Schulden in der Familie - wie Zahlung forcieren?

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Okt 2003

Hallo Rechtsexperten,

meien Freundin hat im Mai ihren alten Wagen für 600,- an ihre Cousine verkauft. Schriftlich abgemacht wurde eine komplette Bezahlung zum nächsten Monatsersten. Im Vertrag ist auch die Klausel enthalten, daß der Wagen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.

Die Cousine fragte meine Freundin kurz nach Vertragsabschluß, ob sie auch in zwei Raten zahlen könne, zum 1.6. und 1.7., und meine Freundin willigte ein.

Naja, aus den versprochenen 300,- in zwei Monaten wurden diverse Kleckerzahlungen, insgesamt 350,-. Die übrigen 250,- stehen noch aus, trotz mehrfachem Nachhaken. Als Antwort kamen aber immer nur die Standardantworten wie "Z.Zt. kein Geld." - was gelogen ist, da uns durch andere Verwandte berichtet wurde, daß jene Cousine fleißig in allerlei Versandhäusern einkauft.

Kurz und gut, meine Freundin möchte, daß der Rest nun endlich bezahlt wird, will aber natürlich innerhalb der Familie keinen Rechtsstreit anzetteln und auch keinen Mahnbescheid verschicken.

Meine Freundin ist übrigens noch im Besitz eines Schlüssels für den Wagen.

Wäre es rechtens, der Cousine den Wagen - nach Vorwarnung und Androhung dieser Maßnahme - so lange abzunehmen, bis die restlichen 250,- bezahlt wurden?
Oder z.B. den Wagen mit einer Lenkradkralle zu versehen, so daß eine Benutzung nicht mehr möglich ist?

Wären diese Möglichkeiten strafbar, oder ist es - im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes - gestattet?

Wenn es nicht rechtens wäre: Was für Möglichkeiten hätte meine Freundin noch - ohne gleich die Klage-Keule zu schwingen?

Danke für Eure Hilfe.
Christian

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schulden in der Familie - wie Zahlung forciere

    Hallo, Naja, aus den versprochenen 300,- in zwei Monaten wurden
    diverse Kleckerzahlungen, insgesamt 350,-. Die übrigen 250,-
    stehen noch aus, trotz mehrfachem Nachhaken. Als Antwort kamen
    aber immer nur die Standardantworten wie "Z.Zt. kein Geld." -
    was gelogen ist, da uns durch andere Verwandte berichtet
    wurde, daß jene Cousine fleißig in allerlei Versandhäusern
    einkauft.
    da sind sie wieder, die Geschichten und Menschen, die in den Talkshows auftreten. Wäre es rechtens, der Cousine den Wagen - nach Vorwarnung und
    Androhung dieser Maßnahme - so lange abzunehmen, bis die
    restlichen 250,- bezahlt wurden?
    Oder z.B. den Wagen mit einer Lenkradkralle zu versehen, so
    daß eine Benutzung nicht mehr möglich ist?
    Wären diese Möglichkeiten strafbar, oder ist es - im Rahmen
    des Eigentumsvorbehaltes - gestattet?
    Vielleicht bringt dieser Link einen Erkenntnisgewinn:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/449.html

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Keine optimale Lösung.

      da sind sie wieder, die Geschichten und Menschen, die in den
      Talkshows auftreten.
      Wäre ich etwas sensibler, wäre ich jetzt *ziemlich* beleidigt. :-) Vielleicht bringt dieser Link einen Erkenntnisgewinn:
      http://dejure.org/gesetze/BGB/449.html
      *grübelnachwarumgesetzeimmersokompliziertgeschriebensind*
      Demnach könnte meine Freundin das Auto abholen, wenn sie gleichzeitig vom Vertrag zurücktritt - und ihrer Cousine die bereits gezahlten 350,- zurückzahlt.

      Naja, das ist schon klar, aber nicht die optimale Lösung. Schließlich will sie ja nicht das Auto zurück, sondern einfach das Geld.
      Die Frage wäre eben, ob dies die einzige Lösung ist.

      CU
      Christian

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: Keine optimale Lösung.

        Hallo, *grübelnachwarumgesetzeimmersokompliziertgeschriebensind*
        also ehrlich, der 449 ist doch ein mustergültiges Exemplar der Verständlichkeit... Demnach könnte meine Freundin das Auto abholen, wenn sie
        gleichzeitig vom Vertrag zurücktritt - und ihrer Cousine die
        bereits gezahlten 350,- zurückzahlt.
        Genau. Naja, das ist schon klar, aber nicht die optimale Lösung.
        Schließlich will sie ja nicht das Auto zurück, sondern einfach
        das Geld.
        Die Frage wäre eben, ob dies die einzige Lösung ist.
        Ich würde sagen: Ja. Oder eben Mahnung, vollstreckbarer Titel usw.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Keine optimale Lösung.

          Hallo,
          Hi, also ehrlich, der 449 ist doch ein mustergültiges Exemplar der
          Verständlichkeit...
          Hehe, dieser Juristen-Humor... ;) Ich würde sagen: Ja. Oder eben Mahnung, vollstreckbarer Titel
          usw.
          *seufz*
          Beides keine schöne Lösung. Aber wenn es nicht anders geht, muß es wohl so sein.
          Danke schön soweit.

          Mhmm...sie hat das Auto jetzt vier Monate gehabt und auch gefahren...da wäre doch sicher Schadenersatz, Nutzungsausfall oder etwas Ähnliches fällig, oder?

          CU
          Christian

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