzunehmen, bis die
restlichen 250,- bezahlt wurden?
Oder z.B. den Wagen mit einer Lenkradkralle zu versehen, so
daß eine Benutzung nicht mehr möglich ist?
Wären diese Möglichkeiten strafbar, oder ist es - im Rahmen
des Eigentumsvorbehaltes - gestattet?

Vielleicht bringt dieser Link einen Erkenntnisgewinn:
http://dejure.org/gesetze/BGB/449.html

Gruß,
Christian

Keine optimale Lösung.

da sind sie wieder, die Geschichten und Menschen, die in den
Talkshows auftreten.

Wäre ich etwas sensibler, wäre ich jetzt *ziemlich* beleidigt. :smile:

Vielleicht bringt dieser Link einen Erkenntnisgewinn:
http://dejure.org/gesetze/BGB/449.html

*grübelnachwarumgesetzeimmersokompliziertgeschriebensind*
Demnach könnte meine Freundin das Auto abholen, wenn sie gleichzeitig vom Vertrag zurücktritt - und ihrer Cousine die bereits gezahlten 350,- zurückzahlt.

Naja, das ist schon klar, aber nicht die optimale Lösung. Schließlich will sie ja nicht das Auto zurück, sondern einfach das Geld.
Die Frage wäre eben, ob dies die einzige Lösung ist.

CU
Christian

Hallo,

*grübelnachwarumgesetzeimmersokompliziertgeschriebensind*

also ehrlich, der 449 ist doch ein mustergültiges Exemplar der Verständlichkeit…

Demnach könnte meine Freundin das Auto abholen, wenn sie
gleichzeitig vom Vertrag zurücktritt - und ihrer Cousine die
bereits gezahlten 350,- zurückzahlt.

Genau.

Naja, das ist schon klar, aber nicht die optimale Lösung.
Schließlich will sie ja nicht das Auto zurück, sondern einfach
das Geld.
Die Frage wäre eben, ob dies die einzige Lösung ist.

Ich würde sagen: Ja. Oder eben Mahnung, vollstreckbarer Titel usw.

Gruß,
Christian

Hallo,

Hi,

also ehrlich, der 449 ist doch ein mustergültiges Exemplar der
Verständlichkeit…

Hehe, dieser Juristen-Humor… :wink:

Ich würde sagen: Ja. Oder eben Mahnung, vollstreckbarer Titel
usw.

*seufz*
Beides keine schöne Lösung. Aber wenn es nicht anders geht, muß es wohl so sein.
Danke schön soweit.

Mhmm…sie hat das Auto jetzt vier Monate gehabt und auch gefahren…da wäre doch sicher Schadenersatz, Nutzungsausfall oder etwas Ähnliches fällig, oder?

CU
Christian